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Jagdkarte & Versicherung

Leitbild TIROLER JAGD 2030

Die Tiroler Jagdkarte

Die Tiroler Jagdkarte wird von jener Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, die für den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person zuständig ist. Personen ohne Wohnsitz in Tirol erhalten die Jagdkarte hingegen von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sie die Jagd ausüben möchten.

Grundsätzlich gilt die Jagdkarte jeweils nur für ein Jagdjahr, jedoch im gesamten Bundesland Tirol.

Eine Tiroler Jagdkarte, die im abgelaufenen Jagdjahr oder in einem der beiden davorliegenden Jagdjahre gültig war, wird für das folgende Jagdjahr gültig, sobald der Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband vollständig und fristgerecht bezahlt wurde. Voraussetzung für die Gültigkeit der Jagdkarte ist in jedem Fall ein entsprechender Zahlungsnachweis.

Jagdjahr 2026/2027

  • Mitgliedsbeitrag 2026/27: € 127
  • Verlängerung: Die vollständige Zahlung beim Tiroler Jägerverband muss spätestens bis 30. Juni erfolgen. Danach ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig, die die Jagdkarte ursprünglich ausgestellt hat.
  • Gültigkeitsdauer: 01.04.2026 – 31.03.2027
  • Die gültige Jagdkarte beinhaltet eine Jagdhaftpflichtversicherung: Es können Versicherungsbestätigung in unterschiedlichen Sprachen ausgestellt werden


Nähere Informationen zur Jagdkarte und zur Jagdhaftpflichtversicherung finden Sie hier:

Weitere rechtliche Themen

Leitbild TIROLER JAGD 2030

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