Die ordentliche Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes findet am
Samstag, den 11.April 2026 um 9.00 Uhr, im Congresspark Igls, Eugenpromenade 2, 6080 Igls, statt.
TAGESORDNUNG
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Begrüßung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck
- Totengedenken
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Niederschrift über die Vollversammlung vom 3.5.2025
- Ansprache des Landesjägermeisters
- Geschäftsbericht über das Jahr 2025
- Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Rechnungsabschluss 2025
- Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss 2025 mit Entlastung der Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes
- Beschlussfassung zum Jahresvoranschlag 2027
- Anträge und Beschlussfassung zur Höhe der Pflichtbeiträge und des Entgeltes für die Ausgabe von Jagdgastkarten
- Änderung der Satzungen
- Informationen zu den Richtlinien zur Bejagung des Schalenwildes
- Behandlung der rechtzeitig eingebrachten Anträge
- Ehrungen
- Grußworte der Ehrengäste
- Allfälliges
Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Delegierten beschlussfähig.
Als anwesend gilt ein Delegierter, wenn er sich beim Eingang registriert und eine Delegiertenkarte empfangen hat. Ist zum festgesetzten Beginn der Vollversammlung nicht die Hälfte der Delegierten anwesend, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Vollversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Das Stimmrecht steht nur den Delegierten zu und ist persönlich auszuüben. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Vollmachten sind unzulässig.
Die Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes werden somit zum Besuch herzlich eingeladen und gebeten, pünktlich und verlässlich zu erscheinen.
HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund von schriftlichen Wahlvorschlägen. Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens zwei Bezirken erstattet wird, wobei der Vorschlag jedes Bezirkes
a) von mindestens 20 Mitgliedern schriftlich unterstützt sein muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle, Meinhardstraße 9, 6020 Innsbruck, (§ 26 lit. a) eingereicht wird; die Einbringung des Wahlvorschlages ist auf Verlangen durch die Geschäftsstelle zu bestätigen. Ein Wahlvorschlag hat wählbare Personen mit Vor- und Zunamen, ausgeübtem Beruf und Hauptwohnsitz und die ihnen jeweils zugedachte Funktion für sämtliche zur Wahl anstehenden Organfunktionen sowie die schriftliche Zustimmung der auf dem Wahlvorschlag ausgewiesenen Wahlwerber zu enthalten.
DI (FH) Anton Larcher e. h.,
Landesjägermeister


