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Webinar: Umgang mit gebietsfremden Pflanzenarten (§ 33a)

Neophyten – gebietsfremde Arten in Tirol

Invasive Neophyten sind eingeschleppte, also nicht-einheimische Pflanzenarten, die sich bei uns in der Natur etabliert haben und einheimische Pflanzen verdrängen.

Gebietsfremde Arten profitieren häufig von Lebensraumveränderungen und reagieren besser auf veränderte Klimabedingungen. Durch ihre hohe Anpassungsfähigkeit und ihr großes Ausbreitungspotential haben sie einen enormen Konkurrenzvorteil gegenüber vielen heimischen Arten.

Neben dem Verlust der standorttypischen Flora und Fauna spielen dabei auch gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier sowie wirtschaftliche Folgen für Gesundheit, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft eine wesentliche Rolle. Was Neophyten mit der Tiroler Jägerschaft zu tun haben und was sie zu ihrer Eindämmung beitragen kann, wird anhand konkreter Handlungsempfehlungen erläutert.

ANMELDUNG:

Dieses Webinar kann für Jagdschutzorgane als § 33a Fortbildung (1 Stunde) angerechnet werden! Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich mit seinen VOLLSTÄNDIGEN UND RICHTIGEN DATEN anzumelden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nur online möglich!

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Trophäenschau Imst

Die heurige Bezirkstrophäenschau für das Jagdjahr 2024/25 findet am 26.04. und 27.04. 2025 im Glenthof/Sportzentrum in Imst statt.

Die Schau wird von der Bezirksstelle Imst des Tiroler Jägerverbandes mit Unterstützung der

Bezirkshauptmannschaft Imst als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 38 Tiroler Jagdgesetz durchgeführt.

 

Programm:

Samstag, 26. April 2025

12.00 Uhr: Saaleinlass

16.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Klaus Ruetz und Ansprachen Ehrengäste

Alle Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten, zum „offiziellen Teil“ der Trophäenschau um 16.00 Uhr anwesend zu sein.

 

Sonntag, 27. April 2025

09.00 Uhr: Saaleinlass

10:00 Uhr: Frühschoppen mit der „gramArtmusig“

16.00 Uhr: Veranstaltungsende

 

Hinweise

Vorzulegen sind alle Trophäen des Schalenwildes, die im Jagdjahr 2024/25 in einem

Jagdgebiet des Bezirkes Imst erlegt wurden oder als Fallwild oder Straßenopfer angefallen sind.

Die Trophäen von Rot- und Rehwild sind samt dem linken Unterkieferast, beim Rotwild der Klasse I und II auch mit Oberkiefer vorzulegen.

Die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Trophäen (auch Fallwild und Straßenopfer) vorliegen.

Jede Trophäe muss eine entsprechende Aufhängvorrichtung aufweisen und muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Trophäenanhänger versehen sein, diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Jagdabteilung erhältlich, ebenfalls müssen entsprechende Aufhänge Vorrichtungen angebracht werden.

 

Anlieferung und Abholung:

Die Trophäen sind am Mittwoch den 23.04.2025 im Glenthof in Imst anzuliefern.
Achtung: Trophäen ohne Aufhänge Vorrichtung werden nicht angenommen.

 

13:00 – 14:00 HK Obsteig und Nassereith

14:00 – 15:00 HK Imst

15:00 – 16:00 HK Silz und Oetz

16:00 – 17:00 HK Umhausen, Längenfeld und Sölden

17:00 – 18:00 HK Pitztal I und Pitztal II

Abholung der Trophäen
Sonntag 27.04.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Klaus Ruetz, Bezirksjägermeister

Die heurige Bezirkstrophäenschau für das Jagdjahr 2024/25 findet am 26.04. und 27.04. 2025 im Glenthof/Sportzentrum in Imst statt.

Die Schau wird von der Bezirksstelle Imst des Tiroler Jägerverbandes mit Unterstützung der

Bezirkshauptmannschaft Imst als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß

  • 38 Tiroler Jagdgesetz durchgeführt.

 

Programm:

Samstag, 26. April 2025:

12.00 Uhr: Saaleinlass

16.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Klaus Ruetz und Ansprachen Ehrengäste

 

Alle Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten, zum „offiziellen Teil“ der Trophäenschau um 16.00 Uhr anwesend zu sein.

 

Sonntag, 27. April 2025:

09.00 Uhr: Saaleinlass

10:00 Uhr: Frühschoppen mit der „gramArtmusig“

16.00 Uhr: Veranstaltungsende

 

Hinweise

Vorzulegen sind alle Trophäen des Schalenwildes, die im Jagdjahr 2024/25 in einem

Jagdgebiet des Bezirkes Imst erlegt wurden oder als Fallwild oder Straßenopfer angefallen sind.

Die Trophäen von Rot- und Rehwild sind samt dem linken Unterkieferast, beim Rotwild der Klasse I und II auch mit Oberkiefer vorzulegen.

Die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Trophäen (auch Fallwild und Straßenopfer) vorliegen.

Jede Trophäe muss eine entsprechende Aufhängvorrichtung aufweisen und muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Trophäenanhänger versehen sein, diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Jagdabteilung erhältlich, ebenfalls müssen entsprechende Aufhänge Vorrichtungen angebracht werden.

 

Anlieferung und Abholung:

 

Die Trophäen sind am Mittwoch den 23.04.2025 im Glenthof in Imst anzuliefern.
Achtung: Trophäen ohne Aufhänge Vorrichtung werden nicht angenommen.

 

13:00 – 14:00 HK Obsteig und Nassereith

14:00 – 15:00 HK Imst

15:00 – 16:00 HK Silz und Oetz

16:00 – 17:00 HK Umhausen, Längenfeld und Sölden

17:00 – 18:00 HK Pitztal I und Pitztal II

 

Abholung der Trophäen
Sonntag 27.04.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Klaus Ruetz, Bezirksjägermeister

www.tjv.at | Foto: TJV

Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT

Die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am Freitag, den 25. April 2025 ab 17.00 bzw. 18.00
Uhr im Tiroler Jägerheim, Ing.-Etzel-Straße 63, 6020 Innsbruck, recht herzlich ein.

PROGRAMM
»17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau
»18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr)

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des stv. Bezirksjägermeisters in seiner Funktion als interimistischer Kassier
5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse
2023 und 2024 der Bezirksstelle
6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2025 der Bezirksstelle
7. Wahl eines Kassiers gemäß § 14 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes
8. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14 und § 18 der
Satzungen des Tiroler Jägerverbandes
9. Aktuelle jagdliche Themen in der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol
10. Grußworte der Ehrengäste
11. Allfälliges

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch
Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes (Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung
ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband
zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet
ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines
Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst. Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht
abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6).

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten,
seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift
seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle
(§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.

Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!
Die Tiroler Jagdhornbläser sorgen für den festlichen musikalischen Rahmen. Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu Gerstlsuppe und Getränken einladen. Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen! Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister

Exkursion Birkwildbalz – ABGESAGT!

Exkursion Birkwildbalz

Die Balz ist beim Birkwild ein eindrucksvolles Schauspiel. Von April bis Ende Mai finden sich mehrere Hahnen bei Tagesanbruch auf dem Balzplatz ein, um dort um die Gunst der Hennen zu buhlen. Dabei kommt es unter anderem zum Imponieren, Werben sowie akrobatischen Sprüngen. Auch verschiedene Lautäußerungen, wie beispielsweise das Kullern, setzen sie gekonnt ein. Dieses Schauspiel aus nächster Nähe zu beobachten, ist jedoch nicht einfach, eine kleine Störung und die Balz ist vorbei. Bei dieser Exkursion erhalten die Teilnehmer die einmalige Möglichkeit mit einem Berufsjäger der Balz beizuwohnen. Gemeinsam mit ihm begibt man sich in den frühen Morgenstunden zum sogenannten Schirm, um von dort aus die Birkhahnbalz hautnah erleben zu können.

Achtung: Je nach Schneelage ist der Aufstieg (ca. 1 bis 1,5 h Gehzeit) nur mit Schneeschuhen möglich.

Das genaue Datum (Anfang Mai) sowie die Uhrzeit können auf Grund der Schneelage erst kurzfristig bekanntgegeben werden.

Tiroler Berufsjäger
www.tjv.at | Foto: TJV

Trophäenschau Bezirk Reutte

Die Pflichttrophäenschau des Bezirkes Reutte findet am 12. und 13. April 2025 in der Sporthalle Reutte–Schulzentrum statt. Die Trophäenschau wird mit Unterstützung der Bezirkshauptmannschaft Reutte als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 38 des Tiroler Jagdgesetzes (i.d.g.F.) durchgeführt.

Die Eröffnungsversammlung ist am Samstag, den 12. April 2025, um 14.00 Uhr.

PROGRAMM
SAMSTAG, 12. APRIL 2025
»11.00 Uhr: Saaleinlass
»14.00 Uhr: Eröffnungsversammlung
»19.00 Uhr: Ende des ersten Tages

SONNTAG, 13. APRIL 2025
»09.00 Uhr: Saaleinlass
»11.00 Uhr: Jägerfrühschoppen
»16.00 Uhr: Trophäenabnahme

Die Trophäen können am Samstag von 11.00 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 09.00 bis 16.00 Uhr besichtigt werden. Die Eröffnungsversammlung
am Samstag wird von den Außerferner Jagdhornbläsern begleitet. Am Sonntag
sorgt ab 11.00 Uhr „D’kloa Partie“ für musikalische Unterhaltung.

Auf Ihren Besuch freut sichdie Jägerschaft des Bezirkes Reutte.

WM Martin Hosp, Bezirksjägermeister

www.tjv.at | Foto: N. Burton, shutterstock

Faszination Greifvögel – Falknerei

Greifvögel üben schon seit Jahrtausenden eine besondere Faszination auf Menschen aus. Insbesondere die Jagd mit einem Beizvogel stellt eine einzigartige Symbiose zwischen Greifvogel und Jäger dar. Auch in Tirol gibt es durchaus Einsatzbereiche für Falkner/innen. In diesem Webinar wird die Falknerei für interessierte Jäger/innen beleuchtet. Mit allgemeinen Informationen zu den Greifvögeln, ihren Merkmalen und Jagdmethoden, bis hin zum Beizvogel stellen Falkner die Falknerei vor und stehen für Frage und Antwort zur Verfügung.

ANMELDUNG:

Die Anmeldung zum Webinar ist nur online möglich!

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Logo Falknerbund
www.tjv.at | Foto: TJV

Trophäenschau IBK-LAND

Die Bezirksstelle Innsbruck-Land des Tiroler Jägerverbandes lädt zur Trophäenschau in Seefeld am 5. und 6. April 2025 in der WM-Halle (Nahe Seekirchl) ein. Die Trophäenschau hat am Samstag von 11.00 bis 20.00 Uhr und am Sonntag von 09.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

SAMSTAG, 5. APRIL 2025
» 11.00 Uhr: Saaleinlass
» 13.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Thomas Messner
» 20.00 Uhr: Veranstaltungsende

SONNTAG, 6. APRIL 2025
» 09.00 Uhr: Saaleinlass
» 11.00 bis 15.00 Uhr: Frühschoppen
der „Burgschröfler”
» 15.00 Uhr: Veranstaltungsende

ANLIEFERUNG DER TROPHÄEN
AM DONNERSTAG, 3. APRIL 2025
» 07.30 Uhr: Scharnitz/Reith/Seefeld
» 08.30 Uhr: Leutasch
» 09.30 Uhr: Oberinntal-Nord
» 10.00 Uhr: Unterinntal-Nord
» 10.30 Uhr: Schmirn/Vals
» 11.00 Uhr: Oberes Wipptal
» 11.30 Uhr: Neustift/Vord.-Stubai-Süd
» 12.30 Uhr: Wipptal-West
» 13.00 Uhr: Wipptal-Ost & Mittelgebirge-Ost
» 13.30 Uhr: Sellrain
» 14.00 Uhr: Oberinntal-Süd
» 14.30 Uhr: Westl. Mittelgebirge und Vorderes-Stubai-Nord
» 15.00 Uhr: Unterinntal-Süd

Für die termingerechte Anlieferung und das Aufhängen der Trophäen ist der jeweilige Hegemeister zuständig. Die Trophäenabnahme erfolgt am Sonntag, 6. April 2025 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Eintritt: freiwillige Spenden

Thomas Messner, Bezirksjägermeister

www.tjv.at | Foto: Andreas Hepting

Bezirksversammlung Reutte

Die Bezirksversammlung des Bezirkes Reutte findet am Freitag, den 4. April 2025, um 19.00 Uhr im Hotel Goldener Hirsch („Hirschen“) in Reutte statt.

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Außerfern
7. Neuwahl der Delegierten
8. Vortrag Steinwildgenetik Wildbiologin des TJV Marina Ulrich
9. Allfälliges

ANMERKUNG
Die Bezirksversammlung ist, nach § 62a Abs. 3 TJG, bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist zu der für den Versammlungsbeginn
festgesetzten Zeit die erforderliche Anzahl an Mitgliedern nicht vertreten, so ist die Versammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben gelten als nicht abgegebene Stimmen.

HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. EinWahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten,
seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift
seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle
(§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.

Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!

WM Martin Hosp, Bezirksjägermeister