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Jagdaufseher

Ausbildung zum Jagdaufseher

Für jedes Jagdgebiet (ausgenommen berufsjägerpflichtige Reviere) ist vom Jagdpächter ein Jagdaufseher zu bestellen. Die bestellten Jagdaufseher sind nach ihrer Bestätigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde von dieser in Eid und Pflicht zu nehmen.

Der Ausbildungslehrgang und die  Prüfung werden einmal jährlich abgehalten.

Gemäß § 33a Abs. 5 lit. d sind nur Personen zur Jagdaufseherprüfung zuzulassen, die eine jagdliche Revierpraxis von mindestens 250 Stunden absolviert haben.

Termine Jagdaufseher-Lehrgang 2027

Die Termine werden in Kürze hier bekanntgegeben.

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