www.tjv.at | Foto: Kraißer

ÖJGV Akademie: Seminar für ÖJGV-Leistungsrichter

ÖJGV Akademie – Seminar für ÖJGV-Leistungsrichter am 04.05.2026

Am 4. Mai 2026 findet ein ONLINE-Leistungsrichter-Seminar statt.

Datum: 04.05.2026
Beginn: 18:00 Uhr

Anmeldung: https://www.oejgv.at/weiterbildung/
Online: via Microsoft Teams

Hinweis: Bitte verwenden Sie für die Registrierung zwingend dieselbe Mailadresse, mit der Sie sich später auch in das Meeting einloggen. Nur so kann Ihre Teilnahme verifiziert und bestätigt werden.

Inhalt: 3 Vorträge

  • „Erste Hilfe beim Hund“
    Vortragende: Mag. Angelika Putzenbacher
  • „Rassen des VBBFL Ö“
    Vortragende: Mag. med.vet. Diana Nadolph
  • „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Haltung unserer Jagdgebrauchshunde“
    Mf. Dr. Walter Anzböck

76. Generalversammlung Klub Tirolerbracke

Klub Tirolerbracke- Einladung zur 76. Generalversammlung am 25. April 2026 – 9.00 Uhr

Im Anschluss an die Generalversammlung findet unsere Klubsiegerschau statt, bei der alle
interessierten Mitglieder die Möglichkeit haben, die vorgestellten Hunde zu sehen und die
Bewertungen der Richter mitzuerleben.

Trophäenschau Bezirk Imst 2026

Die heurige Bezirkstrophäenschau für das Jagdjahr 2025/26 findet am 25. und 26. April 2026 im Glenthof/Sportzentrum in Imst statt. Die Schau wird von der Bezirksstelle Imst des Tiroler Jägerverbandes mit Unterstützung der Bezirkshauptmannschaft Imst als örtlich zu ständiger Verwaltungsbehörde gemäß § 38 Tiroler Jagdgesetz durchgeführt.

Programm:

Samstag, 25. April 2026

12:00 Uhr: Saaleinlass
16:00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Klaus Ruetz und Ansprachen der Ehrengäste.
Alle Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten, zum „offiziellen Teil“ der Trophäenschau um 16:00 Uhr anwesend zu sein.

 

Sonntag, 26. April 2026:

09:30 Uhr: Saaleinlass
10:30 Uhr: Musikalische Unterhaltung mit der „gramÅrtmusig“
16.00 Uhr: Veranstaltungsende

An beiden Veranstaltungstagen werden sie vom „Cafe Restaurant Glenthof“ verköstigt.

 

HINWEISE:

Vorzulegen sind alle Trophäen des Schalen wildes, die im Jagdjahr 2025/26 in einem Jagdgebiet des Bezirkes Imst erlegt wurden oder als Fallwild oder Straßenopfer angefallen sind. Die Trophäen von Rot- und Rehwild sind samt dem linken Unterkieferast, beim Rotwild der Klasse I und II auch mit Oberkiefer, vorzulegen. Die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Trophäen (auch Fallwild und Straßenopfer) vorliegen. Jede Trophäe muss eine entsprechende Aufhängevorrichtung aufweisen und mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Trophäenanhänger versehen sein. Diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Jagdabteilung, erhältlich. Ebenfalls müssen entsprechende Aufhängevorrichtungen angebracht werden.

ANLIEFERUNG DER TROPHÄEN:

Die Trophäen sind am Mittwoch, den 22.04.2026, im Glenthof in Imst anzuliefern. ACHTUNG: Trophäen müssen eine entsprechende Aufhängevorrichtung vorweißen ansonsten können sie nicht angenommen werden.

13.00‒14.00 Uhr: HK Obsteig und Nassereith
14.00
‒15.00 Uhr: HK Imst
15.00
‒16.00 Uhr: HK Silz und Oetz
16.00
‒17.00 Uhr: HK Umhausen, Längenfeld und Sölden
17.00
‒18.00 Uhr: HK Pitztal I und Pitztal II

ABHOLUNG DER TROPHÄEN

Sonntag, 26.04.2026, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Klaus Ruetz, Bezirksjägermeister

Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT

Einladung zur Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt 2026

Sehr geehrte Innsbrucker Weidkameradinnen und Weidkameraden,
die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am

Freitag, den 24. April 2026

ab 17:00 bzw. 18:00 Uhr

im Tiroler Jägerheim, lng.-Etzel-Straße 63, 6020 Innsbruck,

recht herzlich ein.

 

Programm:

17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau

18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr)

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totengedenken
  3. Bericht des Bezirksjägermeisters
  4. Bericht des Kassiers
  5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse 2025 der Bezirksstelle
  6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2026 der Bezirksstelle
  7. Jagdgesetznovelle 2026 – Änderungen und Ausblicke
  8. Vortrag eines Gastreferenten zu einem Thema aus der Jagdpraxis (Ankündigung folgt in weiterer Einladung) 
  9. Aktuelle jagdliche Themen und Herausforderungen im Zusammenwirken mit den Vertretern/innen der Stadt Innsbruck. 
  10. Tag des Wildes und Hubertusfeier 2026 
  11. Grußworte der Ehrengäste 
  12. Allfälliges 

 

Die Tiroler Jagdhornbläser sorgen wie immer für den festlichen musikalischen Rahmen.  Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu einer Jause und Getränken einladen.

 

Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen!

Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt,

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister

 

 

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5

DER SATZUNGEN DES TJV:

Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Per-

sonen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, späte-

stens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der

Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hin-

weis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung

enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes

(Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wur-

den und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend

ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann

ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jäger-

verband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem

falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlas-

sen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines

Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in

Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd

regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.

g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn

festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern

vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde

die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der

anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als

nicht abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6).

 

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister

Webinar: Faszination Greifvögel – Falknerei

Greifvögel üben schon seit Jahrtausenden eine besondere Faszination auf Menschen aus. Insbesondere die Jagd mit einem Beizvogel stellt eine einzigartige Symbiose zwischen Greifvogel und Jäger dar. Auch in Tirol gibt es durchaus Einsatzbereiche für Falkner/innen. In diesem Webinar wird die Falknerei für interessierte Jäger/innen beleuchtet. Mit allgemeinen Informationen zu den Greifvögeln, ihren Merkmalen und Jagdmethoden, bis hin zum Beizvogel stellen Falkner die Falknerei vor und stehen für Frage und Antwort zur Verfügung.

ANMELDUNG:

Die Anmeldung zum Webinar ist nur online möglich!

HIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG

Logo Falknerbund

Exkursion Birkwildbalz

Exkursion Birkwildbalz

Die Balz des Birkwilds ist ein beeindruckendes Naturschauspiel. Von April bis Ende Mai treffen sich die Hähne bei Tagesanbruch am Balzplatz, um mit Imponiergehabe, Werbung und teils akrobatischen Sprüngen die Aufmerksamkeit der Hennen zu gewinnen. Begleitet wird das Ganze von typischen Lauten wie dem „Kullern“. Aus nächster Nähe lässt sich dieses Schauspiel allerdings nur schwer beobachten – schon geringe Störungen können dazu führen, dass die Balz abbricht.

Bei dieser Exkursion beobachten wir die Balz möglichst störungsarm von einem geeigneten Punkt entlang der Straße in Kühtai. Ein Aufstieg ist nicht erforderlich. Bitte an warme Kleidung und festes, wintertaugliches Schuhwerk denken, da es in den frühen Morgenstunden oft sehr kalt ist.

 

REFERENT: Andreas Hackl
DATUM & UHRZEIT: 18.04.2026, 05:00 Uhr
ORT: Kühtai
KOSTEN: € 20,-
TEILNEHMER: max. 15 Personen
ANMELDUNG: erforderlich

Die Veranstaltung ist ausgebucht!

Trophäenschau Bezirk Reutte 2026

Die Pflichttrophäenschau des Bezirkes Reutte findet am 18. und 19. April 2026 in der Sporthalle Reutte–Schulzentrum statt. Die Trophäenschau wird mit Unterstützung der Bezirkshauptmannschaft Reutte als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 38 des Tiroler Jagdgesetzes (i.d.g.F.) durchgeführt.

Die Eröffnungsversammlung ist am Samstag, den 18. April 2026, um 14.00 Uhr.

PROGRAMM
SAMSTAG, 18. APRIL 2026
»11.00 Uhr: Saaleinlass
»14.00 Uhr: Eröffnungsversammlung
»19.00 Uhr: Ende des ersten Tages

SONNTAG, 19. APRIL 2026
»09.00 Uhr: Saaleinlass
»11.00 Uhr: Jägerfrühschoppen
»16.00 Uhr: Trophäenabnahme

Die Trophäen können am Samstag von 11.00 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 09.00 bis 16.00 Uhr besichtigt werden. Die Eröffnungsversammlung
am Samstag wird von den Außerferner Jagdhornbläsern begleitet. Der Jägerfrühschoppen beginnt am Sonntag ab 11.00 Uhr.

Bitte die umliegenden Parkplätze nutzen, da die bisherige Parkmöglichkeit nicht mehr zugänglich ist.

Auf Ihren Besuch freut sich die Jägerschaft des Bezirkes Reutte.

WM Martin Hosp, Bezirksjägermeister

www.tjv.at | Foto: E. Rudigier

Bezirksversammlung Imst 2026

EINLADUNG zur Bezirksversammlung des Bezirk Imst

Freitag, 17. April 2026, 19:30 Uhr

Gasthaus Sonne in TARRENZ

 

T a g e s o r d n u n g

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
  2. Totengedenken
  3. Bericht des BJM
  4. Bericht des Kassiers und der Kassaprüfer
  5. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle und Entlastung des Bezirksjägermeisters und des Kassiers
  6. Grußworte der Ehrengäste
  7. Allfälliges

 

Hinweis gem. Satzungen des TJV:

Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist.

Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV).

Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht angegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV)

Mit der Bitte um verlässliche Teilnahme

Bezirksjägermeister Ing. Klaus Ruetz

Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes 11.04.2026

Die ordentliche Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes findet am
Samstag, den 11.April 2026 um 9.00 Uhr, im Congresspark Igls, Eugenpromenade 2, 6080 Igls, statt.

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Begrüßung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck
  3. Totengedenken
  4. Bekanntgabe der Tagesordnung
  5. Niederschrift über die Vollversammlung vom 3.5.2025
  6. Ansprache des Landesjägermeisters
  7. Geschäftsbericht über das Jahr 2025
  8. Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Rechnungsabschluss 2025
  9. Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss 2025 mit Entlastung der Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes
  10. Beschlussfassung zum Jahresvoranschlag 2027
  11. Anträge und Beschlussfassung zur Höhe der Pflichtbeiträge und des Entgeltes für die Ausgabe von Jagdgastkarten
  12. Änderung der Satzungen
  13. Informationen zu den Richtlinien zur Bejagung des Schalenwildes
  14. Behandlung der rechtzeitig eingebrachten Anträge
  15. Ehrungen
  16. Grußworte der Ehrengäste
  17. Allfälliges

Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Delegierten beschlussfähig.
Als anwesend gilt ein Delegierter, wenn er sich beim Eingang registriert und eine Delegiertenkarte empfangen hat. Ist zum festgesetzten Beginn der Vollversammlung nicht die Hälfte der Delegierten anwesend, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Vollversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Das Stimmrecht steht nur den Delegierten zu und ist persönlich auszuüben. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Vollmachten sind unzulässig.
Die Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes werden somit zum Besuch herzlich eingeladen und gebeten, pünktlich und verlässlich zu erscheinen.

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund von schriftlichen Wahlvorschlägen. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens zwei Bezirken erstattet wird, wobei der Vorschlag jedes Bezirkes
a) von mindestens 20 Mitgliedern schriftlich unterstützt sein muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle, Meinhardstraße 9, 6020 Innsbruck, (§ 26 lit. a) eingereicht wird; die Einbringung des Wahlvorschlages ist auf Verlangen durch die Geschäftsstelle zu bestätigen. Ein Wahlvorschlag hat wählbare Personen mit Vor- und Zunamen, ausgeübtem Beruf und Hauptwohnsitz und die ihnen jeweils zugedachte Funktion für sämtliche zur Wahl anstehenden Organfunktionen sowie die schriftliche Zustimmung der auf dem Wahlvorschlag ausgewiesenen Wahlwerber zu enthalten.

DI (FH) Anton Larcher e. h.,
Landesjägermeister

Bezirksversammlung Landeck 2026

Die Bezirksversammlung des Bezirkes Landeck findet am Samstag, den 11. April 2026 um 19.30 Uhr im Saal der Wirtschaftskammer Landeck (Stadtsaal) statt.

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit sowie Bestellung eines Schriftführers durch den BJM Reinhold Siess
  2. Totengedenken
  3. Bericht des BJM
  4. Bericht des Kassiers und der Kassaprüfer
  5. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle und Entlastung des Bezirksjägermeisters und des Kassiers
  6. Grußworte des Landesjägermeisters
  7. Allfälliges

Hinweis gem. Satzungen des TJV:

Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist.

Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV).

Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht angegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV)

Parkmöglichkeiten sind am Parkplatz der Wirtschaftskammer oder in der Schentengarage vorhanden. ACHTUNG! Diese Parkplätze sind gebührenpflichtig und werden mittels automatischer Kennzeichenerfassung überwacht!

Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

 

Der Bezirksjägermeister

Reinhold Siess