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Revierjäger
Ausbildung zum Revierjäger
Zur Ablegung der Revierjägerprüfung werden nach § 18 Abs. 2 der 4. DVO des TJG 2004 nur jene Berufsjäger zugelassen, die eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit als Berufsjäger nachweisen können.
Berufsjäger, welche die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Revierjäger-Ausbildung im Frühjahr 2026 haben, werden ersucht, sich bis spätestens 31. Jänner 2027 schriftlich beim TJV anzumelden.
- Zulassung zur Revierjägerprüfung: Nachweis einer mind. 4-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit als Berufsjäger
- Interesse & Voraussetzungen erfüllt? Dann bis spätestens 31. Jänner 2027 schriftlich beim TJV anmelden
- Anmeldung senden an: Tiroler Jägerverband, Meinhardstraße 9, 6020 Innsbruck, E-Mail: info@tjv.at unter Angabe Ihrer Kontaktdaten