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Aktuelle Meldungen & Warnungen
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Leitbild TIROLER JAGD 2030
Bleiben Sie informiert
Um Tirols Wildbestände zu schützen, ist ein wachsames Auge im Revier gefragt. Hier bündeln wir für Sie:
- Aktuelle Meldungen und amtliche Warnungen
- Informationen zu Seuchenlage
- Saisonale Risiken und entsprechende Vorsorgemaßnahmen
So wissen Sie immer, auf welche Auffälligkeiten Sie bei der Jagd derzeit besonders achten müssen.
AGES-Tierseuchenradar
´Tuberkulose in Tirol
Seit vielen Jahren wird in bestimmten Regionen Österreichs (Tirol, Vorarlberg) und Deutschlands (Allgäu) eine durch den Erreger Mycobacterium caprae verursachte Tuberkulose nachgewiesen, die vor allem Rotwild und Rinder betrifft und auch für den Menschen ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellt. Die Situation wird durch laufende Überwachungsprogramme bei Nutz- und Wildtieren engmaschig kontrolliert, wobei die Jägerschaft eine zentrale Rolle bei der Früherkennung im Rotwildbestand spielt.
Näheres dazu findet sich im Artikel zur Jagd in Tirol.
Früherkennung der Vogelgrippe: Aufruf an die Jägerschaft zur Meldung und Untersuchung verendeter Vögel
In Tirol wurden bisher keine Fälle der Vogelgrippe nachgewiesen. Dennoch ist die Früherkennung des Virus von großer Bedeutung, um das Risiko einer Verbreitung in Wild- und Hausgeflügelbeständen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Gemäß Verordnung ist jede Person verpflichtet, tote Wasser- oder Greifvögel unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierärztinnen/Amtstierärzte) zu melden. Die Behörden sorgen gegebenenfalls für die Bergung der verendeten Vögel und veranlassen deren Einsendung an das Nationale Referenzlabor (AGES Mödling) zur Untersuchung auf Vogelgrippe (Geflügelpest). Tote Singvögel sind nicht meldepflichtig.
Die Untersuchung dieser Kadaver liefert entscheidende Daten zur Festlegung von Risikogebieten und trägt wesentlich zur Verhinderung eines Eintrags des Virus in Hausgeflügelbestände bei.
Die Jägerschaft wird daher aufgerufen, verendete Greifvögel oder Wasserwild, welche gefunden werden, der Behörde zu melden oder der AGES zur Untersuchung bringen. Es ist wichtig, bei der Abgabe des toten Tieres ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Rückgabe gewünscht wird. Dies ist nur möglich für Vögel, die negativ getestet wurde und zu den jagdbaren Wildarten gehört.
Gemeinsam kann so ein wichtiger Beitrag zur Früherkennung und Eindämmung dieser Tierseuche geleistet werden.
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