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Richtiges Handeln im Revier
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Leitbild TIROLER JAGD 2030
Die wichtigsten Verhaltensregeln
Auffälliges Verhalten, sichtbare Veränderungen am Wildkörper oder plötzliches Fallwild werfen im Jagdalltag oft Fragen auf. Was tun, wenn Sie im Revier auf offensichtlich krankes Wild oder Fallwild stoßen? Damit Sie im Verdachtsfall sicher und routiniert reagieren können, haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu:
- Hegeabschuss
- Fallwild
- Straßenfallwild
- Maßnahmen rund um verunfalltes Wild
- Sicherheit: Eigenschutz und Schutz der Jagdhunde
- Meldewege: Wer ist im Ernstfall der richtige Ansprechpartner?
- Hygiene: Richtiges Vorgehen bei Bergung, Kühlung und Entsorgung
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Hegeabschuss
Als Hegeabschuss wird die Entnahme von krankem, verletztem oder kümmerndem Wild bezeichnet. Ziel ist es, unnötiges Leiden zu verhindern und die Gesundheit des Wildbestandes zu erhalten. Tiere mit schweren Verletzungen, deutlichen Krankheitsanzeichen oder stark eingeschränkter Überlebensfähigkeit sollen tierschutzgerecht erlegt werden.
Hegeabschussgründen
- Hochgradige Abmagerung, Kümmern, Durchfall (nur in Verbindung mit Abmagerung!)
- Aktinomykose oder sonstige deutliche Umfangsvermehrungen (Tumore)
- Räude bei allen empfänglichen Wildarten
- Gamsblindheit (in Stadium 3 und 4)
- Frakturen (Knochenbrüche), sonstige erhebliche Verletzungen (z.B. Forkelstiche) und hochgradige Lahmheiten (vollständiges Schonen des erkrankten Laufes) – im Zweifelsfall Untersuchung sowie Altersbestimmung der Verletzung (prä- oder postmortal?)
- Starke Abweichungen vom arttypischen Verhalten (Tollwutverdacht?)
- Verwaiste Stücke zumindest bis zum Ende der gesetzlichen Schusszeit
Als weitere Voraussetzungen sind bei Hegeabschüssen unbedingt einzuhalten:
- Pflichtvorlage beim Hegemeister bzw. einem Tierarzt (Befund)
- Hegeabschüsse sind natürlich „auffällig“, was das Wildbret betrifft. Sie sind also, falls überhaupt eine Verwertung erwogen wird, von einem Tierarzt zu untersuchen (Auffälligkeiten, Infektionsgefahr?, Fleischmängel?)
- Bei Verdacht auf Infektionskrankheiten gegebenenfalls Probenahme sowie Entsorgung des Tierkörpers und der Organe über die Tierkörperverwertung (TKV-Tonne oder Abholung)
- Falls äußerlich keine erkennbaren Ursachen oder Unklarheiten über die Abschussnotwendigkeit vorliegen: weiterführende Diagnostik in entsprechenden Untersuchungsanstalten auf Kosten des Verursachers bzw. Erlegers
- Bei Verdacht auf Tierseuchen Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtstierarzt
Fallwild
Unter Fallwild versteht man Wildtiere, die ohne jagdliche Einwirkung verendet aufgefunden werden. Die Ursachen reichen von Krankheiten und Parasitenbefall über Witterungseinflüsse bis hin zu Vergiftungen oder inneren Verletzungen. Fallwild kann wichtige Hinweise auf das Gesundheitsgeschehen im Revier liefern und sollte daher sorgfältig beurteilt und gegebenenfalls für weiterführende Untersuchungen gemeldet werden.
Straßenfallwild
Maßnahmen rund um verunfalltes Wild:
- Unfallstelle absichern, Warnweste (menschliche Sicherheit!)
- Neugierige fernhalten, nötigenfalls unter Mithilfe der Polizei
- Abschätzen des Untergrundes und Kugelfanges, Gellergefahr?
- Wahl der günstigsten Methode (Schuss, Betäuben/ Entbluten oder Knicken?)
Sicherheit
Eigenschutz und Schutz der Jagdhunde
- Handschuhe tragen!!!
- Direkten Kontakt mit Blut, Organen und Körperflüssigkeiten vermeiden.
- Auf Auffälligkeiten wie Abmagerung, Verletzungen, Durchfall oder Parasitenbefall achten.
- Jagdhunde von krankem oder verendetem Wild sowie Aufbruchresten fernhalten.
- Verdächtige Tiere oder ungewöhnliche Krankheitsanzeichen dokumentieren und melden.
- Immer Hände, Ausrüstung und verwendete Werkzeuge gründlich reinigen.
Sicherheit
Richtiges Vorgehen bei Bergung, Kühlung und Entsorgung.
- Wild möglichst rasch und sauber bergen.
Hygiene–Einmaleins fürs Aufbrechen
- Ehestmöglich aufbrechen
- Möglichst mit Handschuhen arbeiten
- Sauberes Werkzeug verwenden
- Wenn möglich hängend oder andernfalls auf sauberem Untergrund aufbrechen
- Hände und Messer bei Verunreinigungen (z.B. mit Darminhalt) mit Trinkwasser waschen
- Verunreinigte Teile großzügig abschärfen
- KEIN Ringeln bei Stücken mit Durchfall
- Wildkörper schnell auskühlen lassen und vor Verschmutzung sowie Insekten schützen.
- Kühlkette konsequent einhalten, um die Vermehrung von Keimen zu verhindern.
- Fallwild und auffällige Organveränderungen untersuchen lassen.
- Nicht verwertbare Teile und verendete Tiere fachgerecht gemäß den geltenden Vorschriften entsorgen.
- Aufbruchreste und Kadaver nicht unkontrolliert in der Natur zurücklassen.
Meldewege
Wer ist im Ernstfall der richtige Ansprechpartner?
Bei auffälligen Krankheitserscheinungen, gehäuftem Fallwild oder Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche sind die zuständigen Behörden zu informieren. Ansprechpartner können die Bezirksverwaltungsbehörde, die Amtstierärztin bzw. der Amtstierarzt, die Veterinärbehörde oder die AGES sein. Eine frühzeitige Meldung trägt wesentlich zur Seuchenfrüherkennung und zum Schutz von Wild-, Nutz- und Haustieren bei.
Untersuchungs- und Meldestellen
- AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH): Standort Innsbruck: Technikerstr. 70, 6020 Innsbruck; Tel. 0505 55-71111
- FIWI (Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie): Savoyenstr. 1, 1160 Wien, Tel. 01-4890 9150
- Rissverdacht: Kontaktieren Sie den Wildtier-Rissbegutachter in Ihrem Bezirk. Nähere Infos
- Die Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden:
Imst: Mag. Gerold Auer (05412 6996 5345)
Innsbruck-Land: Dr. Josef Oettl (0512 5344 5090)
Innsbruck-Stadt: 0512 5360 8381
Kufstein: Dr.in med. vet. Susanne Harrer (05372 606 6192)
Landeck: Mag.med.vet. Eduard Martin (05442 6996 5540)
Lienz: Tel. 04852 6633 6692
Reutte: Tel. 05672 6996 5760
Schwaz: Tel. 05242 6931 5970
Kitzbühel: Tel. 05356 62131 6487