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31. Kitzbüheler Jägerschießen

Einladung zum 31. Kitzbüheler Jägerschießen

Die Bezirksstelle Kitzbühel des Tiroler Jägerverbandes veranstaltet am Samstag, 10. Mai 2025 das 31. Kitzbüheler Jägerschießen am Schießstand Weng in Kirchdorf in Tirol (Wengerstraße 64, in 6382 Kirchdorf – Tirol)

1. Einlage: € 25.–
2. Das Schießen findet bei jeder Witterung statt!
3. Schießzeiten: von 8.00 bis 16.00 Uhr
4. Nennungsschluss: 15.00 Uhr
5. Bei der Preisverteilung werden unter den anwesenden Teilnehmern zusätzlich wertvolle Sachpreise und Abschüsse verlost. Als Losnummer gilt die Schützennummer auf dem Schießzettel.
6. Erlaubt sind alle auf Schalenwild zugelassenen Kaliber sowie Zielfernrohre bis zu 8-facher Vergrößerung.
7. Es sind nur Jagdwaffen zugelassen. Schalldämpfer sind erlaubt.
(keine Benchrestgewehre, keine Match- oder Varmint-Läufe).
8. Über die Zuordnung der Waffe entscheidet die Schießleitung!
9. Leihwaffe: gegen Gebühr von € 20.– inkl. Munition
10. Es darf nur Teilmantelmunition verwendet werden!
11. 1 Probeschuss frei!
12. Bewerb: Anatomische Wildscheibe (Änderung vorbehalten)
13. 4 Schuss – 100 m sitzend aufgelegt.
(Auflage nur unter Vorderschaft – es darf nur die auf dem Stand befindliche
Auflage verwendet werden – unter dem Hinterschaft ist außer der Hand
keine Auflage erlaubt).
14. Der Bewerb ist nicht wiederholbar!
15. Teilnahmeberechtigt sind Schützen, die eine im Bezirk Kitzbühel ausgestellte, gültige Jagdkarte besitzen oder im Bezirk Kitzbühel jagdausübungsberechtigt sind.
ACHTUNG: Bei der Anmeldung ist die gültige Jagdkarte vorzulegen.
16. Jeder Schütze erhält seinen eigenen Scheibenspiegel bei der Preisverteilung!
17. Nur auf dem Scheibenspiegel aufscheinende Treffer werden gewertet!
18. Bei Ringgleichheit entscheidet:
1. Das Ergebnis des besten Schusses.
2. Bei weiterer Ring-Gleichheit entscheidet das Lebensalter.
19. Als Zähler wird der eindeutig durchbrochene Ring gewertet!
20. Waffen: Auf dem Schießstandgelände sind Kipplaufwaffen gebrochen bzw. Repetiergewehre mit offenem Verschluss zu führen und abzulegen! Bei Nichtbeachtung wird eine Pönale von € 50,– eingehoben!
21. Den Anordnungen der Standaufsicht und der Schießstandorgane ist Folge zu leisten!
22. Die Entscheidung der Schießleitung ist endgültig! Schießleitung: Mag. Matthias Seiwald, HM. Harald Massinger, BJM-Stv. Hermann Portenkirchner,.
23. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
24. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung!
25. Die Preisverteilung samt Verlosung findet anschließend um ca. 19.00 Uhr, im Dorfsaal der Gemeinde Kirchdorf, statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
26. Preise müssen persönlich abgeholt werden.

Programmänderungen und Satzfehler vorbehalten!

Jagdaufseher Ehrenscheibe
Die Jagdaufseher des Bezirkes Kitzbühel beschießen im Rahmen des Kitzbüheler Jägerschießens eine Ehrenscheibe.
1 Schuss bei separater Wertung.
Teilnehmende Jagdaufseher bitte bei der Einschreibung bekanntgeben.

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Bezirksversammlung Kufstein

Die diesjährige Bezirksversammlung findet am 8. Mai 2025, um 19.30 Uhr in Kufstein, Hotel Andreas Hofer, Georg-Pirmoser-Straße 8, statt.

TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen
der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des Kassiers und der
Kassaprüfer
5. Beschlussfassung über den
Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle
und Entlastung des
Bezirksjägermeisters und des Kassiers
6. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl
von drei Stimmenzählern
7. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge
und Wahl des Bezirksjägermeisters
und dessen Stellvertreters
8. Bekanntgabe der eingelangten
Vorschläge und Wahl des Kassiers
der Bezirksgeschäftsstelle
9. Bekanntgabe der eingelangten
Vorschläge und Wahl von zwei
Rechnungsprüfern der Bezirkskasse
10. Grußworte des Landesjägermeisters
11. Allfälliges

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV:
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes
des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens
ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist
auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen
(§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung
ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten
und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht abgegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV).

HINWEIS ZU WAHLEN:
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.
Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS:
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Tiroler Jägerverbandes, die zum Zeitpunkt der Wahl nach dem Mitgliederverzeichnis des TJV dem Bezirk Kufstein zugeordnet sind. Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens zum Tag der Bezirksversammlung gültig verlängert sein!

Michael Lamprecht, Bezirksjägermeister

Anton Larcher erneut zum Landesjägermeister gewählt


PRESSEMITTEILUNG


 

Innsbruck, Igls – Anton Larcher wurde nach zwölfjähriger Amtszeit erneut zum Landesjägermeister gewählt und tritt damit seine dritte Periode an.
Für Larcher ist die Wiederwahl sowohl Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre als auch ein klarer Auftrag, den Tiroler Jägerverband weiterhin zukunftsorientiert und verantwortungsvoll zu führen.

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www.tjv.at | Foto: dieFotografen

Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes

Die ordentliche Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes findet am
Samstag, den 3. Mai 2025 um 9.00 Uhr, im Congresspark Igls, Eugenpromenade 2, 6080 Igls, statt.

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Begrüßung des Vertreters der Stadt Innsbruck
3. Totengedenken
4. Bekanntgabe der Tagesordnung
5. Niederschrift über die Vollversammlung vom 06.12.2024
6. Ansprache des Landesjägermeisters
7. Geschäftsbericht über das Jahr 2024
8. Bericht des Wirtschaftsprüfers zum
Rechnungsabschluss 2024
9. Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss 2024 mit Entlastung der Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes
10. Beschlussfassung zum Jahresvoranschlag 2026
11. Anträge und Beschlussfassung zur Höhe der Pflichtbeiträge und des Entgeltes für die Ausgabe von Jagdgastkarten
12. Behandlung der rechtzeitig eingebrachten Anträge
13. Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Durchführung der alljährlichen Überprüfung der Gebarung und des Rechnungsabschlusses des Verbandes für die Dauer von drei Jahren
14. Bestellung eines Wahlleiters
15. Wahl von drei Stimmenzählern
16. Bekanntgabe der fristgerecht
eingelangten Wahlvorschläge und
Vorstellung der Wahlwerber
17. Wahl des Landesjägermeisters für die Dauer von sechs Jahren
18. Wahl des Landesjägermeister-Stellvertreters für die Dauer von sechs Jahren
Pause
19. Bekanntgabe der Wahlergebnisse
20.Ehrungen
21. Grußworte der Ehrengäste
22. Allfälliges

Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Delegierten beschlussfähig.
Als anwesend gilt ein Delegierter, wenn er sich beim Eingang registriert und eine Delegiertenkarte empfangen hat. Ist zum festgesetzten Beginn der Vollversammlung
nicht die Hälfte der Delegierten anwesend, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Vollversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Das Stimmrecht steht nur den Delegierten zu
und ist persönlich auszuüben. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Vollmachten sind
unzulässig.
Die Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes werden somit zum
Besuch herzlich eingeladen und gebeten, pünktlich und verlässlich zu erscheinen.

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund von schriftlichen Wahlvorschlägen. Der Wahlvorschlag
hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens zwei Bezirken erstattet wird, wobei der Vorschlag jedes Bezirkes
a) von mindestens 20 Mitgliedern
schriftlich unterstützt sein muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle, Meinhardstraße 9, 6020 Innsbruck, (§ 26 lit. a) eingereicht wird; die Einbringung des Wahlvorschlages ist auf Verlangen durch die Geschäftsstelle zu bestätigen. Ein Wahlvorschlag hat wählbare Personen mit Vor- und
Zunamen, ausgeübtem Beruf und Hauptwohnsitz und die ihnen jeweils zugedachte
Funktion für sämtliche zur Wahl anstehenden Organfunktionen sowie die schriftliche Zustimmung der auf dem Wahlvorschlag ausgewiesenen Wahlwerber zu enthalten.

DI (FH) Anton Larcher e. h.,
Landesjägermeister

www.tjv.at | Foto: Ruud Morijn Photographer/shutterstock

Webinar: Umgang mit gebietsfremden Pflanzenarten (§ 33a)

Neophyten – gebietsfremde Arten in Tirol

Invasive Neophyten sind eingeschleppte, also nicht-einheimische Pflanzenarten, die sich bei uns in der Natur etabliert haben und einheimische Pflanzen verdrängen.

Gebietsfremde Arten profitieren häufig von Lebensraumveränderungen und reagieren besser auf veränderte Klimabedingungen. Durch ihre hohe Anpassungsfähigkeit und ihr großes Ausbreitungspotential haben sie einen enormen Konkurrenzvorteil gegenüber vielen heimischen Arten.

Neben dem Verlust der standorttypischen Flora und Fauna spielen dabei auch gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier sowie wirtschaftliche Folgen für Gesundheit, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft eine wesentliche Rolle. Was Neophyten mit der Tiroler Jägerschaft zu tun haben und was sie zu ihrer Eindämmung beitragen kann, wird anhand konkreter Handlungsempfehlungen erläutert.

ANMELDUNG:

Dieses Webinar kann für Jagdschutzorgane als § 33a Fortbildung (1 Stunde) angerechnet werden! Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich mit seinen VOLLSTÄNDIGEN UND RICHTIGEN DATEN anzumelden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nur online möglich!

HIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG

www.tjv.at | Foto: TJV

Trophäenschau Imst

Die heurige Bezirkstrophäenschau für das Jagdjahr 2024/25 findet am 26.04. und 27.04. 2025 im Glenthof/Sportzentrum in Imst statt.

Die Schau wird von der Bezirksstelle Imst des Tiroler Jägerverbandes mit Unterstützung der

Bezirkshauptmannschaft Imst als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 38 Tiroler Jagdgesetz durchgeführt.

 

Programm:

Samstag, 26. April 2025

12.00 Uhr: Saaleinlass

16.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Klaus Ruetz und Ansprachen Ehrengäste

Alle Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten, zum „offiziellen Teil“ der Trophäenschau um 16.00 Uhr anwesend zu sein.

 

Sonntag, 27. April 2025

09.00 Uhr: Saaleinlass

10:00 Uhr: Frühschoppen mit der „gramArtmusig“

16.00 Uhr: Veranstaltungsende

 

Hinweise

Vorzulegen sind alle Trophäen des Schalenwildes, die im Jagdjahr 2024/25 in einem

Jagdgebiet des Bezirkes Imst erlegt wurden oder als Fallwild oder Straßenopfer angefallen sind.

Die Trophäen von Rot- und Rehwild sind samt dem linken Unterkieferast, beim Rotwild der Klasse I und II auch mit Oberkiefer vorzulegen.

Die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Trophäen (auch Fallwild und Straßenopfer) vorliegen.

Jede Trophäe muss eine entsprechende Aufhängvorrichtung aufweisen und muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Trophäenanhänger versehen sein, diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Jagdabteilung erhältlich, ebenfalls müssen entsprechende Aufhänge Vorrichtungen angebracht werden.

 

Anlieferung und Abholung:

Die Trophäen sind am Mittwoch den 23.04.2025 im Glenthof in Imst anzuliefern.
Achtung: Trophäen ohne Aufhänge Vorrichtung werden nicht angenommen.

 

13:00 – 14:00 HK Obsteig und Nassereith

14:00 – 15:00 HK Imst

15:00 – 16:00 HK Silz und Oetz

16:00 – 17:00 HK Umhausen, Längenfeld und Sölden

17:00 – 18:00 HK Pitztal I und Pitztal II

Abholung der Trophäen
Sonntag 27.04.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Klaus Ruetz, Bezirksjägermeister

Die heurige Bezirkstrophäenschau für das Jagdjahr 2024/25 findet am 26.04. und 27.04. 2025 im Glenthof/Sportzentrum in Imst statt.

Die Schau wird von der Bezirksstelle Imst des Tiroler Jägerverbandes mit Unterstützung der

Bezirkshauptmannschaft Imst als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß

  • 38 Tiroler Jagdgesetz durchgeführt.

 

Programm:

Samstag, 26. April 2025:

12.00 Uhr: Saaleinlass

16.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Klaus Ruetz und Ansprachen Ehrengäste

 

Alle Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten, zum „offiziellen Teil“ der Trophäenschau um 16.00 Uhr anwesend zu sein.

 

Sonntag, 27. April 2025:

09.00 Uhr: Saaleinlass

10:00 Uhr: Frühschoppen mit der „gramArtmusig“

16.00 Uhr: Veranstaltungsende

 

Hinweise

Vorzulegen sind alle Trophäen des Schalenwildes, die im Jagdjahr 2024/25 in einem

Jagdgebiet des Bezirkes Imst erlegt wurden oder als Fallwild oder Straßenopfer angefallen sind.

Die Trophäen von Rot- und Rehwild sind samt dem linken Unterkieferast, beim Rotwild der Klasse I und II auch mit Oberkiefer vorzulegen.

Die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Trophäen (auch Fallwild und Straßenopfer) vorliegen.

Jede Trophäe muss eine entsprechende Aufhängvorrichtung aufweisen und muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Trophäenanhänger versehen sein, diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Jagdabteilung erhältlich, ebenfalls müssen entsprechende Aufhänge Vorrichtungen angebracht werden.

 

Anlieferung und Abholung:

 

Die Trophäen sind am Mittwoch den 23.04.2025 im Glenthof in Imst anzuliefern.
Achtung: Trophäen ohne Aufhänge Vorrichtung werden nicht angenommen.

 

13:00 – 14:00 HK Obsteig und Nassereith

14:00 – 15:00 HK Imst

15:00 – 16:00 HK Silz und Oetz

16:00 – 17:00 HK Umhausen, Längenfeld und Sölden

17:00 – 18:00 HK Pitztal I und Pitztal II

 

Abholung der Trophäen
Sonntag 27.04.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Klaus Ruetz, Bezirksjägermeister

www.tjv.at | Foto: TJV

Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT

Die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am Freitag, den 25. April 2025 ab 17.00 bzw. 18.00
Uhr im Tiroler Jägerheim, Ing.-Etzel-Straße 63, 6020 Innsbruck, recht herzlich ein.

PROGRAMM
»17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau
»18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr)

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des stv. Bezirksjägermeisters in seiner Funktion als interimistischer Kassier
5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse
2023 und 2024 der Bezirksstelle
6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2025 der Bezirksstelle
7. Wahl eines Kassiers gemäß § 14 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes
8. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14 und § 18 der
Satzungen des Tiroler Jägerverbandes
9. Aktuelle jagdliche Themen in der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol
10. Grußworte der Ehrengäste
11. Allfälliges

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch
Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes (Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung
ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband
zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet
ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines
Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst. Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht
abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6).

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten,
seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift
seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle
(§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.

Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!
Die Tiroler Jagdhornbläser sorgen für den festlichen musikalischen Rahmen. Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu Gerstlsuppe und Getränken einladen. Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen! Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister