Shop

Revierjäger

Ausbildung zum Revierjäger

Zur Ablegung der Revierjägerprüfung werden nach § 18 Abs. 2 der 4. DVO des TJG 2004 nur jene Berufsjäger zugelassen, die eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit als Berufsjäger nachweisen können.

Berufsjäger, welche die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Revierjäger-Ausbildung im Frühjahr 2026 haben, werden ersucht, sich bis spätestens 31. Jänner 2027 schriftlich beim TJV anzumelden.

Wonach suchst du?