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Verfassungsgerichtshof: ganzjährige Jagdzeit auf Goldschakal aufgehoben

belizar/shutterstock

Mit seinem jüngsten Erkenntnis (GZ: V 8/2026-17) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die in Tirol bisher geltende Möglichkeit der ganzjährigen Bejagung des Goldschakals aus europarechtlichen Gründen aufgehoben.
Über die weitere Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bejagung des Goldschakals wird „Jagd in Tirol“ informieren.

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