Praxisseminar Fuchsabbalgen (§ 33a) ACHTUNG! Geänderte Uhrzeit

ACHTUNG! Geänderte Uhrzeit

In Tirol werden jährlich über 7.000 Füchse erlegt. Um in der Folge die Bälge des erlegten Raubwildes auch nachhaltig nutzen zu können, bedarf es etwas Fingerspitzengefühl. Einen Fuchs jedoch richtig abzubalgen, damit dieser Balg auch komplett verwertet werden kann, will gelernt sein. ROJ Reinhard Hafele zeigt in seinem Praxisseminar, wie es am einfachsten und schnellsten geht, verrät Tipps und Tricks und lässt sich bei der Arbeit über die Schulter schauen. Ganz frei nach dem Motto „learning by doing“ kann nach der theoretischen wie praktischen Einführung das erlernte Wissen sogleich in die Tat umgesetzt werden.

Trophäenschau Bezirk Schwaz 2026

Die Pflichttrophäenschau für den Bezirk Schwaz findet am Samstag, den 14. Februar 2026 um 10:30 Uhr in der Landeslehranstalt Rotholz statt.

Saalöffnung ist um 8:00 Uhr.

Die Trophäen können auch am Freitag, den 13. 2. 2026 von 15:00 bis 19:00 Uhr besichtigt werden.

Die im Jagdjahr 2025 / 26 angefallenen Schalenwildtrophäen inkl. Fallwildtrophäen sind am Donnerstag, den 12. Februar 2026 in der Zeit von 8:00 – 11:00 Uhr in der Landeslehranstalt Rotholz zur Bewertung anzuliefern.

Die genaue Zeiteinteilung der jeweiligen Reviere wird den Revierverantwortlichen direkt bekanntgegeben.

 

Weidmannsheil

Bezirksjägermeister Otto Weindl

Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt

Einladung zur Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt 2026

 

Sehr geehrte Innsbrucker Weidkameradinnen und Weidkameraden, die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am

Freitag, den 24. April 2026

ab 17:00 bzw. 18:00 Uhr

im Tiroler Jägerheim, lng.-Etzel-Straße 63, 6020 Innsbruck,

recht herzlich ein.

 

Programm:

17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau

18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr)

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totengedenken
  3. Bericht des Bezirksjägermeisters
  4. Bericht des Kassiers
  5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse 2025 der Bezirksstelle
  6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2026 der Bezirksstelle
  7. Jagdgesetznovelle 2026 – Änderungen und Ausblicke
  8. Vortrag eines Gastreferenten zu einem Thema aus der Jagdpraxis (Ankündigung folgt in weiterer Einladung) 
  9. Aktuelle jagdliche Themen und Herausforderungen im Zusammenwirken mit den Vertretern/innen der Stadt Innsbruck. 
  10. Tag des Wildes und Hubertusfeier 2026 
  11. Grußworte der Ehrengäste 
  12. Allfälliges 

Die Tiroler Jagdhornbläser sorgen wie immer für den festlichen musikalischen Rahmen.  Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu einer Jause und Getränken einladen.

 

Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen!

Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt,

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister

 

 

HINWEIS NACH § 14 ABS. 3, 4, 5

DER SATZUNGEN DES TJV:

Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Per-

sonen, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren, späte-

stens zwei Wochen, im Falle von Wahlen vier Wochen, vor der

Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hin-

weis auf Zeit, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung

enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes

(Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wur-

den und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend

ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann

ordnungsgemäß, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jäger-

verband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem

falschen Bezirk zugeordnet ist, weil das Mitglied es unterlas-

sen hat, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines

Hauptwohnsitzes, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in

Tirol vom Wechsel des Bezirkes, in dem das Mitglied die Jagd

regelmäßig ausübt, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.

g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn

festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern

vertreten, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde

die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der

anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als

nicht abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6).

 

Franz Xaver Gruber, Bezirksjägermeister

Webinar: Abschussplanung (§ 33a)

Die Erstellung des Abschussplanes ist die Grundlage einer erfolgreichen Jagdplanung im Revier. Doch gerade die Abschussplanung erfordert viel Aufmerksamkeit und genaue Revierkenntnis, da im Frühjahr bereits abgeschätzt werden muss, wie der diesjährige Sommerbestand aussieht und wie sich der Vorjahresabgang auf den Bestand auswirkt.

Im gemeinsamen Übungsseminar wird anhand von Praxisbeispielen die Erstellung des Abschussplanes im JAFAT gezeigt. Wo ist der Grundbestand? Was ist der effektive Zuwachs und wie geht man mit Wechselwild um? Hegemeister ROJ Thomas Hofer geht dazu verschiedene Fallbeispiele durch, anschließend ist auch Zeit für Fragen.

ANMELDUNG:

Dieses Webinar kann für Jagdschutzorgane als § 33a Fortbildung (2 Stunden) angerechnet werden! Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich mit seinen VOLLSTÄNDIGEN UND RICHTIGEN DATEN anzumelden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nur online möglich!

HIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG