www.tjv.at | Foto: Andreas Hepting

Bezirksversammlung Reutte 2026

Die Bezirksversammlung des Bezirkes Reutte findet am Freitag, den 10.04.2026, um 19:00 Uhr im Hotel Hirschen in Reutte statt.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totengedenken
  3. Bericht des Bezirksjägermeisters
  4. Bericht des Kassiers
  5. Bericht der Rechnungsprüfer
  6. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Außerfern
  7. Bericht der Rissbegutachter
  8. „Lebensraum, Rotwild, Verantwortung–TJV Ing. Andreas Hackl
  9. Allfälliges

 

Anmerkung:

Die Bezirksversammlung ist, nach § 62a Abs. 3 TJG, bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit die erforderliche Anzahl an Mitgliedern nicht vertreten, so ist die Versammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben gelten als nicht abgegebene Stimmen.

WM Martin Hosp, Bezirksjägermeister

Exkursion Verjüngungsdynamik & Waldkunde für die Praxis (§ 33a)

Exkursion: Verjüngungsdynamik und Waldkunde für die Praxis

Die Anforderungen an den Tiroler Bergwald sind vielfältig: Er schützt Siedlungsräume und Infrastruktur, ist Wirtschafts- und Erholungsraum und zugleich Lebensraum für Wild. Der Klimawandel erhöht den Anpassungsdruck deutlich – um langfristig stabile, resiliente Wälder zu sichern, braucht es abgestimmte Strategien und eine gute Zusammenarbeit aller Nutzungsgruppen.

Im Rahmen einer halbtägigen Exkursion werden die Themen klimafitter Bergwald, Wildeinfluss, Verjüngungsdynamik sowie die Rolle und Notwendigkeit der Jagd gemeinsam besprochen und anhand von Praxisbeispielen im Gelände veranschaulicht.

REFERENTEN: DI Huber Marc, GWA Lukas Gabl
DATUM: 10.04.2026
UHRZEIT: 13:00 bis 17:00 Uhr
ORT: Ötz
KOSTEN: € 20,-
TEILNEHMER: max. 20 Personen
ANMELDUNG: erforderlich

Verantwortung – ernst gemeint: Wie die neuen Schalenwildrichtlinien die Eigenverantwortung stärken

Ein zentrales Ziel der Strategie „Tiroler Jagd 2030“ ist es, die fachlichen Grundlagen für Abschussplanung und Bejagung weiterzuentwickeln. Damit soll eine nachhaltige Entwicklung der Schalenwildbestände für kommende Generationen gesichert werden – auf Basis aktueller wildbiologischer Erkenntnisse. Mit den überarbeiteten „Richtlinien zur Bejagung des Schalenwildes“ liegt dazu nun das Konzept des Tiroler Jägerverbandes vor.

Eine vorausschauende Jagd orientiert sich an den natürlichen Verhaltensweisen und Bedürfnissen des Wildes. In der jagdlichen Praxis stand diesem Anspruch jedoch oft das Gefühl gegenüber, vor allem Zahlenwerke abarbeiten zu müssen. Die Schalenwildrichtlinien wurden daher grundlegend überarbeitet: vereinfacht, klarer strukturiert und näher an eine wildökologisch fundierte Jagdpraxis herangeführt.

Das neue Konzept ist getragen von großem Vertrauen in die Tiroler Jägerschaft. Es verabschiedet sich in mehreren Bereichen von starren Vorgaben und stellt eine zentrale Frage in den Mittelpunkt:
Wie soll der Zustand der Wildbestände im Revier nach der Jagd aussehen – und wie entwickeln sich Alters- und Sozialstrukturen langfristig?
Gerade hier hat sich in einigen Regionen die Entwicklung von Durchschnittsalter und Geschlechterverhältnis nicht immer positiv dargestellt. Der notwendige Perspektivenwechsel eröffnet nun mehr Handlungsspielraum für eine verantwortungsvolle, wildbiologisch fundierte Bewirtschaftung. Jagdlicher Einsatz wird stärker anerkannt, und die Jägerinnen und Jäger erhalten wieder mehr Möglichkeiten, ihre Reviere eigenverantwortlich, nachhaltig und mit Augenmaß zu führen.

Zu den wesentlichen inhaltlichen Eckpunkten der neuen Richtlinien gehören unter anderem:

  • Großräumige Planung, lokale Gestaltung: Ergänzend zu den Hegebezirken soll die Planung nach Wildräumen erfolgen, um Zielbestände fachlich sauber zu definieren und Abschüsse transparent auf die Reviere aufzuteilen.
  • Wildbiologisch fundierte Hege: Die Gleichstellung von Kitzen und Kälbern in der Planung erleichtert einen konsequenten Hegeeingriff und ermöglicht eine flexible Bestandssteuerung vor Ort.
  • Gamswild – Zeit für Reife: Reife Böcke und Geißen sollen ihre biologische Hochphase im Bestand verbringen. Die Anhebung des Einstiegsalters für die Ernteklasse stärkt stabile Alters- und Sozialstrukturen und verbessert gleichzeitig das sichere Ansprechen im Gelände.
  • Rotwild – ruhiges Handwerk: Mehrjährige Planungszeiträume und der Fokus auf das Kahlwild verknüpfen Verantwortung und Handlungsspielraum. Wer konsequent Kahlwild bejagt, schafft Puffer und gewinnt Entscheidungsfreiheit bei der Bejagung des männlichen Wildes.
  • Rehwild – präzise Steuerungsmöglichkeiten: Die gemeinsame Planung von Kitzen und weiblichem Wild schafft eine flexible und zielgerichtete Steuerungsoption im Bestand.
  • C.I.C.-Bewertung als Kontrollinstrument: Die Trophäe dient nicht als Ziel, sondern als Indikator der Fitness. Die C.I.C.-Bewertung ermöglicht eine objektive, nachvollziehbare Kontrolle, ob die Bejagung tatsächlich auf schwächere Stücke in den entsprechenden Klassen ausgerichtet ist – ohne die Jagd auf reine Trophäenoptimierung zu verengen.

Die neuen Richtlinien verstehen sich als Einladung, das eigene Revier aktiv zu gestalten: Sie eröffnen die Möglichkeit, jagdliches Können mit dem Ziel stabiler Alters- und Sozialstrukturen im Wildbestand zu verbinden. Eine Anwendung auf Revierebene ist bereits heuer möglich und wird ausdrücklich nahegelegt. Damit wird zugleich die künftige Linie für Jagd und Hege in Tirol vorgezeichnet.

Die Anhebung der Altersklasse I beim Gamswild wird aus fachlicher Sicht dringend befürwortet. Die dafür erforderliche politische Entscheidung des Landes liegt derzeit allerdings noch nicht vor, weshalb es bis auf Weiteres bei einer Empfehlung bleibt. Ebenso stehen rechtliche und administrative Anpassungen noch aus – etwa Änderungen der 2. DVO zum TJG, die Überarbeitung behördlicher Formulare sowie die Aktualisierung digitaler Systeme wie JAFAT, insbesondere des Abschussplanungsformulars. Diese Schritte sind vom Land Tirol zu setzen.

Downloads

Die „Richtlinien zur Bejagung des Schalenwildes“ des Tiroler Jägerverbandes in zwei Fassungen zur Verfügung:

  • Kurzfassung
    Enthält die wesentlichen Inhalte und Kernbestimmungen der Richtlinien in kompakter Form.
  • Erweiterte Fassung mit Erläuterungen
    Enthält zusätzlich alle detaillierten Tabellen sowie ausführliche Erläuterungen zu den Überlegungen bei der Erarbeitung der Richtlinien. Diese sind direkt zu den jeweiligen Bestimmungen eingeblendet.
Erweiterte Fassung mit Erläuterungen Kurzfassung

Praxiskurs: Rehkitzrettung mit der Drohne – Fortgeschrittene (§ 33a)

Die Rehkitzrettung mit der Drohne zählt zu den effektivsten Maßnahmen zur Verhinderung von Mähtod. In diesem Vertiefungskurs werden technischen Voraussetzungen und Funktionen von Drohnen im Detail erklärt. Welches Zubehör macht Sinn und welche Einstellungen können die Rehkitzsuche erleichtern? Wie funktioniert das Vorprogrammieren von Feldern.

Erfahrene Drohnenpiloten und Techniker geben wertvolle Einblicke in die Technik, Programmierung und praktische Anwendung. Ein zentraler Bestandteil des Kurses ist der Erfahrungsaustausch – voneinander und miteinander lernen lautet das Motto!

Trophäenschau Bezirk Innsbruck-Land 2026

Die Bezirksstelle Innsbruck-Land des Tiroler Jägerverbandes lädt zur Trophäenschau in Seefeld am 28. und 29. März 2026 in der WM-Halle (Nahe Seekirchl) ein. Die Trophäenschau hat am Samstag von 11.00 bis 20.00 Uhr und am Sonntag von 09.00 bis 15.00 Uhr geoffnet.

 

SAMSTAG, 28. März 2026:

11.00 Uhr: Saaleinlass

13.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Thomas Messner, anschließend spielt die JUNGE VÖLSER TANZLMUSIG

20.00 Uhr: Veranstaltungsende

 

SONNTAG, 29. März 2026:

09.00 Uhr: Saaleinlass

11.00 bis 15.00 Uhr: Frühschoppen mit der Sunnroan Musig

15.00 Uhr: Veranstaltungsende

 

ANLIEFERUNG DER TROPHÄEN AM DONNERSTAG, 26. März 2026

07.30 Uhr: Scharnitz/Reith/Seefeld

08.30 Uhr: Leutasch

09.30 Uhr: Oberinntal Nord

10.00 Uhr: Unterinntal Nord

10.30 Uhr: Schmirn/Vals

11.00 Uhr: Oberes Wipptal

11.30 Uhr: Neustift/Vord. Stubai Sud

12.30 Uhr: Wipptal West

13.00 Uhr: Wipptal Ost & Mittelgebirge Ost

13.30 Uhr: Sellrain

14.00 Uhr: Oberinntal Sud

14.30 Uhr: Westl. Mittelgebirge und Vorderes Stubai Nord

15.00 Uhr: Unterinntal Sud

 

Für die termingerechte Anlieferung und das Aufhängen der Trophäen ist der jeweilige Hegemeister zuständig. Die Trophäenabnahme erfolgt am Sonntag, 29. März von 15.00 bis 16.00 Uhr.

Eintritt: freiwillige Spenden

 

Thomas Messner, Bezirksjägermeister