Information zu Tiroler Jagd und invasiven Arten

Gemäß § 53 Tiroler Jagdgesetz 2004 idgF. gilt, dass Jagdausübungsberechtigte und Jagdschutzorgane das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten unverzüglich dem Tiroler Jägerverband, der Bezirksverwaltungsbehörde und der Landesregierung melden. Invasive gebietsfremde Arten von jagdbaren Tieren sind vom Jagdausübungsberechtigten in weidgerechter Weise zu erlegen. Die Erlegung von jagdbaren Tieren invasiver Arten (aktuell Marderhund, Waschbär) ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde und der Landesregierung zu melden.

Als invasive gebietsfremde Arten gelten die in der EU-Liste invasiver Tier- und Pflanzenarten aufgelisteten Arten. Die EU-Liste invasiver Tier- und Pflanzenarten wurde erstmals 2016 erstellt. Im Jahr 2019 wurde sie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 auf 66 Arten erweitert und umfasst folgende Tier- und Pflanzenarten (jagdbare Wildarten sind grün hinterlegt):