Die Bezirksstelle Innsbruck-Land des Tiroler Jägerverbandes lädt zur Trophäenschau in Seefeld am 5. und 6. April 2025 in der WM-Halle (Nahe Seekirchl) ein. Die Trophäenschau hat am Samstag von 11.00 bis 20.00 Uhr und am Sonntag von 09.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
SAMSTAG, 5. APRIL 2025
» 11.00 Uhr: Saaleinlass
» 13.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Thomas Messner
» 20.00 Uhr: Veranstaltungsende
SONNTAG, 6. APRIL 2025
» 09.00 Uhr: Saaleinlass
» 11.00 bis 15.00 Uhr: Frühschoppen
der „Burgschröfler”
» 15.00 Uhr: Veranstaltungsende
ANLIEFERUNG DER TROPHÄEN
AM DONNERSTAG, 3. APRIL 2025
» 07.30 Uhr: Scharnitz/Reith/Seefeld
» 08.30 Uhr: Leutasch
» 09.30 Uhr: Oberinntal-Nord
» 10.00 Uhr: Unterinntal-Nord
» 10.30 Uhr: Schmirn/Vals
» 11.00 Uhr: Oberes Wipptal
» 11.30 Uhr: Neustift/Vord.-Stubai-Süd
» 12.30 Uhr: Wipptal-West
» 13.00 Uhr: Wipptal-Ost & Mittelgebirge-Ost
» 13.30 Uhr: Sellrain
» 14.00 Uhr: Oberinntal-Süd
» 14.30 Uhr: Westl. Mittelgebirge und Vorderes-Stubai-Nord
» 15.00 Uhr: Unterinntal-Süd
Für die termingerechte Anlieferung und das Aufhängen der Trophäen ist der jeweilige Hegemeister zuständig. Die Trophäenabnahme erfolgt am Sonntag, 6. April 2025 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Eintritt: freiwillige Spenden
Thomas Messner, Bezirksjägermeister
Die Bezirksversammlung des Bezirkes Reutte findet am Freitag, den 4. April 2025, um 19.00 Uhr im Hotel Goldener Hirsch („Hirschen“) in Reutte statt.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Außerfern
7. Neuwahl der Delegierten
8. Vortrag Steinwildgenetik Wildbiologin des TJV Marina Ulrich
9. Allfälliges
ANMERKUNG
Die Bezirksversammlung ist, nach § 62a Abs. 3 TJG, bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist zu der für den Versammlungsbeginn
festgesetzten Zeit die erforderliche Anzahl an Mitgliedern nicht vertreten, so ist die Versammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben gelten als nicht abgegebene Stimmen.
HINWEIS ZU WAHLEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. EinWahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) den Vor- und Zunamen des Kandidaten,
seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift
seines Hauptwohnsitzes aufweist;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle
(§ 24 lit. b Satzungen TJV)
eingebracht wird.
Bitte gültige Jagdkarte mitnehmen!
WICHTIGER HINWEIS
Um das Wahlrecht ausüben zu können, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!
WM Martin Hosp, Bezirksjägermeister
TROPHÄENSCHAU
Die offizielle Eröffnung der Trophäenschau des Bezirkes Landeck findet am Sonntag, den 30. März 2025, um 09.00 Uhr in der WM-Halle St. Anton a. A. statt.
FESTPROGRAMM
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Bezirksjägermeister Reinhold Siess
2. Grußworte des Herrn Bürgermeister Helmut Mall
3. Ansprache und Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Präsentation und Bekanntgabe des Ergebnisses der Ernte 2024 durch den
Bezirksjägermeister-Stv. Markus Schwarz
5. Ansprache der Ehrengäste
6. Festansprache des Herrn Landesjägermeister DI (FH) Anton Larcher
7. Ehrungen
8. Schlusswort des Bezirksjägermeisters
PROGRAMM
Die Trophäen können am Samstag, den 29. März 2025 von 08.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag, den 30. März 2025 von 11.00 bis 17.00 Uhr in der WM-Halle St. Anton a. A. besichtigt werden. Am Sonntag sorgt ab 13.00
Uhr die Musikgruppe „Men N’Blech“ für musikalische
Unterhaltung. Die Eröffnung der Trophäenschau wird von der Jagdhornbläsergruppe
des Bezirkes Landeck musikalisch umrahmt.
Auf Ihren Besuch freut sich die Jägerschaft des Bezirkes Landeck.
Reinhold Siess, Bezirksjägermeister
Die Ansprüche an unseren Tiroler Bergwald sind vielfältig – er bietet Schutz, ist Wirtschafts- und Erholungsraum und auch ein Ort der Jagd. Der Klimawandel übt einen erheblichen Anpassungsdruck auf unseren Wald aus. Es gilt einen stabilen Wald für die zukünftigen Generationen zu schaffen und dafür benötigt man gemeinsame aufeinander abgestimmte Strategien der einzelnen Nutzungsgruppen, um die an uns gestellten Herausforderungen zu meistern.
In einer halbtägigen Exkursion werden die Themen klimafitter Bergwald, Wildeinfluss, Verjüngungsdynamik und die Notwendigkeit der Jagd gemeinsam diskutiert und in der Praxis anschaulich gemacht.

Die Rehkitzrettung mit der Drohne zählt zu den effektivsten Maßnahmen zur Verhinderung von Mähtod. Im Praxiskurs wird im ersten Teil Fokus auf die Voraussetzungen, Grundlagen und Vorbereitungen für einen erfolgreichen Drohneneinsatz gelegt. Im nächsten Teil werden die technischen Voraussetzungen und Funktionen von Drohnen erklärt. Welches Zubehör macht Sinn und welche Einstellungen können die Rehkitzsuche erleichtern? Danach geht es auch darum die Flugpraxis für den Einsatz zu üben, mit verschiedenen Modellen zu testen und sich auszutauschen.
Treffpunkt: Parkplatz Locherboden, 6414 Mieming

Auch wenn in Österreich die jeweiligen Jagdgesetze auf Landesebene beschlossen werden, so gibt es genauso Bundesgesetze, wie etwa Waffengesetz und Tierschutzgesetz, die die Jagd beeinflussen. Auch internationale und EU-Richtlinien wirken sich wesentlich auf die Jagd aus. So beispielsweise die FFH-Richtlinien für die Österreich jährlich Bestandsberichte zu den gelisteten Arten abgeben muss. Mag. Jörg Binder, Jurist und Generalsekretär von JAGD ÖSTERREICH, berichtet über aktuelle Gesetze, Änderungen und wie sich diese auf die Jagd auswirken (können).
JAGD ÖSTERREICH vertritt die Interessen der rund 132.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich auf nationaler und internationaler Ebene. Die Landesjagdverbände sind über JAGD ÖSTERREICH Mitglieder im Umweltdachverband, des CIC (Int. Jagdrat zur Erhaltung des Wildes) und der FACE (Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der Europäischen Union).
ANMELDUNG:
Achtung! Neuer Termin am 27.03.2025 statt 20.03.2025 (bereits angemeldete Personen werden automatisch umgemeldet).
Dieses Webinar kann für Jagdschutzorgane als § 33a Fortbildung (1 Stunde) angerechnet werden! Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich mit seinen VOLLSTÄNDIGEN UND RICHTIGEN DATEN anzumelden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nur online möglich!

Die Bezirksversammlung zum Osttiroler Jägertag findet am Samstag, den 22. März 2025 mit Beginn um 09.00 Uhr (09.30 Uhr) in der RGO-Arena in Lienz statt. Die Bezirksversammlung wird umrahmt von der Jagdhornbläsergruppe
Lavant.
TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Grußworte der Ehrengäste
4. Berichte des Kassiers und der Rechnungsprüfer sowie Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 und Jahresvoranschlag 2025
5. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Osttirol
6. Bericht des Bezirksjägermeisters
7. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl von drei Stimmzählern
8. Bekanntgabe der eingelangten
Wahlvorschläge der Kandidaten zur
BJM-Wahl sowie des Stellvertreters
und anschließend Wahl des Bezirksjägermeisters
und seines Stellvertreters
9. Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Kassiers und der zwei Rechnungsprüfer
sowie Wahl eines Kassiers und von zwei Rechnungsprüfern
10. Bekanntgabe der Wahlvorschläge für die Delegierten und Wahl der 21
Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes
11. Ehrungen
12. Ansprache von LJM Anton Larcher
13. Allfälliges
HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5 DER SATZUNGEN DES TJV
Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Personen, die zu diesem
Zeitpunkt deren Mitglieder waren, spätestens zwei Wochen, im Falle von Wahlen
vier Wochen, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis
auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen
Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlassen hat, den Tiroler Jägerverband
von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes
in Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben
Stunde (9.30 Uhr) die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf
hingewiesen wurde.
HINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN
Die Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag hat, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er
a) mindestens jene Zahl von Namen enthält,
die der Anzahl der zu wählenden
Delegierten entspricht, wobei die Bereitschaft
sämtlicher Wahlwerber vorweg
schriftlich nachgewiesen werden muss;
b) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung
schriftlich bei der
Bezirksgeschäftsstelle, Roter-Turm-
Weg 9, 9991 Dölsach, (§ 24 lit. b Satzungen
TJV) eingebracht wird.
HINWEIS ZUR WAHL
Wahlvorschläge für die Wahl des Bezirksjägermeisters und dessen Stellvertreters
müssen gem. § 20 Abs. 1 der Satzungen schriftlich von Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens zwei Wochen vor dem Tag der anberaumten Versammlung bei der Bezirksstelle Lienz, Roter-Turm-Weg 9, 9991 Dölsach, eingereicht werden. Der Wahlvorschlag ist gültig, wenn er den Vor- und Zunamen des Kandidaten, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist. Wird der Wahlvorschlag von mehreren Mitgliedern eingebracht, so hat er auch einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten.
Bitte die Jagdkarte inklusive Zahlungsbeleg zur Bezirksversammlung mitbringen.
TROPHÄENSCHAU
Die Trophäenschau ist am Samstag, den 22. März von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zugänglich sowie am Sonntag, den 23. März von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Veranstaltung endet um 20.00 Uhr.
Anlieferung der Trophäen in einwandfreiem Zustand, versehen mit Trophäenanhänger und mit Aufhängevorrichtung und der Abschussliste
(2024) am Mittwoch, 19. März von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in die RGO-Arena Lienz. Nachgebrachte geschliffene Unterkiefer vom Rotwild zur Altersbestimmung
werden von der Bewertungskommission nicht berücksichtigt. Die Abholung
kann ausnahmslos am Sonntag, 23. März von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr erfolgen.
Die Bezirksstelle Lienz des Tiroler Jägerverbandes lädt recht herzlich zum Besuchder Bezirksversammlung und zum Jägertag mit Trophäenschau in die RGO-Arena in
Lienz ein.
Hans Winkler, Bezirksjägermeister
Die Rehkitzrettung mit der Drohne zählt zu den effektivsten Maßnahmen zur Verhinderung von Mähtod. In diesem Vertiefungskurs werden technischen Voraussetzungen und Funktionen von Drohnen im Detail erklärt. Welches Zubehör macht Sinn und welche Einstellungen können die Rehkitzsuche erleichtern? Wie funktioniert das Vorprogrammieren von Feldern.
Erfahrene Drohnenpiloten und Techniker geben wertvolle Einblicke in die Technik, Programmierung und praktische Anwendung. Ein zentraler Bestandteil des Kurses ist der Erfahrungsaustausch – voneinander und miteinander lernen lautet das Motto!
Dazu sind die Teilnehmer/innen eingeladen, ihre eigene Drohne und den Controller mitzubringen, um das gezeigte auch mit dem eigenen Material zu testen und eventuelle Fehlerquellen gleich beheben zu können.

