Die ordentliche Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes findet am
Samstag, den 3. Mai 2025 um 9.00 Uhr, im Congresspark Igls, Eugenpromenade 2, 6080 Igls, statt.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Begrüßung des Vertreters der Stadt Innsbruck
3. Totengedenken
4. Bekanntgabe der Tagesordnung
5. Niederschrift über die Vollversammlung vom 06.12.2024
6. Ansprache des Landesjägermeisters
7. Geschäftsbericht über das Jahr 2024
8. Bericht des Wirtschaftsprüfers zum
Rechnungsabschluss 2024
9. Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss 2024 mit Entlastung der Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes
10. Beschlussfassung zum Jahresvoranschlag 2026
11. Anträge und Beschlussfassung zur Höhe der Pflichtbeiträge und des Entgeltes für die Ausgabe von Jagdgastkarten
12. Behandlung der rechtzeitig eingebrachten Anträge
13. Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Durchführung der alljährlichen Überprüfung der Gebarung und des Rechnungsabschlusses des Verbandes für die Dauer von drei Jahren
14. Bestellung eines Wahlleiters
15. Wahl von drei Stimmenzählern
16. Bekanntgabe der fristgerecht
eingelangten Wahlvorschläge und
Vorstellung der Wahlwerber
17. Wahl des Landesjägermeisters für die Dauer von sechs Jahren
18. Wahl des Landesjägermeister-Stellvertreters für die Dauer von sechs Jahren
Pause
19. Bekanntgabe der Wahlergebnisse
20.Ehrungen
21. Grußworte der Ehrengäste
22. Allfälliges
Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Delegierten beschlussfähig.
Als anwesend gilt ein Delegierter, wenn er sich beim Eingang registriert und eine Delegiertenkarte empfangen hat. Ist zum festgesetzten Beginn der Vollversammlung
nicht die Hälfte der Delegierten anwesend, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Vollversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Das Stimmrecht steht nur den Delegierten zu
und ist persönlich auszuüben. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Vollmachten sind
unzulässig.
Die Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes werden somit zum
Besuch herzlich eingeladen und gebeten, pünktlich und verlässlich zu erscheinen.
HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund von schriftlichen Wahlvorschlägen. Der Wahlvorschlag
hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens zwei Bezirken erstattet wird, wobei der Vorschlag jedes Bezirkes
a) von mindestens 20 Mitgliedern
schriftlich unterstützt sein muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle, Meinhardstraße 9, 6020 Innsbruck, (§ 26 lit. a) eingereicht wird; die Einbringung des Wahlvorschlages ist auf Verlangen durch die Geschäftsstelle zu bestätigen. Ein Wahlvorschlag hat wählbare Personen mit Vor- und
Zunamen, ausgeübtem Beruf und Hauptwohnsitz und die ihnen jeweils zugedachte
Funktion für sämtliche zur Wahl anstehenden Organfunktionen sowie die schriftliche Zustimmung der auf dem Wahlvorschlag ausgewiesenen Wahlwerber zu enthalten.
DI (FH) Anton Larcher e. h.,
Landesjägermeister