Bleichmittel Wasserstoffperoxid
Die Abgabe des unter Jägerinnen und Jägern anerkannten Trophäen-Bleichmittels Wasserstoffperoxid, wurde mit 1. Februar 2021 durch eine neue EU-Verordnung von einem Registrierungssystem auf ein neues Genehmigungssystems umgestellt. JAGD ÖSTERREICH erreichte nun eine Einstufung der Verwendung von Wasserstoffperoxid als gewerbliche Tätigkeit für alle Jägerinnen und Jäger.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie konnte JAGD ÖSTERREICH eine einheitliche Lösung für die 130.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich zum Erwerb des Bleichmittels Wasserstoffperoxid ausverhandeln. Das Bundesministerium stellt in einem offiziellen Informationsschreiben vom 15. März 2021 fest, dass Jägerinnen und Jäger mit gültiger österreichischer Jagdkarte als „gewerbliche Verwender“ im Sinne des Art. 3 Z 9 der EU-AusgangsstoffV zu qualifizieren sind. Nach Auskunft der Apothekerkammer wurden alle Apotheken ebenfalls informiert. Das Bleichmittel Wasserstoffperoxid kann nun von Jägerinnen und Jägern für den Eigenbedarf unter Vorlage einer gültigen österreichischen Jagdkarte erworben werden. Wasserstoffperoxid ist sicher zu verwahren, sodass der Zugriff durch unbefugte Dritte verhindert wird.
„Diese pauschale Lösung erspart den Jägerinnen und Jägern die mühsame Einholung separater Genehmigungen zum Erwerb des Bleichmittels als auch den Behörden und Apotheken einen erheblichen Arbeitsaufwand zur Prüfung und Ausstellung der entsprechenden Papiere“, zeigen sich die Landesjägermeister erleichtert über die gute Übereinkunft mit dem Bundesministerium.