Die Bezirksversammlung zum Osttiroler Jägertag findet am Samstag, den 22. März 2025 mit Beginn um 09.00 Uhr (09.30 Uhr) in der RGO-Arena in Lienz statt. Die Bezirksversammlung wird umrahmt von der Jagdhornbläsergruppe
Lavant.
TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Grußworte der Ehrengäste
4. Berichte des Kassiers und der Rechnungsprüfer sowie Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 und Jahresvoranschlag 2025
5. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Osttirol
6. Bericht des Bezirksjägermeisters
7. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl von drei Stimmzählern
8. Bekanntgabe der eingelangten
Wahlvorschläge der Kandidaten zur
BJM-Wahl sowie des Stellvertreters
und anschließend Wahl des Bezirksjägermeisters
und seines Stellvertreters
9. Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Kassiers und der zwei Rechnungsprüfer
sowie Wahl eines Kassiers und von zwei Rechnungsprüfern
10. Bekanntgabe der Wahlvorschläge für die Delegierten und Wahl der 21
Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes
11. Ehrungen
12. Ansprache von LJM Anton Larcher
13. Allfälliges
HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem
Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen
vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis
auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen
Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband
von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes
in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben
Stunde (9.30 Uhr) die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf
hingewiesen wurde.
HINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) mindestens jene Zahl von Namen enthält,
die der Anzahl der zu wählenden
Delegierten entspricht, wobei die Bereitschaft
sämtlicher Wahlwerber vorweg
schriftlich nachgewiesen werden muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der
Bezirksgeschäftsstelle, Roter-Turm-
Weg 9, 9991 Dölsach, (§ 24 lit. b Satzungen
TJV) eingebracht wird.
HINWEIS ZUR WAHL
Wahlvorschläge für die Wahl des Bezirksjägermeisters und dessen Stellvertreters
müssen gem. § 20 Abs. 1 der Satzungen schriftlich von Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens zwei Wochen vor dem Tag der anberaumten Versammlung bei der Bezirksstelle Lienz, Roter-Turm-Weg 9, 9991 Dölsach, eingereicht werden. Der Wahlvorschlag ist gültig, wenn er den Vor- und Zunamen des Kandidaten, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist. Wird der Wahlvorschlag von mehreren Mitgliedern eingebracht, so hat er auch einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten.
Bitte die Jagdkarte inklusive Zahlungsbeleg zur Bezirksversammlung mitbringen.
TROPHÄENSCHAU
Die Trophäenschau ist am Samstag, den 22. März von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zugänglich sowie am Sonntag, den 23. März von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Veranstaltung endet um 20.00 Uhr.
Anlieferung der Trophäen in einwandfreiem Zustand, versehen mit Trophäenanhänger und mit Aufhängevorrichtung und der Abschussliste
(2024) am Mittwoch, 19. März von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in die RGO-Arena Lienz. Nachgebrachte geschliffene Unterkiefer vom Rotwild zur Altersbestimmung
werden von der Bewertungskommission nicht berücksichtigt. Die Abholung
kann ausnahmslos am Sonntag, 23. März von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr erfolgen.
Die Bezirksstelle Lienz des Tiroler Jägerverbandes lädt recht herzlich zum Besuchder Bezirksversammlung und zum Jägertag mit Trophäenschau in die RGO-Arena in
Lienz ein.
Hans Winkler, Bezirksjägermeister