Ausbildung zum Jagdaufseher
Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor Raubwild, Raubzeug und vor Wilderern und die Überwachung der Einhaltung des Tiroler Jagdgesetzes.
Für jedes Jagdgebiet (ausgenommen berufsjägerpflichtige Reviere) ist vom Jagdpächter ein Jagdaufseher zu bestellen. Die bestellten Jagdaufseher sind nach ihrer Bestätigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde von dieser in Eid und Pflicht zu nehmen.
Der Jagdaufseher-Ausbildungslehrgang und die -prüfung werden einmal jährlich abgehalten.
Gemäß § 33a Abs. 5 lit. d sind nur Personen zur Jagdaufseherprüfung zuzulassen, die eine jagdliche Revierpraxis von mindestens 250 Stunden absolviert haben.