Die diesjährige Bezirksversammlung findet am 8. Mai 2025, um 19.30 Uhr in Kufstein, Hotel Andreas Hofer, Georg-Pirmoser-Straße 8, statt.
TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen
der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des Kassiers und der
Kassaprüfer
5. Beschlussfassung über den
Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle
und Entlastung des
Bezirksjägermeisters und des Kassiers
6. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl
von drei Stimmenzählern
7. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge
und Wahl des Bezirksjägermeisters
und dessen Stellvertreters
8. Bekanntgabe der eingelangten
Vorschläge und Wahl des Kassiers
der Bezirksgeschäftsstelle
9. Bekanntgabe der eingelangten
Vorschläge und Wahl von zwei
Rechnungsprüfern der Bezirkskasse
10. Grußworte des Landesjägermeisters
11. Allfälliges
HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV:
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes
des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens
ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist
auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen
(§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung
ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten
und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht abgegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV).
HINWEIS ZU WAHLEN:
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.
Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!
WICHTIGER HINWEIS:
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Tiroler Jägerverbandes, die zum Zeitpunkt der Wahl nach dem Mitgliederverzeichnis des TJV dem Bezirk Kufstein zugeordnet sind. Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens zum Tag der Bezirksversammlung gültig verlängert sein!
Michael Lamprecht, Bezirksjägermeister