Pflichttrophäenschau und Bezirksversammlung 2026 Bezirk Kitzbühel
Die gemäß § 58 Abs. 2 lit. b) des TJG 2004, LGBl. 41/2004 durch den Tiroler Jägerverband abzuhaltende Pflichttrophäenschau für das Jagdjahr 2025/26 findet am Sonntag, den 15. März 2026, in der ARENA365 in Kirchberg in Tirol statt (Saalöffnung 7.30 Uhr).
Beginn der Bezirksversammlung um 9.00 Uhr
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Totengedenken
- Grußworte der Ehrengäste
- Bericht über die Abschuss-Statistik durch BJM-Stellvertreter
- Bericht der Kassierin und der Rechnungsprüfer sowie
Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss
- Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2026
- Bericht des Bezirksjägermeisters
- Ehrungen
- Ansprache von Landesjägermeister DI (FH) Anton Larcher
- Allfälliges
Hinweis nach § 14 Abs. 3, 4, 5 der Satzungen des TJV:
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist.
Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV).
Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6 Satzungen TJV)
Am Samstag, 07. März 2026 ist die Trophäenschau von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr allgemein zugänglich.
Um zahlreiche Teilnahme wird ersucht.
Ing. Hans Embacher, Bezirksjägermeister


