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Jagdschutz

Leitbild TIROLER JAGD 2030

Schutz der Jagd

Der Jagdschutz ist ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen und gesetzmäßigen Jagdausübung in Tirol. Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor Raubwild, Raubzeug und vor Wilderern, die Mitwirkung an der Wildtierforschung und am Wildtier- und Lebensraummonitoring sowie die Überwachung der Einhaltung des Tiroler Jagdgesetzes.

Die Bezirkshauptmannschaft hat einen Jagdaufseher oder Berufsjäger zu bestellen – Der Jagdausübungsberechtigte hat dazu ein Vorschlagsrecht. Die Abbestellung eines Jagdschutzorganes ist nicht ohne weiteres möglich und darf den gesetzlichen Interessen am Jagdschutz nicht entgegenstehen. Jagdschutzorgane mit klar geregelten Aufgaben und Befugnissen ausgestattet, die der Einhaltung jagdrechtlicher Bestimmungen und dem Schutz von Wild und Lebensraum dienen.

 Nähere Bestimmungen zum Jagdschutz finden sich in den §§ 32 bis 35 des Tiroler Jagdgesetzes.

Leitbild TIROLER JAGD 2030

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