Verfassungsgerichtshof: ganzjährige Jagdzeit auf Goldschakal aufgehoben
belizar/shutterstock
Mit seinem jüngsten Erkenntnis (GZ: V 8/2026-17) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die in Tirol bisher geltende Möglichkeit der ganzjährigen Bejagung des Goldschakals aus europarechtlichen Gründen aufgehoben.
Über die weitere Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bejagung des Goldschakals wird „Jagd in Tirol“ informieren.
Weitere Beiträge
Landesjägermeister-Konferenz 2026
72. AGJSO-Tagung im Pitztal: Hochgebirgsjagd im Wandel
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.