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www.tjv.at | Foto: E. Rudigier

Imst: Bezirksversammlung

16. Mai 2024 | 19:30

Details

Datum:
16. Mai 2024
Zeit:
19:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstalter

Tiroler Jägerverband
Telefon:
+43 (0) 512 - 57 10 93

Veranstaltungsort

Gurgltaler Hof Tarrenz
Rotanger 1
6464 Tarrenz, Tirol Österreich
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E I N L A D U N G zur

Bezirksversammlung des Bezirks Imst

am 16.05 2024.um 19.30 Uhr in Tarrenz, Hotel Gurgltaler Hof

T a g e s o r d n u n g

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
  2. Totengedenken
  3. Bericht des BJM
  4. Bericht des Kassiers und der Kassaprüfer
  5. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle und Entlastung des Bezirksjägermeisters und des Kassiers
  6. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl von drei Stimmenzählern
  7. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge und Wahl des Bezirksjägermeisters und dessen Stellvertreters
  8. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge und Wahl des Kassiers der Bezirksgeschäftsstelle
  9. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge und Wahl von zwei Rechnungsprüfern der Bezirkskasse
  10. Grußworte der Ehrengäste
  11. Grußworte des Landesjägermeisters
  12. Allfälliges

Hinweis gem. Satzungen des TJV:

Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist.

Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV).

Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht angegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV)

Hinweis zu Wahlen:

Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er

  1. den Vor- und Zunamen des Kandidaten, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist;
  2. spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen TJV) eingebracht wird.

Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

Wichtiger Hinweis: Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2024/25 bis spätestens zum Tag der Bezirksversammlung gültig verlängert sein!

Bezirksjägermeister Ing. Klaus Ruetz