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www.tjv.at | Foto: F. Thurner

Bezirksversammlung IBK-Land

26. Juni 2025 | 19:00

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Details

Datum:
26. Juni 2025
Zeit:
19:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Gasthaus Adelshof
Adelshof 2
6092 Birgitz, Tirol Österreich
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Am Donnerstag, den 26. Juni 2025, findet um 19.00 Uhr die Bezirksversammlung im Gasthaus Adelshof, Adelshof 2, 6092 Birgitz statt.

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung
der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Bekanntgabe der eingelangten
Vorschläge zur Wahl der Delegierten und
anschließend Wahl der Delegierten
7. Allfälliges

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

HINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen
Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) mindestens jene Zahl von Namen enthält,
die der Anzahl der zu wählenden
Delegierten entspricht, wobei die Bereitschaft
sämtlicher Wahlwerber vorweg
schriftlich nachgewiesen werden
muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der
Bezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen
TJV) eingebracht wird.
Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!

WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 gültig verlängert worden sein!

Thomas Messner, Bezirksjägermeister