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www.tjv.at | Foto: Andreas Hepting

Bezirksversammlung Landeck

19. April 2025 | 19:30

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Details

Datum:
19. April 2025
Zeit:
19:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Stadtsaal Landeck
Schentensteig 1a
6500 Landeck, Tirol Österreich
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Die Bezirksversammlung des Bezirkes Landeck findet am Samstag, den 19. April 2025 um 19.30 Uhr im Saal der Wirtschaftskammer Landeck (Stadtsaal) statt.

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit durch den Bezirksjägermeister Reinhold Siess
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des Kassiers und der Kassaprüfer
5. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle und
Entlastung des Bezirksjägermeisters und des Kassiers
6. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl von drei Stimmenzählern
7. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge und Wahl des Bezirksjägermeisters und
dessen Stellvertreters
8. Wahl der Delegierten für die nächste Funktionsperiode
9. Grußworte des Landesjägermeisters
10. Allfälliges

HINWEIS GEM. SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist
auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu
führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil
das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines
Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des
Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn
festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach
einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht angegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV)

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten,
seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift
seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle
(§ 24 lit. b Satzungen TJV) eingebracht wird.

Parkmöglichkeiten sind am Parkplatz der Wirtschaftskammer oder in der Schentengarage vorhanden. Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!

Reinhold Siess, Bezirksjägermeister