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www.tjv.at | Foto: TJV

Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT

25. April 2025 | 17:00

Details

Datum:
25. April 2025
Zeit:
17:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Tiroler Jägerheim
Ing.-Etzel-Straße 63
6020 Innsbruck, Österreich
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Die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am Freitag, den 25. April 2025 ab 17.00 bzw. 18.00
Uhr im Tiroler Jägerheim, Ing.-Etzel-Straße 63, 6020 Innsbruck, recht herzlich ein.

PROGRAMM
»17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau
»18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr)

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des stv. Bezirksjägermeisters in seiner Funktion als interimistischer Kassier
5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse
2023 und 2024 der Bezirksstelle
6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2025 der Bezirksstelle
7. Wahl eines Kassiers gemäß § 14 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes
8. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14 und § 18 der
Satzungen des Tiroler Jägerverbandes
9. Aktuelle jagdliche Themen in der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol
10. Grußworte der Ehrengäste
11. Allfälliges

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch
Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes (Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung
ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband
zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet
ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines
Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst. Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht
abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6).

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten,
seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift
seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle
(§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.

Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!
Die Tiroler Jagdhornbläser sorgen für den festlichen musikalischen Rahmen. Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu Gerstlsuppe und Getränken einladen. Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen! Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister