www.tjv.at | Foto: Debbie Steinhauser/shutterstock

Information zu Tiroler Jagd und invasiven Arten

Gemäß § 53 Tiroler Jagdgesetz 2004 idgF. gilt, dass Jagdausübungsberechtigte und Jagdschutzorgane das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten unverzüglich dem Tiroler Jägerverband, der Bezirksverwaltungsbehörde und der Landesregierung melden. Invasive gebietsfremde Arten von jagdbaren Tieren sind vom Jagdausübungsberechtigten in weidgerechter Weise zu erlegen. Die Erlegung von jagdbaren Tieren invasiver Arten (aktuell Marderhund, Waschbär) ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde und der Landesregierung zu melden.

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Foto des Monats April 2023

www.tjv.at | Foto: C. Pfurtscheller

Jungspund

Dieser junge Hirsch hat den Winter gut überstanden und blickt dem Frühling entgegen. Nach dem Abwerfen folgt die Kolbenzeit, in der sich die Hirsche zusammen rudeln und in größeren Gruppen durch ihren Lebensraum ziehen.

 

Gewinner: Christian Pfurtscheller