Flintenschießen für den Jagdgebrauch Mai (§ 33a)

Die Flinte nicht ins Korn werfen! Um erfolgreich beim Flintenschießen zu sein, sind die richtige Technik und viel Übung gefragt. In zwei Einheiten zu jeweils zwei Stunden werden die sichere Handhabung, Grundlagen und die Technik zum Flintenschießen unterrichtet und erprobt. Das Thema Sicherheit ist dabei ebenso wichtig wie die gute Kenntnis der Flinte, zwei Themen, die gleich zu Beginn besprochen werden. Dieser Kurs eignet sich für Anfänger genauso wie zur Auffrischung.

Beginn und Dauer: Der Kurs findet in zwei Einheiten am Dienstag, 20.05.2025 & Dienstag, 27.05.2025 von 17.00 bis 19.00 Uhr statt!

Anmeldehinweis: Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal 8 Personen pro Kurs beschränkt. Leihwaffen (auf Voranmeldung) sowie Munition sind am Schießstand vorhanden.

www.tjv.at | Foto: M. Just

Schweißhundeseminar (§ 33a)

Schweißhundeseminar

Wie der Herr, so’s Gescherr! Ein Spruch, der auch auf ein Nachsuchengespann zutrifft. In dem Seminar rund um die Nachsuche für Einsteiger werden in einem theoretischen Teil (Tag 1) die Grundlagen der Nachsuche, wie Welpenprägung, Leistung der Hundenase, Aufbau der Ausbildung, Ausrüstung und vieles weitere erläutert. In einem anschließenden Praxisteil (Tag 2) wird dann mit den eigenen Hunden dem Ausbildungsstand entsprechend gearbeitet. Es werden unterschiedliche Nachsuchenstationen, wie die Vorsuche, das Totverweisen oder das Verweisen auf der Fährte durchlaufen und dabei die Möglichkeiten unterschiedlicher Ausbildungsmethoden vermittelt. Die Arbeit des Hundeführers im Team mit seinem Jagdhund auf der Wundfährte wird ebenfalls Bestandteil des Seminars sein.

Am ersten Tag wird nicht direkt mit den Hunden gearbeitet. Es steht daher jedem Teilnehmer, der sich mit Hund angemeldet hat, frei, ob er seinen Hund am ersten Tag mitnimmt.

Beginn und Dauer: von 17. Mai, 09.30 bis ca. 17.00 Uhr, bis 18. Mai 08.30 bis ca. 15.00 Uhr

Anmeldungshinweise: Teilnehmeranzahl auf 15 Personen (10 mit Hund) beschränkt. Zu diesem Kurs sind nur Hunde mit gültigen FCI-Papieren zugelassen.

Kursbeitrag: € 120,- (mit Hund) | € 80,- (ohne Hund)

Praxisseminar Auerwild (§ 33a)

Ein besonders faszinierender Bewohner der alpinen Region ist das Auerwild. Mit seinem prächtigen Federkleid und beeindruckendem Verhalten zieht es JägerInnen und Naturbegeisterte gleichermaßen in seinen Bann. In diesem Praxisseminar wird RJ Philipp Braumann einen Einblick in sein Revier und die dortigen Maßnahmen zur Förderung des Auerwildes ermöglichen. Er erläutert im Detail wie diese geplant und umgesetzt wurden sowie ob die angestrebten Ziele damit erreicht werden konnten. Weiter gibt er Tipps wie man Aufwertungsmaßnahmen angeht und auch welche einfachen Maßnahmen die RevierbetreuerInnen umsetzten können. Mitten im Lebensraum des Auerwildes erfährt man zudem mehr über dessen Lebensweise, Lebensraum und welche ökologische Bedeutung dieser auch für andere Arten hat. 

In Kooperation mit

Bezirksversammlung IMST

Am Donnerstag, 15. Mai 2025, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonne in Tarrenz die Bezirksversammlung der Bezirksstelle Imst statt.

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des BJM
4. Bericht des Kassiers und der Kassaprüfer
5. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle und Entlastung des Bezirksjägermeisters sowie des Kassiers
6. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14und § 18 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes
6. Grußworte der Ehrengäste
7. Allfälliges

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5
DER SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens
ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist
auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen
(§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV).
Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben
Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen
wurde.

HINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen
Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) mindestens jene Zahl von Namen enthält,
die der Anzahl der zu wählenden
Delegierten entspricht, wobei die Bereitschaft
sämtlicher Wahlwerber vorweg
schriftlich nachgewiesen werden
muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der
Bezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen
TJV) eingebracht wird.

Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis
spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!

Ing. Klaus Ruetz, Bezirksjägermeister

www.tjv.at | Foto: zorandim75/AdobeStock

31. Kitzbüheler Jägerschießen

Einladung zum 31. Kitzbüheler Jägerschießen

Die Bezirksstelle Kitzbühel des Tiroler Jägerverbandes veranstaltet am Samstag, 10. Mai 2025 das 31. Kitzbüheler Jägerschießen am Schießstand Weng in Kirchdorf in Tirol (Wengerstraße 64, in 6382 Kirchdorf – Tirol)

1. Einlage: € 25.–
2. Das Schießen findet bei jeder Witterung statt!
3. Schießzeiten: von 8.00 bis 16.00 Uhr
4. Nennungsschluss: 15.00 Uhr
5. Bei der Preisverteilung werden unter den anwesenden Teilnehmern zusätzlich wertvolle Sachpreise und Abschüsse verlost. Als Losnummer gilt die Schützennummer auf dem Schießzettel.
6. Erlaubt sind alle auf Schalenwild zugelassenen Kaliber sowie Zielfernrohre bis zu 8-facher Vergrößerung.
7. Es sind nur Jagdwaffen zugelassen. Schalldämpfer sind erlaubt.
(keine Benchrestgewehre, keine Match- oder Varmint-Läufe).
8. Über die Zuordnung der Waffe entscheidet die Schießleitung!
9. Leihwaffe: gegen Gebühr von € 20.– inkl. Munition
10. Es darf nur Teilmantelmunition verwendet werden!
11. 1 Probeschuss frei!
12. Bewerb: Anatomische Wildscheibe (Änderung vorbehalten)
13. 4 Schuss – 100 m sitzend aufgelegt.
(Auflage nur unter Vorderschaft – es darf nur die auf dem Stand befindliche
Auflage verwendet werden – unter dem Hinterschaft ist außer der Hand
keine Auflage erlaubt).
14. Der Bewerb ist nicht wiederholbar!
15. Teilnahmeberechtigt sind Schützen, die eine im Bezirk Kitzbühel ausgestellte, gültige Jagdkarte besitzen oder im Bezirk Kitzbühel jagdausübungsberechtigt sind.
ACHTUNG: Bei der Anmeldung ist die gültige Jagdkarte vorzulegen.
16. Jeder Schütze erhält seinen eigenen Scheibenspiegel bei der Preisverteilung!
17. Nur auf dem Scheibenspiegel aufscheinende Treffer werden gewertet!
18. Bei Ringgleichheit entscheidet:
1. Das Ergebnis des besten Schusses.
2. Bei weiterer Ring-Gleichheit entscheidet das Lebensalter.
19. Als Zähler wird der eindeutig durchbrochene Ring gewertet!
20. Waffen: Auf dem Schießstandgelände sind Kipplaufwaffen gebrochen bzw. Repetiergewehre mit offenem Verschluss zu führen und abzulegen! Bei Nichtbeachtung wird eine Pönale von € 50,– eingehoben!
21. Den Anordnungen der Standaufsicht und der Schießstandorgane ist Folge zu leisten!
22. Die Entscheidung der Schießleitung ist endgültig! Schießleitung: Mag. Matthias Seiwald, HM. Harald Massinger, BJM-Stv. Hermann Portenkirchner,.
23. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
24. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung!
25. Die Preisverteilung samt Verlosung findet anschließend um ca. 19.00 Uhr, im Dorfsaal der Gemeinde Kirchdorf, statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
26. Preise müssen persönlich abgeholt werden.

Programmänderungen und Satzfehler vorbehalten!

Jagdaufseher Ehrenscheibe
Die Jagdaufseher des Bezirkes Kitzbühel beschießen im Rahmen des Kitzbüheler Jägerschießens eine Ehrenscheibe.
1 Schuss bei separater Wertung.
Teilnehmende Jagdaufseher bitte bei der Einschreibung bekanntgeben.

www.tjv.at | Foto: E. Rudigier

Bezirksversammlung Kufstein

Die diesjährige Bezirksversammlung findet am 8. Mai 2025, um 19.30 Uhr in Kufstein, Hotel Andreas Hofer, Georg-Pirmoser-Straße 8, statt.

TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen
der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des Kassiers und der
Kassaprüfer
5. Beschlussfassung über den
Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle
und Entlastung des
Bezirksjägermeisters und des Kassiers
6. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl
von drei Stimmenzählern
7. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge
und Wahl des Bezirksjägermeisters
und dessen Stellvertreters
8. Bekanntgabe der eingelangten
Vorschläge und Wahl des Kassiers
der Bezirksgeschäftsstelle
9. Bekanntgabe der eingelangten
Vorschläge und Wahl von zwei
Rechnungsprüfern der Bezirkskasse
10. Grußworte des Landesjägermeisters
11. Allfälliges

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV:
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes
des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens
ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist
auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen
(§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung
ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten
und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht abgegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV).

HINWEIS ZU WAHLEN:
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.
Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS:
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Tiroler Jägerverbandes, die zum Zeitpunkt der Wahl nach dem Mitgliederverzeichnis des TJV dem Bezirk Kufstein zugeordnet sind. Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens zum Tag der Bezirksversammlung gültig verlängert sein!

Michael Lamprecht, Bezirksjägermeister

Anton Larcher erneut zum Landesjägermeister gewählt


PRESSEMITTEILUNG


 

Innsbruck, Igls – Anton Larcher wurde nach zwölfjähriger Amtszeit erneut zum Landesjägermeister gewählt und tritt damit seine dritte Periode an.
Für Larcher ist die Wiederwahl sowohl Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre als auch ein klarer Auftrag, den Tiroler Jägerverband weiterhin zukunftsorientiert und verantwortungsvoll zu führen.

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www.tjv.at | Foto: dieFotografen

Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes

Die ordentliche Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes findet am
Samstag, den 3. Mai 2025 um 9.00 Uhr, im Congresspark Igls, Eugenpromenade 2, 6080 Igls, statt.

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Begrüßung des Vertreters der Stadt Innsbruck
3. Totengedenken
4. Bekanntgabe der Tagesordnung
5. Niederschrift über die Vollversammlung vom 06.12.2024
6. Ansprache des Landesjägermeisters
7. Geschäftsbericht über das Jahr 2024
8. Bericht des Wirtschaftsprüfers zum
Rechnungsabschluss 2024
9. Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss 2024 mit Entlastung der Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes
10. Beschlussfassung zum Jahresvoranschlag 2026
11. Anträge und Beschlussfassung zur Höhe der Pflichtbeiträge und des Entgeltes für die Ausgabe von Jagdgastkarten
12. Behandlung der rechtzeitig eingebrachten Anträge
13. Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Durchführung der alljährlichen Überprüfung der Gebarung und des Rechnungsabschlusses des Verbandes für die Dauer von drei Jahren
14. Bestellung eines Wahlleiters
15. Wahl von drei Stimmenzählern
16. Bekanntgabe der fristgerecht
eingelangten Wahlvorschläge und
Vorstellung der Wahlwerber
17. Wahl des Landesjägermeisters für die Dauer von sechs Jahren
18. Wahl des Landesjägermeister-Stellvertreters für die Dauer von sechs Jahren
Pause
19. Bekanntgabe der Wahlergebnisse
20.Ehrungen
21. Grußworte der Ehrengäste
22. Allfälliges

Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Delegierten beschlussfähig.
Als anwesend gilt ein Delegierter, wenn er sich beim Eingang registriert und eine Delegiertenkarte empfangen hat. Ist zum festgesetzten Beginn der Vollversammlung
nicht die Hälfte der Delegierten anwesend, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Vollversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Das Stimmrecht steht nur den Delegierten zu
und ist persönlich auszuüben. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Vollmachten sind
unzulässig.
Die Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes werden somit zum
Besuch herzlich eingeladen und gebeten, pünktlich und verlässlich zu erscheinen.

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund von schriftlichen Wahlvorschlägen. Der Wahlvorschlag
hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens zwei Bezirken erstattet wird, wobei der Vorschlag jedes Bezirkes
a) von mindestens 20 Mitgliedern
schriftlich unterstützt sein muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle, Meinhardstraße 9, 6020 Innsbruck, (§ 26 lit. a) eingereicht wird; die Einbringung des Wahlvorschlages ist auf Verlangen durch die Geschäftsstelle zu bestätigen. Ein Wahlvorschlag hat wählbare Personen mit Vor- und
Zunamen, ausgeübtem Beruf und Hauptwohnsitz und die ihnen jeweils zugedachte
Funktion für sämtliche zur Wahl anstehenden Organfunktionen sowie die schriftliche Zustimmung der auf dem Wahlvorschlag ausgewiesenen Wahlwerber zu enthalten.

DI (FH) Anton Larcher e. h.,
Landesjägermeister