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Bleichmittel Wasserstoffperoxid

Die Abgabe des unter Jägerinnen und Jägern anerkannten Trophäen-Bleichmittels Wasserstoffperoxid, wurde mit 1. Februar 2021 durch eine neue EU-Verordnung von einem Registrierungssystem auf ein neues Genehmigungssystems umgestellt. JAGD ÖSTERREICH erreichte nun eine Einstufung der Verwendung von Wasserstoffperoxid als gewerbliche Tätigkeit für alle Jägerinnen und Jäger.

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Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenpasses

Das Bundesministerium für Inneres hat mit Erlass GZ BMI-VA1900/0080-III/3/2012 vom 14.06.2012 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Inhaber gültiger Jagdkarten einen Anspruch auf Ausstellung eines Waffenpasses für Schusswaffen der Kategorie B – dazu gehören insbesondere Faustfeuerwaffen – haben, wobei festzuhalten ist, dass die Ausstellung eines Waffenpasses grundsätzlich an strenge Voraussetzungen gebunden ist und daher nicht jedem Jäger automatisch zusteht.

Gemäß § 22 Abs. 2 Waffengesetz kann ein Jäger bei der zuständigen Behörde einen begründeten Antrag stellen, in dem er den Bedarf (Notwendigkeit!) am Führen einer Schusswaffe der Kategorie B für die zweckmäßige Ausübung der Jagd glaubhaft machen muss. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist darüber hinaus eine spezielle Gefahrenabwehr nicht erforderlich. Das Bundesministerium für Inneres empfiehlt in seinem Erlass den zuständigen Behörden, vom Antragsteller die Vorlage einer Bestätigung des jeweiligen Landesjagdverbandeseinzufordern, wonach der Antragsteller die Schusswaffen der Kategorie B aufgrund ihrer Vorteile für eine zweckmäßige Ausübung der Jagd (notwendigerweise) benötigt.

Die Ausstellung einer solchen Bestätigung durch die Landesjagdverbände soll an nachstehende Personengruppen bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen erfolgen (Auszug aus dem Erlass):

 

1. Jagdpächter
dem Landesjagdverband vorzulegen: Jagdpachtvertrag oder Jagdgesellschaftsvertrag; fakultativ kann vorgelegt werden: Abschussliste des gepachteten Reviers, woraus Schwarzwildvorkommen ersichtlich ist.

 

2. Jagdschutzorgane
dem Landesjagdverband vorzulegen: Ausweis für den Dienst als beeidete Wache; fakultativ kann vorgelegt werden: Abschussliste des Reviers (Aufsichtsbereiches), woraus Schwarzwildvorkommen ersichtlich ist.

 

3. Ständiger Jagdgast, Abschussnehmer (oft sogenannter „Ausgeher“, „stiller Teilhaber“)
dem Landesjagdverband vorzulegen: schriftlicher Jagderlaubnisschein oder schriftlicher Abschussvertrag oder schriftliche Abschussvereinbarung und dazu jedenfalls Abschussliste (Abschussbestätigung) des betreffenden Reviers. Aus der vorgelegten Abschussliste (Abschussbestätigung) muss zumindest ein Abschuss von Schalenwild durch den Antragsteller ersichtlich sein: Schwarzwild oder anderes Schalenwild wie Rehwild, Rotwild, Gamswild, Muffelwild, Damwild, Sikawild bzw. Steinwild.

Aus einer solchen Bestätigung soll dabei nachvollziehbar ersichtlich sein, aufgrund welcher tatsächlichen Voraussetzungen durch den Landesjagdverband ein Bedarf angenommen wird. Zudem hat die Landesjagdbehörde sämtliche der Bestätigung zugrunde liegenden Unterlagen auf Verlangen der Waffenbehörde zur Verfügung zu stellen.

 

Der Tiroler Jägerverband verneinte in der Vergangenheit – im Gegensatz zur Haltung fast aller übrigen Landesjagdverbände in Österreich – die Notwendigkeit der Schusswaffen der Kategorie B für die Jagdausübung und hat daher bislang keine derartigen Bestätigungen ausgestellt.

 

Mit den zuletzt am 28.06.2013 und 05.07.2013 gefassten Beschlüssen hat der Vorstand des Tiroler Jägerverbandes nunmehr entschieden, bei Vorliegen der individuellen Notwendigkeit, eine solche Bestätigung auszustellen. Darüber hinaus wird jedoch für die Ausstellung einer Bestätigung der positive Abschluss eines vom Tiroler Jägerverband angebotenen Ausbildungslehrganges, welcher aus einem praktischen sowie einem theoretischen Teil bestehen wird, verlangt.

 

Mit dieser Beschlussfassung beabsichtigt der Tiroler Jägerverband für jene Tiroler Jägerinnen und Jäger, die aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten einen individuellen Bedarf zur Führung einer Schusswaffe der Kategorie B haben, eine Erleichterung zu schaffen.

 

Anton Larcher
Landesjägermeister