Wild & Jagd » Rechtliches » Jagdrecht
Jagdrecht
Wild & Jagd » Rechtliches » Jagdrecht
Leitbild TIROLER JAGD 2030
Verantwortung für die Jagdpraxis
Das Jagdrecht in Tirol schafft den rechtlichen Rahmen für eine verantwortungsvolle, nachhaltige und weidgerechte Jagdausübung. Es regelt die Rechte und Pflichten der Jagdausübungsberechtigten und dient zugleich dem Schutz des Wildes und seiner Lebensräume. Darüber hinaus berücksichtigt es die Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie weitere öffentliche Belange. Grundlage dafür ist das Tiroler Jagdgesetz 2004.
Das Jagdrecht ist in Tirol grundsätzlich mit dem Grundeigentum verbunden. Wildtierschutz, Weidgerechtigkeit und die Regulierung von Wildbeständen nach den Interessen der Landeskultur stehen dabei im Mittelpunkt. Es umfasst insbesondere das Recht, jagdbaren Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu erlegen und sich diese nach den gesetzlichen Bestimmungen anzueignen. Die Jagd darf jedoch nur innerhalb festgelegter Jagdgebiete und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften ausgeübt werden. Unterschieden wird dabei zwischen Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten. Für die Jagdausübung ist eine gültige jagdrechtliche Berechtigung, etwa eine Tiroler Jagdkarte oder Jagdgastkarte, erforderlich. Zudem regelt das Gesetz zentrale Bereiche wie Hege, Abschussplanung, Schonzeiten, Jagdschutz und zulässige Jagdmethoden. Ziel ist es, eine ausgewogene Balance zwischen Wildbestand, Lebensraum und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit sicherzustellen.
Download
Wild & Jagd » Rechtliches » Jagdrecht
Leitbild TIROLER JAGD 2030
Wild & Jagd » Rechtliches » Jagdrecht