Bezirksversammlung 2025
Die Bezirksversammlung im Bezirk Schwaz findet am
Freitag, den 28. November 2025, um 19.00 Uhr im Café Zillertal in Strass i. Z. statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Bezirksjägermeisters
- Kassabericht und Bericht der Kassaprüfer
- Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksstelle
- Wahl von 28 Delegierten für die Vollversammlung
- Bericht über die Nachsuchestation des Bezirkes Schwaz
- Bericht des Vertreters der Bezirksverwaltungsbehörde zu aktuellen jagdrechtlichen Angelegenheiten
- Allfälliges
Gemäß den Satzungen des Tiroler Jägerverbandes ist die Bezirksversammlung nach § 14 Abs. 3 bei Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist die Beschlussfähigkeit zum Versammlungsbeginn nicht gegeben, so ist nach § 14 Abs. 5 derselben Satzungen die Versammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Hinweis zur Wahl der Delegierten: Aufgrund der Satzungen des TJV sind heuer von der Bezirksversammlung die Delegierten zur Vollversammlung des TJV auf 3 Jahre zu wählen. Die Wahl erfolgt gem. § 18 Abs 3. Satzungen TJV auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er a) mindestens jene Zahl von Namen enthält, die der Anzahl der zu wählenden Delegierten entspricht, wobei die Bereitschaft sämtlicher Wahlwerber vorweg schriftlich nachgewiesen werden muss; b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle TJV Schwaz, Feldweg 14, 6273 Ried i. Z. (§ 24 lit. b Satzungen TJV) eingebracht wird. Mitglieder der Bezirksversammlung haben sich unmittelbar beim Eintreffen als stimm- und wahlberechtigt zu registrieren.
Otto Weindl, Bezirksjägermeister