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SUMMARY:Bezirksversammlung IMST
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Am Donnerstag\, 15. Mai 2025\, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonne in Tarrenz die Bezirksversammlung der Bezirksstelle Imst statt. \nTAGESORDNUNG\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Bericht des BJM\n4. Bericht des Kassiers und der Kassaprüfer\n5. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle und Entlastung des Bezirksjägermeisters sowie des Kassiers\n6. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14und § 18 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes\n6. Grußworte der Ehrengäste\n7. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5\nDER SATZUNGEN DES TJV\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens\nein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist\nauch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen\n(§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV).\nIst zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben\nStunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig\, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen\nwurde. \nHINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen\nZustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) mindestens jene Zahl von Namen enthält\,\ndie der Anzahl der zu wählenden\nDelegierten entspricht\, wobei die Bereitschaft\nsämtlicher Wahlwerber vorweg\nschriftlich nachgewiesen werden\nmuss;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der\nBezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen\nTJV) eingebracht wird. \nBitte gültige Jagdkarte mitnehmen! \nWICHTIGER HINWEIS\nUm das Wahlrecht ausüben zu können\, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis\nspätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein! \nIng. Klaus Ruetz\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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