Gemäß § 53 Tiroler Jagdgesetz 2004 idgF. gilt, dass Jagdausübungsberechtigte und Jagdschutzorgane das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten unverzüglich dem Tiroler Jägerverband, der Bezirksverwaltungsbehörde und der Landesregierung melden. Invasive gebietsfremde Arten von jagdbaren Tieren sind vom Jagdausübungsberechtigten in weidgerechter Weise zu erlegen. Die Erlegung von jagdbaren Tieren invasiver Arten (aktuell Marderhund, Waschbär) ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde und der Landesregierung zu melden.
Anrechenbarkeit der Fortbildung für kundige Personen als Fortbildungsveranstaltung für Jagdschutzorgane nach § 33a TJG
Um Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren, gibt es verschiedene Methoden. Sehr bewährt haben sich die Suchflüge mit Drohnen sowie der Einsatz von Vergrämungsgeräten für die Rehkitzrettung. Beide Systeme unterstützt das Land Tirol im heurigen Jahr mit insgesamt 20.000 Euro.
Der Online-Shop des Tiroler Jägerverbandes http://www.wildestirol.at bietet eine einfache Art, um Bestellungen durchzuführen.
Die Welt der Berge hält für viele Naturbegeisterte, Jägerinnen und Jäger ein breites Spektrum an atemberaubender Schönheit, kontrollierbarem Abenteuer, vielseitigen und entspannenden Naturerlebnissen bereit. Die Tiroler Bergjagd stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, die auch mit Gefahren verbunden ist.
Im August 1949 fand die erste Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes statt.