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Jagdaufseher
Ausbildung zum Jagdaufseher
Für jedes Jagdgebiet (ausgenommen berufsjägerpflichtige Reviere) ist vom Jagdpächter ein Jagdaufseher zu bestellen. Die bestellten Jagdaufseher sind nach ihrer Bestätigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde von dieser in Eid und Pflicht zu nehmen.
Der Ausbildungslehrgang und die Prüfung werden einmal jährlich abgehalten.
Gemäß § 33a Abs. 5 lit. d sind nur Personen zur Jagdaufseherprüfung zuzulassen, die eine jagdliche Revierpraxis von mindestens 250 Stunden absolviert haben.
Termine Jagdaufseher-Lehrgang 2027
Die Termine werden in Kürze hier bekanntgegeben.
- Anmeldung: ausschließlich in der Zeit von 15. Jänner bis 15. Februar 2027 möglich
- Einzureichende Unterlagen: Ansuchen um Zulassung zur Jagdaufseherausbildung und die gemäß § 13 Abs. 2 der 1. DVO zum TJG 2004 erforderlichen Unterlagen
- Kein Nachreichen: Ein Nachreichen von fehlenden Revierpraxisstunden ist ab dem 15. Februar nicht mehr möglich
- Erste-Hilfe-Kurs: kann bis zur Prüfung nachgereicht werden
- Teilnehmerbeschränkung: Der Ausbildungslehrgang ist auf 35 Personen beschränkt und wird ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen durchgeführt
- Kosten: € 570,-
- Ausbildungsunterlage: Buch „Wildes Tirol – Lehrbuch des Tiroler Jägerverbandes“ (Kosten € 150,-).