Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt
Einladung zur Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt 2026
Sehr geehrte Innsbrucker Weidkameradinnen und Weidkameraden, die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am
Freitag, den 24. April 2026
ab 17:00 bzw. 18:00 Uhr
im Tiroler Jägerheim, lng.-Etzel-Straße 63, 6020 Innsbruck,
recht herzlich ein.
Programm:
17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau
18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr)
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Totengedenken
- Bericht des Bezirksjägermeisters
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse 2025 der Bezirksstelle
- Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2026 der Bezirksstelle
- Jagdgesetznovelle 2026 – Änderungen und Ausblicke
- Vortrag eines Gastreferenten zu einem Thema aus der Jagdpraxis (Ankündigung folgt in weiterer Einladung)
- Aktuelle jagdliche Themen und Herausforderungen im Zusammenwirken mit den Vertretern/innen der Stadt Innsbruck.
- Tag des Wildes und Hubertusfeier 2026
- Grußworte der Ehrengäste
- Allfälliges
Die Tiroler Jagdhornbläser sorgen wie immer für den festlichen musikalischen Rahmen. Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu einer Jause und Getränken einladen.
Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen!
Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt,
Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister
HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5
DER SATZUNGEN DES TJV:
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Per-
sonen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, späte-
stens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der
Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hin-
weis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung
enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes
(Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wur-
den und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend
ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann
ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jäger-
verband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem
falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlas-
sen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines
Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in
Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd
regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.
g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn
festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern
vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde
die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als
nicht abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6).
Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister
