Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt

Einladung zur Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt 2026

 

Sehr geehrte Innsbrucker Weidkameradinnen und Weidkameraden, die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am

Freitag, den 24. April 2026

ab 17:00 bzw. 18:00 Uhr

im Tiroler Jägerheim, lng.-Etzel-Straße 63, 6020 Innsbruck,

recht herzlich ein.

 

Programm:

17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau

18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr)

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totengedenken
  3. Bericht des Bezirksjägermeisters
  4. Bericht des Kassiers
  5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse 2025 der Bezirksstelle
  6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2026 der Bezirksstelle
  7. Jagdgesetznovelle 2026 – Änderungen und Ausblicke
  8. Vortrag eines Gastreferenten zu einem Thema aus der Jagdpraxis (Ankündigung folgt in weiterer Einladung) 
  9. Aktuelle jagdliche Themen und Herausforderungen im Zusammenwirken mit den Vertretern/innen der Stadt Innsbruck. 
  10. Tag des Wildes und Hubertusfeier 2026 
  11. Grußworte der Ehrengäste 
  12. Allfälliges 

Die Tiroler Jagdhornbläser sorgen wie immer für den festlichen musikalischen Rahmen.  Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu einer Jause und Getränken einladen.

 

Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen!

Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt,

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister

 

 

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5

DER SATZUNGEN DES TJV:

Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Per-

sonen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, späte-

stens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der

Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hin-

weis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung

enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes

(Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wur-

den und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend

ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann

ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jäger-

verband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem

falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlas-

sen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines

Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in

Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd

regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.

g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn

festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern

vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde

die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der

anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als

nicht abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6).

 

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister