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SUMMARY:Jagdliches Schießen (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Treffen – das ist das Ergebnis vieler kleiner Details. Genau um diese Details dreht sich die praxisorientierte Einführung zu den Themen Ballistik\, Präzision\, Waffenpflege sowie Allgemeinzustand der Waffe – die optimale Vorbereitung für das Schießtraining. Im Anschluss wird das erlernte und vorhandene Wissen zur Schießpraxis am mobilen Schießstand trainiert. Unter persönlicher Einzelbetreuung können Schießübungen auf 100 m\, 200 m und 300 m absolviert werden. Durch die unterschiedlichen Entfernungen bietet der Schießstand Wasserschloss die perfekten Bedingungen\, um sich mit der eigenen Jagdwaffe auf die Praxis vorzubereiten. Als weitere Herausforderung kann auch auf den laufenden Fuchs sowie Keiler geübt werden. \n  \nAnmeldungshinweise: \nPrinzipiell sind eigene Waffen mitzubringen\, es können aber auch Waffen vor Ort ausgeliehen bzw. getestet werden. \nFür die Anfahrt innerhalb des TÜPL müssen Fahrgemeinschaften gebildet werden. Treffpunkt hierfür ist um 08.20 Uhr am Parkplatz vor der Einfahrt mit Schranken in den Truppenübungsplatz. Die weitere Zufahrt ist nur mit in Österreich gemeldeten All-Rad-Fahrzeugen möglich. \nDa sich der Schießstand im Freien befindet\, bitten wir um Verständnis\, dass bei nicht ausreichenden Sichtverhältnissen (dichter Nebel) der Schießbetrieb eingestellt/pausiert werden muss.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Treffen – das ist das Ergebnis vieler kleiner Details. Genau um diese Details dreht sich die praxisorientierte Einführung zu den Themen Ballistik\, Präzision\, Waffenpflege sowie Allgemeinzustand der Waffe – die optimale Vorbereitung für das Schießtraining. Im Anschluss wird das erlernte und vorhandene Wissen zur Schießpraxis am mobilen Schießstand trainiert. Unter persönlicher Einzelbetreuung können Schießübungen auf 100 m\, 200 m und 300 m absolviert werden. Durch die unterschiedlichen Entfernungen bietet der Schießstand Wasserschloss die perfekten Bedingungen\, um sich mit der eigenen Jagdwaffe auf die Praxis vorzubereiten. Als weitere Herausforderung kann auch auf den laufenden Fuchs sowie Keiler geübt werden. \n  \nAnmeldungshinweise: \nPrinzipiell sind eigene Waffen mitzubringen\, es können aber auch Waffen vor Ort ausgeliehen bzw. getestet werden. \nFür die Anfahrt innerhalb des TÜPL müssen Fahrgemeinschaften gebildet werden. Treffpunkt hierfür ist um 12.00 Uhr am Parkplatz vor der Einfahrt mit Schranken in den Truppenübungsplatz. Die weitere Zufahrt ist nur mit in Österreich gemeldeten All-Rad-Fahrzeugen möglich. \nDa sich der Schießstand im Freien befindet\, bitten wir um Verständnis\, dass bei nicht ausreichenden Sichtverhältnissen (dichter Nebel) der Schießbetrieb eingestellt/pausiert werden muss.[/vc_column_text][vc_single_image image=“9563″ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:WILDes Tirol: Reh und Bio-Wildkräuter
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]In Kooperation mit dem WIFI Tirol und BIO Tirol geht’s an diesem Abend um ein wichtiges Thema. Heimisches Rehfleisch gepaart mit regionalen Bio-Produkten – das perfekte Match für einen gelungenen Abend. Wir legen viel Wert auf den Bezug zu regionaler und heimischer Qualität. Die Menschen hinter ihren Produkten stärken und wertschätzen – Geschmack pur\, Leidenschaft pur.\nWillkommen in der Tiroler Genussakademie. Ein WILDer Abend wartet auf Sie. \nAnmeldung direkt beim WIFI Tirol notwendig: Hier geht’s zur Anmeldung beim WIFI \n \nVeranstaltung in Kooperation mit dem WIFI Tirol. \n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Jagdliches Schießtraining für Jungjäger
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Um die Grundlagen des Jagdlichen Schießens zu vertiefen\, veranstalten wir am 06./07. Juni 2025 am Truppenübungsplatz Wattener Lizum beim Schießstand Wasserschloss ein Schießen\, wobei speziell auf die Anforderungen der Jungjägerschaft eingegangen wird. \nEs wird die Möglichkeit bestehen\, auf die Distanzen von 100 m\, 200 m und 300 m mit der eigenen Waffe bzw. vor Ort vorhandenen Standwaffen jeweils 5 Schüsse auf jede Distanz abzugeben. \n  \nAnfahrt zur Veranstaltung: \n\nZusammenkunft Parkplatz Walchen (vor dem Zufahrtsschranken)\nEs ist vorgeschrieben Fahrgemeinschaften zu bilden\nDie Zufahrt zur Veranstaltung ist nur mit Allradfahrzeugen erlaubt!\n\n  \n\n\nTeilnahmevoraussetzungen: \nDisziplin: \nTeilnahmegebühr: \nLeihwaffen/Munition: \n\n\ngültige Tiroler Jagdkarte; diese ist bei Schießbeginn vorzuweisen \nJagdliches Schießen auf 100 m\, 200 m und 300 m; max. 15 Schüsse \n€ 100\,– \nLeihwaffen sind verfügbar. Munition muss vor Ort bezahlt werden (nur Bargeld) \n\n\n  \nWir bieten euch eine optimale Möglichkeit Erfahrungen mit dem Jagdlichen Schießen auf verschiedene Distanzen zu machen und freuen uns auf eine rege Teilnahme. \nHubert Winkler\, Schießreferent TJV[/vc_column_text][vc_column_text]Anmeldung Freitag\, 6.6.2025 \nAnmeldung Samstag\, 7.6.2025[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:PASSION FOR HUNTING Testtag
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Passion for Hunting Testtage bieten Ihnen die einzigartige Gelegenheit\, sich selbst von den Produkten der Marken Blaser\, Sauer\, MAUSER\, LIEMKE und MINOX in der Praxis zu überzeugen. Testen Sie Ziel- und Wärmebildoptik sowie Büchsen und Flinten in der Praxis – auf verschiedene Distanzen\, beim Schuss auf bewegliche Ziele auf dem Schieß- und Flintenstand oder im mobilen Centaurus Laser-Schießkino. \nErleben Sie Neues und Bewährtes aus den Portfolios der Hersteller\, darunter u.a. die neue Sauer 505\,  die neuen Blaser K95 Modelle oder R8 Silence und Ultimate Varianten\, Jungjäger-Pakete von MAUSER und Sauer\, die Blaser Flinten F3 und F16\, die Blaser Zielfernrohre B1 und B2\,  die brandneuen MINOX RS-4 Zielfernrohre sowie die LIEMKE Keiler und Luchs-Familie mit neuen Modellen. \nBitte beachten Sie\, dass die Munition auf dem Schießstand erworben werden kann und nicht selbst mitgebracht werden sollte. \nJeder und jede kann an dieser Veranstaltung  teilnehmen und von der Expertise der Ansprechpartner vor Ort profitieren – wir freuen uns auf Sie! \nWICHTIGER HINWEIS \nWenn Sie einen Schießnachweis bzw. eine Bestätigung über die Anrechnung von 1 Stunde gem. § 33a benötigen\, dann bitte unbedingt über untenstehendes Formular für diese Veranstaltung anmelden. \n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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LOCATION:Landeshauptschießstand Innsbruck\, Eggenwaldweg 60\, Innsbruck\, 6020\, Österreich
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SUMMARY:Flintenschießen für Jäger/-innen (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Übung macht den Meister! Der Flintenstand des Kufsteiner Jagdschützen-Klubs bietet im Sommerhalbjahr laufend Gelegenheit\, sein Können mit der Flinte zu verbessern. Doch aller Anfang ist schwer und gerade beim Flintenschießen sind einige Basistechniken für einen sauberen Schuss zu berücksichtigen. Obmann Helmut Schwentner und sein Team bieten daher die Möglichkeit einer vierstündigen Trainingseinheit an. Unter der Anleitung der Profis können sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene die grundlegende Schießtechnik erlernen oder auffrischen sowie verschiedene Szenarien für den jagdlichen Einsatz üben. \nLeihwaffen sowie Munition sind beschränkt vorhanden\, bitte um Voranmeldung bei Bedarf von Leihwaffen. \n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Der Wald und das Rehwild in Tirol
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Bildungshaus Osttirol und der Tiroler Jägerverband laden zu einem gemeinsamen Vortragsabend. Im Mittelpunkt steht das sensible Zusammenspiel zwischen Waldökosystem und Rehwildpopulation. Forstexperten und Wildbiologen geben Einblicke in aktuelle Herausforderungen und Erkenntnisse. Dabei werden auch Fragen zum Verhalten des Wildes\, zur Jagd\, Waldverjüngung und dem Einfluss des Klimawandels behandelt.\nDie Veranstaltung richtet sich an Jäger\, Waldbesitzer\, Naturliebhaber und alle Interessierten. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zum persönlichen Austausch. \nAnmeldung: Verpflichtend für Jagdschutzorgane mittels Anmeldeformular unten \nKosten: Freiwillige Spenden \n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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LOCATION:Bildungshaus Osttirol (NEU)\, Pfarrgasse 6\, Lienz\, 9900\, Österreich
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SUMMARY:Flintenschießen für den Jagdgebrauch Mai (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Flinte nicht ins Korn werfen! Um erfolgreich beim Flintenschießen zu sein\, sind die richtige Technik und viel Übung gefragt. In zwei Einheiten zu jeweils zwei Stunden werden die sichere Handhabung\, Grundlagen und die Technik zum Flintenschießen unterrichtet und erprobt. Das Thema Sicherheit ist dabei ebenso wichtig wie die gute Kenntnis der Flinte\, zwei Themen\, die gleich zu Beginn besprochen werden. Dieser Kurs eignet sich für Anfänger genauso wie zur Auffrischung. \nBeginn und Dauer: Der Kurs findet in zwei Einheiten am Dienstag\, 20.05.2025 & Dienstag\, 27.05.2025 von 17.00 bis 19.00 Uhr statt! \nAnmeldehinweis: Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal 8 Personen pro Kurs beschränkt. Leihwaffen (auf Voranmeldung) sowie Munition sind am Schießstand vorhanden.[/vc_column_text][vc_single_image image=“26182″ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Schweißhundeseminar (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Schweißhundeseminar \nWie der Herr\, so’s Gescherr! Ein Spruch\, der auch auf ein Nachsuchengespann zutrifft. In dem Seminar rund um die Nachsuche für Einsteiger werden in einem theoretischen Teil (Tag 1) die Grundlagen der Nachsuche\, wie Welpenprägung\, Leistung der Hundenase\, Aufbau der Ausbildung\, Ausrüstung und vieles weitere erläutert. In einem anschließenden Praxisteil (Tag 2) wird dann mit den eigenen Hunden dem Ausbildungsstand entsprechend gearbeitet. Es werden unterschiedliche Nachsuchenstationen\, wie die Vorsuche\, das Totverweisen oder das Verweisen auf der Fährte durchlaufen und dabei die Möglichkeiten unterschiedlicher Ausbildungsmethoden vermittelt. Die Arbeit des Hundeführers im Team mit seinem Jagdhund auf der Wundfährte wird ebenfalls Bestandteil des Seminars sein. \nAm ersten Tag wird nicht direkt mit den Hunden gearbeitet. Es steht daher jedem Teilnehmer\, der sich mit Hund angemeldet hat\, frei\, ob er seinen Hund am ersten Tag mitnimmt. \nBeginn und Dauer: von 17. Mai\, 09.30 bis ca. 17.00 Uhr\, bis 18. Mai 08.30 bis ca. 15.00 Uhr \nAnmeldungshinweise: Teilnehmeranzahl auf 15 Personen (10 mit Hund) beschränkt. Zu diesem Kurs sind nur Hunde mit gültigen FCI-Papieren zugelassen. \nKursbeitrag: € 120\,- (mit Hund) | € 80\,- (ohne Hund)[/vc_column_text][vc_single_image image=“9563″ alignment=“center“][vc_separator][/vc_column][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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LOCATION:Sautens/Raikasaal\, Dorfstraße 55\, Sautens\, Tirol\, 6432\, Österreich
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SUMMARY:Praxisseminar Auerwild (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ein besonders faszinierender Bewohner der alpinen Region ist das Auerwild. Mit seinem prächtigen Federkleid und beeindruckendem Verhalten zieht es JägerInnen und Naturbegeisterte gleichermaßen in seinen Bann. In diesem Praxisseminar wird RJ Philipp Braumann einen Einblick in sein Revier und die dortigen Maßnahmen zur Förderung des Auerwildes ermöglichen. Er erläutert im Detail wie diese geplant und umgesetzt wurden sowie ob die angestrebten Ziele damit erreicht werden konnten. Weiter gibt er Tipps wie man Aufwertungsmaßnahmen angeht und auch welche einfachen Maßnahmen die RevierbetreuerInnen umsetzten können. Mitten im Lebensraum des Auerwildes erfährt man zudem mehr über dessen Lebensweise\, Lebensraum und welche ökologische Bedeutung dieser auch für andere Arten hat. [/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text] \nIn Kooperation mit \n \n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“23401″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Bezirksversammlung IMST
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Am Donnerstag\, 15. Mai 2025\, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonne in Tarrenz die Bezirksversammlung der Bezirksstelle Imst statt. \nTAGESORDNUNG\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Bericht des BJM\n4. Bericht des Kassiers und der Kassaprüfer\n5. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle und Entlastung des Bezirksjägermeisters sowie des Kassiers\n6. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14und § 18 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes\n6. Grußworte der Ehrengäste\n7. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5\nDER SATZUNGEN DES TJV\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens\nein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist\nauch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen\n(§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV).\nIst zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben\nStunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig\, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen\nwurde. \nHINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen\nZustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) mindestens jene Zahl von Namen enthält\,\ndie der Anzahl der zu wählenden\nDelegierten entspricht\, wobei die Bereitschaft\nsämtlicher Wahlwerber vorweg\nschriftlich nachgewiesen werden\nmuss;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der\nBezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen\nTJV) eingebracht wird. \nBitte gültige Jagdkarte mitnehmen! \nWICHTIGER HINWEIS\nUm das Wahlrecht ausüben zu können\, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis\nspätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein! \nIng. Klaus Ruetz\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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LOCATION:Gasthof Sonne\, Tarrenz
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SUMMARY:31. Kitzbüheler Jägerschießen
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text] \nEinladung zum 31. Kitzbüheler Jägerschießen\nDie Bezirksstelle Kitzbühel des Tiroler Jägerverbandes veranstaltet am Samstag\, 10. Mai 2025 das 31. Kitzbüheler Jägerschießen am Schießstand Weng in Kirchdorf in Tirol (Wengerstraße 64\, in 6382 Kirchdorf – Tirol) \n1. Einlage: € 25.–\n2. Das Schießen findet bei jeder Witterung statt!\n3. Schießzeiten: von 8.00 bis 16.00 Uhr\n4. Nennungsschluss: 15.00 Uhr\n5. Bei der Preisverteilung werden unter den anwesenden Teilnehmern zusätzlich wertvolle Sachpreise und Abschüsse verlost. Als Losnummer gilt die Schützennummer auf dem Schießzettel.\n6. Erlaubt sind alle auf Schalenwild zugelassenen Kaliber sowie Zielfernrohre bis zu 8-facher Vergrößerung.\n7. Es sind nur Jagdwaffen zugelassen. Schalldämpfer sind erlaubt.\n(keine Benchrestgewehre\, keine Match- oder Varmint-Läufe).\n8. Über die Zuordnung der Waffe entscheidet die Schießleitung!\n9. Leihwaffe: gegen Gebühr von € 20.– inkl. Munition\n10. Es darf nur Teilmantelmunition verwendet werden!\n11. 1 Probeschuss frei!\n12. Bewerb: Anatomische Wildscheibe (Änderung vorbehalten)\n13. 4 Schuss – 100 m sitzend aufgelegt.\n(Auflage nur unter Vorderschaft – es darf nur die auf dem Stand befindliche\nAuflage verwendet werden – unter dem Hinterschaft ist außer der Hand\nkeine Auflage erlaubt).\n14. Der Bewerb ist nicht wiederholbar!\n15. Teilnahmeberechtigt sind Schützen\, die eine im Bezirk Kitzbühel ausgestellte\, gültige Jagdkarte besitzen oder im Bezirk Kitzbühel jagdausübungsberechtigt sind.\nACHTUNG: Bei der Anmeldung ist die gültige Jagdkarte vorzulegen.\n16. Jeder Schütze erhält seinen eigenen Scheibenspiegel bei der Preisverteilung!\n17. Nur auf dem Scheibenspiegel aufscheinende Treffer werden gewertet!\n18. Bei Ringgleichheit entscheidet:\n1. Das Ergebnis des besten Schusses.\n2. Bei weiterer Ring-Gleichheit entscheidet das Lebensalter.\n19. Als Zähler wird der eindeutig durchbrochene Ring gewertet!\n20. Waffen: Auf dem Schießstandgelände sind Kipplaufwaffen gebrochen bzw. Repetiergewehre mit offenem Verschluss zu führen und abzulegen! Bei Nichtbeachtung wird eine Pönale von € 50\,– eingehoben!\n21. Den Anordnungen der Standaufsicht und der Schießstandorgane ist Folge zu leisten!\n22. Die Entscheidung der Schießleitung ist endgültig! Schießleitung: Mag. Matthias Seiwald\, HM. Harald Massinger\, BJM-Stv. Hermann Portenkirchner\,.\n23. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!\n24. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung!\n25. Die Preisverteilung samt Verlosung findet anschließend um ca. 19.00 Uhr\, im Dorfsaal der Gemeinde Kirchdorf\, statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.\n26. Preise müssen persönlich abgeholt werden. \nProgrammänderungen und Satzfehler vorbehalten! \nJagdaufseher Ehrenscheibe\nDie Jagdaufseher des Bezirkes Kitzbühel beschießen im Rahmen des Kitzbüheler Jägerschießens eine Ehrenscheibe.\n1 Schuss bei separater Wertung.\nTeilnehmende Jagdaufseher bitte bei der Einschreibung bekanntgeben.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Bezirksversammlung Kufstein
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die diesjährige Bezirksversammlung findet am 8. Mai 2025\, um 19.30 Uhr in Kufstein\, Hotel Andreas Hofer\, Georg-Pirmoser-Straße 8\, statt. \nTAGESORDNUNG:\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellen\nder Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Bericht des Bezirksjägermeisters\n4. Bericht des Kassiers und der\nKassaprüfer\n5. Beschlussfassung über den\nRechnungsabschluss der Bezirksgeschäftsstelle\nund Entlastung des\nBezirksjägermeisters und des Kassiers\n6. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl\nvon drei Stimmenzählern\n7. Bekanntgabe der eingelangten Vorschläge\nund Wahl des Bezirksjägermeisters\nund dessen Stellvertreters\n8. Bekanntgabe der eingelangten\nVorschläge und Wahl des Kassiers\nder Bezirksgeschäftsstelle\n9. Bekanntgabe der eingelangten\nVorschläge und Wahl von zwei\nRechnungsprüfern der Bezirkskasse\n10. Grußworte des Landesjägermeisters\n11. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5 DER SATZUNGEN DES TJV:\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes\ndes Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens\nein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist\nauch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen\n(§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung\nohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig\, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten\nund ungültige Stimmabgabe gelten als nicht abgegebene Stimmen (§14 Abs. 6 Satzungen TJV). \nHINWEIS ZU WAHLEN:\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) den Vor- und Zunamen des Kandidaten\, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle (§ 24 lit. b Satzungen TJV)\neingebracht wird.\nBitte gültige Jagdkarte mitnehmen! \nWICHTIGER HINWEIS:\nWahlberechtigt sind alle Mitglieder des Tiroler Jägerverbandes\, die zum Zeitpunkt der Wahl nach dem Mitgliederverzeichnis des TJV dem Bezirk Kufstein zugeordnet sind. Um das Wahlrecht ausüben zu können\, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens zum Tag der Bezirksversammlung gültig verlängert sein! \nMichael Lamprecht\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die ordentliche Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes findet am\nSamstag\, den 3. Mai 2025 um 9.00 Uhr\, im Congresspark Igls\, Eugenpromenade 2\, 6080 Igls\, statt. \nTAGESORDNUNG\n1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\n2. Begrüßung des Vertreters der Stadt Innsbruck\n3. Totengedenken\n4. Bekanntgabe der Tagesordnung\n5. Niederschrift über die Vollversammlung vom 06.12.2024\n6. Ansprache des Landesjägermeisters\n7. Geschäftsbericht über das Jahr 2024\n8. Bericht des Wirtschaftsprüfers zum\nRechnungsabschluss 2024\n9. Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss 2024 mit Entlastung der Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes\n10. Beschlussfassung zum Jahresvoranschlag 2026\n11. Anträge und Beschlussfassung zur Höhe der Pflichtbeiträge und des Entgeltes für die Ausgabe von Jagdgastkarten\n12. Behandlung der rechtzeitig eingebrachten Anträge\n13. Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Durchführung der alljährlichen Überprüfung der Gebarung und des Rechnungsabschlusses des Verbandes für die Dauer von drei Jahren\n14. Bestellung eines Wahlleiters\n15. Wahl von drei Stimmenzählern\n16. Bekanntgabe der fristgerecht\neingelangten Wahlvorschläge und\nVorstellung der Wahlwerber\n17. Wahl des Landesjägermeisters für die Dauer von sechs Jahren\n18. Wahl des Landesjägermeister-Stellvertreters für die Dauer von sechs Jahren\nPause\n19. Bekanntgabe der Wahlergebnisse\n20.Ehrungen\n21. Grußworte der Ehrengäste\n22. Allfälliges \nDie Vollversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Delegierten beschlussfähig.\nAls anwesend gilt ein Delegierter\, wenn er sich beim Eingang registriert und eine Delegiertenkarte empfangen hat. Ist zum festgesetzten Beginn der Vollversammlung\nnicht die Hälfte der Delegierten anwesend\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Vollversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Das Stimmrecht steht nur den Delegierten zu\nund ist persönlich auszuüben. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Vollmachten sind\nunzulässig.\nDie Delegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes werden somit zum\nBesuch herzlich eingeladen und gebeten\, pünktlich und verlässlich zu erscheinen. \nHINWEIS ZU WAHLEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund von schriftlichen Wahlvorschlägen. Der Wahlvorschlag\nhat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist gültig\, wenn er von wenigstens zwei Bezirken erstattet wird\, wobei der Vorschlag jedes Bezirkes\na) von mindestens 20 Mitgliedern\nschriftlich unterstützt sein muss;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Vollversammlung schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle\, Meinhardstraße 9\, 6020 Innsbruck\, (§ 26 lit. a) eingereicht wird; die Einbringung des Wahlvorschlages ist auf Verlangen durch die Geschäftsstelle zu bestätigen. Ein Wahlvorschlag hat wählbare Personen mit Vor- und\nZunamen\, ausgeübtem Beruf und Hauptwohnsitz und die ihnen jeweils zugedachte\nFunktion für sämtliche zur Wahl anstehenden Organfunktionen sowie die schriftliche Zustimmung der auf dem Wahlvorschlag ausgewiesenen Wahlwerber zu enthalten. \nDI (FH) Anton Larcher e. h.\,\nLandesjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Webinar: Umgang mit gebietsfremden Pflanzenarten (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Neophyten – gebietsfremde Arten in Tirol \nInvasive Neophyten sind eingeschleppte\, also nicht-einheimische Pflanzenarten\, die sich bei uns in der Natur etabliert haben und einheimische Pflanzen verdrängen. \nGebietsfremde Arten profitieren häufig von Lebensraumveränderungen und reagieren besser auf veränderte Klimabedingungen. Durch ihre hohe Anpassungsfähigkeit und ihr großes Ausbreitungspotential haben sie einen enormen Konkurrenzvorteil gegenüber vielen heimischen Arten. \nNeben dem Verlust der standorttypischen Flora und Fauna spielen dabei auch gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier sowie wirtschaftliche Folgen für Gesundheit\, Infrastruktur\, Land- und Forstwirtschaft eine wesentliche Rolle. Was Neophyten mit der Tiroler Jägerschaft zu tun haben und was sie zu ihrer Eindämmung beitragen kann\, wird anhand konkreter Handlungsempfehlungen erläutert. \n \n \n \nANMELDUNG: \nDieses Webinar kann für Jagdschutzorgane als § 33a Fortbildung (1 Stunde) angerechnet werden! Dazu ist es unbedingt erforderlich\, sich mit seinen VOLLSTÄNDIGEN UND RICHTIGEN DATEN anzumelden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nur online möglich! \nHIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG \n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:2. Oberländer Jägerinnen und Jäger Wallfahrt
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Trophäenschau Imst
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die heurige Bezirkstrophäenschau für das Jagdjahr 2024/25 findet am 26.04. und 27.04. 2025 im Glenthof/Sportzentrum in Imst statt. \nDie Schau wird von der Bezirksstelle Imst des Tiroler Jägerverbandes mit Unterstützung der \nBezirkshauptmannschaft Imst als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 38 Tiroler Jagdgesetz durchgeführt. \n  \nProgramm: \nSamstag\, 26. April 2025 \n12.00 Uhr: Saaleinlass \n16.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Klaus Ruetz und Ansprachen Ehrengäste \nAlle Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten\, zum „offiziellen Teil“ der Trophäenschau um 16.00 Uhr anwesend zu sein. \n  \nSonntag\, 27. April 2025 \n09.00 Uhr: Saaleinlass \n10:00 Uhr: Frühschoppen mit der „gramArtmusig“ \n16.00 Uhr: Veranstaltungsende \n  \nHinweise \nVorzulegen sind alle Trophäen des Schalenwildes\, die im Jagdjahr 2024/25 in einem \nJagdgebiet des Bezirkes Imst erlegt wurden oder als Fallwild oder Straßenopfer angefallen sind. \nDie Trophäen von Rot- und Rehwild sind samt dem linken Unterkieferast\, beim Rotwild der Klasse I und II auch mit Oberkiefer vorzulegen. \nDie Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen\, dass alle Trophäen (auch Fallwild und Straßenopfer) vorliegen. \nJede Trophäe muss eine entsprechende Aufhängvorrichtung aufweisen und muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Trophäenanhänger versehen sein\, diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Imst\, Jagdabteilung erhältlich\, ebenfalls müssen entsprechende Aufhänge Vorrichtungen angebracht werden. \n  \nAnlieferung und Abholung: \nDie Trophäen sind am Mittwoch den 23.04.2025 im Glenthof in Imst anzuliefern.\nAchtung: Trophäen ohne Aufhänge Vorrichtung werden nicht angenommen. \n  \n13:00 – 14:00 HK Obsteig und Nassereith \n14:00 – 15:00 HK Imst \n15:00 – 16:00 HK Silz und Oetz \n16:00 – 17:00 HK Umhausen\, Längenfeld und Sölden \n17:00 – 18:00 HK Pitztal I und Pitztal II \nAbholung der Trophäen\nSonntag 27.04.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr \n  \nKlaus Ruetz\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][vc_column_text]Die heurige Bezirkstrophäenschau für das Jagdjahr 2024/25 findet am 26.04. und 27.04. 2025 im Glenthof/Sportzentrum in Imst statt. \nDie Schau wird von der Bezirksstelle Imst des Tiroler Jägerverbandes mit Unterstützung der \nBezirkshauptmannschaft Imst als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß \n\n38 Tiroler Jagdgesetz durchgeführt.\n\n  \nProgramm: \nSamstag\, 26. April 2025: \n12.00 Uhr: Saaleinlass \n16.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Klaus Ruetz und Ansprachen Ehrengäste \n  \nAlle Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten\, zum „offiziellen Teil“ der Trophäenschau um 16.00 Uhr anwesend zu sein. \n  \nSonntag\, 27. April 2025: \n09.00 Uhr: Saaleinlass \n10:00 Uhr: Frühschoppen mit der „gramArtmusig“ \n16.00 Uhr: Veranstaltungsende \n  \nHinweise \nVorzulegen sind alle Trophäen des Schalenwildes\, die im Jagdjahr 2024/25 in einem \nJagdgebiet des Bezirkes Imst erlegt wurden oder als Fallwild oder Straßenopfer angefallen sind. \nDie Trophäen von Rot- und Rehwild sind samt dem linken Unterkieferast\, beim Rotwild der Klasse I und II auch mit Oberkiefer vorzulegen. \nDie Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen\, dass alle Trophäen (auch Fallwild und Straßenopfer) vorliegen. \nJede Trophäe muss eine entsprechende Aufhängvorrichtung aufweisen und muss mit einem vollständig und korrekt ausgefüllten Trophäenanhänger versehen sein\, diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Imst\, Jagdabteilung erhältlich\, ebenfalls müssen entsprechende Aufhänge Vorrichtungen angebracht werden. \n  \nAnlieferung und Abholung: \n  \nDie Trophäen sind am Mittwoch den 23.04.2025 im Glenthof in Imst anzuliefern.\nAchtung: Trophäen ohne Aufhänge Vorrichtung werden nicht angenommen. \n  \n13:00 – 14:00 HK Obsteig und Nassereith \n14:00 – 15:00 HK Imst \n15:00 – 16:00 HK Silz und Oetz \n16:00 – 17:00 HK Umhausen\, Längenfeld und Sölden \n17:00 – 18:00 HK Pitztal I und Pitztal II \n  \nAbholung der Trophäen\nSonntag 27.04.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr \n  \nKlaus Ruetz\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am Freitag\, den 25. April 2025 ab 17.00 bzw. 18.00\nUhr im Tiroler Jägerheim\, Ing.-Etzel-Straße 63\, 6020 Innsbruck\, recht herzlich ein. \nPROGRAMM\n»17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau\n»18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr) \nTAGESORDNUNG\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Bericht des Bezirksjägermeisters\n4. Bericht des stv. Bezirksjägermeisters in seiner Funktion als interimistischer Kassier\n5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse\n2023 und 2024 der Bezirksstelle\n6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2025 der Bezirksstelle\n7. Wahl eines Kassiers gemäß § 14 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes\n8. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14 und § 18 der\nSatzungen des Tiroler Jägerverbandes\n9. Aktuelle jagdliche Themen in der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol\n10. Grußworte der Ehrengäste\n11. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5 DER SATZUNGEN DES TJV\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch\nÜbermittlung des einen Hinweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes (Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung\nist auch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband\nzu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet\nist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines\nHauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen\nStimmen gefasst. Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht\nabgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6). \nHINWEIS ZU WAHLEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) den Vor- und Zunamen des Kandidaten\,\nseinen ausgeübten Beruf und die Anschrift\nseines Hauptwohnsitzes aufweist;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle\n(§ 24 lit. b Satzungen TJV)\neingebracht wird. \nBitte gültige Jagdkarte mitnehmen! \nWICHTIGER HINWEIS\nUm das Wahlrecht ausüben zu können\, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!\nDie Tiroler Jagdhornbläser sorgen für den festlichen musikalischen Rahmen. Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu Gerstlsuppe und Getränken einladen. Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen! Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt \nFranz Xaver Gruber\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Exkursion Birkwildbalz - ABGESAGT!
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Exkursion Birkwildbalz \nDie Balz ist beim Birkwild ein eindrucksvolles Schauspiel. Von April bis Ende Mai finden sich mehrere Hahnen bei Tagesanbruch auf dem Balzplatz ein\, um dort um die Gunst der Hennen zu buhlen. Dabei kommt es unter anderem zum Imponieren\, Werben sowie akrobatischen Sprüngen. Auch verschiedene Lautäußerungen\, wie beispielsweise das Kullern\, setzen sie gekonnt ein. Dieses Schauspiel aus nächster Nähe zu beobachten\, ist jedoch nicht einfach\, eine kleine Störung und die Balz ist vorbei. Bei dieser Exkursion erhalten die Teilnehmer die einmalige Möglichkeit mit einem Berufsjäger der Balz beizuwohnen. Gemeinsam mit ihm begibt man sich in den frühen Morgenstunden zum sogenannten Schirm\, um von dort aus die Birkhahnbalz hautnah erleben zu können. \nAchtung: Je nach Schneelage ist der Aufstieg (ca. 1 bis 1\,5 h Gehzeit) nur mit Schneeschuhen möglich. \nDas genaue Datum (Anfang Mai) sowie die Uhrzeit können auf Grund der Schneelage erst kurzfristig bekanntgegeben werden.[/vc_column_text][vc_single_image image=“25962″ img_size=“159×213″ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Trophäenschau Bezirk Reutte
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Pflichttrophäenschau des Bezirkes Reutte findet am 12. und 13. April 2025 in der Sporthalle Reutte–Schulzentrum statt. Die Trophäenschau wird mit Unterstützung der Bezirkshauptmannschaft Reutte als örtlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 38 des Tiroler Jagdgesetzes (i.d.g.F.) durchgeführt. \nDie Eröffnungsversammlung ist am Samstag\, den 12. April 2025\, um 14.00 Uhr. \nPROGRAMM\nSAMSTAG\, 12. APRIL 2025\n»11.00 Uhr: Saaleinlass\n»14.00 Uhr: Eröffnungsversammlung\n»19.00 Uhr: Ende des ersten Tages \nSONNTAG\, 13. APRIL 2025\n»09.00 Uhr: Saaleinlass\n»11.00 Uhr: Jägerfrühschoppen\n»16.00 Uhr: Trophäenabnahme \nDie Trophäen können am Samstag von 11.00 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 09.00 bis 16.00 Uhr besichtigt werden. Die Eröffnungsversammlung\nam Samstag wird von den Außerferner Jagdhornbläsern begleitet. Am Sonntag\nsorgt ab 11.00 Uhr „D’kloa Partie“ für musikalische Unterhaltung. \nAuf Ihren Besuch freut sichdie Jägerschaft des Bezirkes Reutte. \nWM Martin Hosp\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Faszination Greifvögel - Falknerei
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Greifvögel üben schon seit Jahrtausenden eine besondere Faszination auf Menschen aus. Insbesondere die Jagd mit einem Beizvogel stellt eine einzigartige Symbiose zwischen Greifvogel und Jäger dar. Auch in Tirol gibt es durchaus Einsatzbereiche für Falkner/innen. In diesem Webinar wird die Falknerei für interessierte Jäger/innen beleuchtet. Mit allgemeinen Informationen zu den Greifvögeln\, ihren Merkmalen und Jagdmethoden\, bis hin zum Beizvogel stellen Falkner die Falknerei vor und stehen für Frage und Antwort zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]ANMELDUNG: \nDie Anmeldung zum Webinar ist nur online möglich! \nHIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“26221″ img_size=“240×100″ alignment=“right“][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Trophäenschau IBK-LAND
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksstelle Innsbruck-Land des Tiroler Jägerverbandes lädt zur Trophäenschau in Seefeld am 5. und 6. April 2025 in der WM-Halle (Nahe Seekirchl) ein. Die Trophäenschau hat am Samstag von 11.00 bis 20.00 Uhr und am Sonntag von 09.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. \nSAMSTAG\, 5. APRIL 2025\n» 11.00 Uhr: Saaleinlass\n» 13.00 Uhr: Eröffnung durch Bezirksjägermeister Thomas Messner\n» 20.00 Uhr: Veranstaltungsende \nSONNTAG\, 6. APRIL 2025\n» 09.00 Uhr: Saaleinlass\n» 11.00 bis 15.00 Uhr: Frühschoppen\nder „Burgschröfler”\n» 15.00 Uhr: Veranstaltungsende \nANLIEFERUNG DER TROPHÄEN\nAM DONNERSTAG\, 3. APRIL 2025\n» 07.30 Uhr: Scharnitz/Reith/Seefeld\n» 08.30 Uhr: Leutasch\n» 09.30 Uhr: Oberinntal-Nord\n» 10.00 Uhr: Unterinntal-Nord\n» 10.30 Uhr: Schmirn/Vals\n» 11.00 Uhr: Oberes Wipptal\n» 11.30 Uhr: Neustift/Vord.-Stubai-Süd\n» 12.30 Uhr: Wipptal-West\n» 13.00 Uhr: Wipptal-Ost & Mittelgebirge-Ost\n» 13.30 Uhr: Sellrain\n» 14.00 Uhr: Oberinntal-Süd\n» 14.30 Uhr: Westl. Mittelgebirge und Vorderes-Stubai-Nord\n» 15.00 Uhr: Unterinntal-Süd \nFür die termingerechte Anlieferung und das Aufhängen der Trophäen ist der jeweilige Hegemeister zuständig. Die Trophäenabnahme erfolgt am Sonntag\, 6. April 2025 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Eintritt: freiwillige Spenden \nThomas Messner\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Bezirksversammlung Reutte
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksversammlung des Bezirkes Reutte findet am Freitag\, den 4. April 2025\, um 19.00 Uhr im Hotel Goldener Hirsch („Hirschen“) in Reutte statt. \nTAGESORDNUNG\n1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Bericht des Bezirksjägermeisters\n4. Bericht des Kassiers\n5. Bericht der Rechnungsprüfer\n6. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Außerfern\n7. Neuwahl der Delegierten\n8. Vortrag Steinwildgenetik Wildbiologin des TJV Marina Ulrich\n9. Allfälliges \nANMERKUNG\nDie Bezirksversammlung ist\, nach § 62a Abs. 3 TJG\, bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist zu der für den Versammlungsbeginn\nfestgesetzten Zeit die erforderliche Anzahl an Mitgliedern nicht vertreten\, so ist die Versammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben gelten als nicht abgegebene Stimmen. \nHINWEIS ZU WAHLEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.\nDer Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. EinWahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) den Vor- und Zunamen des Kandidaten\,\nseinen ausgeübten Beruf und die Anschrift\nseines Hauptwohnsitzes aufweist;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle\n(§ 24 lit. b Satzungen TJV)\neingebracht wird. \nBitte gültige Jagdkarte mitnehmen! \nWICHTIGER HINWEIS\nUm das Wahlrecht ausüben zu können\, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein! \nWM Martin Hosp\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Jägersilvester
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
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LOCATION:GIGGI TENNE Sölden\, Österreich
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SUMMARY:Trophäenschau Bezirk Landeck
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text] \nTROPHÄENSCHAU\nDie offizielle Eröffnung der Trophäenschau des Bezirkes Landeck findet am Sonntag\, den 30. März 2025\, um 09.00 Uhr in der WM-Halle St. Anton a. A. statt. \nFESTPROGRAMM\n1. Eröffnung und Begrüßung durch den Bezirksjägermeister Reinhold Siess\n2. Grußworte des Herrn Bürgermeister Helmut Mall\n3. Ansprache und Bericht des Bezirksjägermeisters\n4. Präsentation und Bekanntgabe des Ergebnisses der Ernte 2024 durch den\nBezirksjägermeister-Stv. Markus Schwarz\n5. Ansprache der Ehrengäste\n6. Festansprache des Herrn Landesjägermeister DI (FH) Anton Larcher\n7. Ehrungen\n8. Schlusswort des Bezirksjägermeisters \nPROGRAMM\nDie Trophäen können am Samstag\, den 29. März 2025 von 08.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag\, den 30. März 2025 von 11.00 bis 17.00 Uhr in der WM-Halle St. Anton a. A. besichtigt werden. Am Sonntag sorgt ab 13.00\nUhr die Musikgruppe „Men N’Blech“ für musikalische\nUnterhaltung. Die Eröffnung der Trophäenschau wird von der Jagdhornbläsergruppe\ndes Bezirkes Landeck musikalisch umrahmt.\nAuf Ihren Besuch freut sich die Jägerschaft des Bezirkes Landeck. \nReinhold Siess\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Exkursion Verjüngungsdynamik & Waldkunde für die Praxis (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Ansprüche an unseren Tiroler Bergwald sind vielfältig – er bietet Schutz\, ist Wirtschafts- und Erholungsraum und auch ein Ort der Jagd. Der Klimawandel übt einen erheblichen Anpassungsdruck auf unseren Wald aus. Es gilt einen stabilen Wald für die zukünftigen Generationen zu schaffen und dafür benötigt man gemeinsame aufeinander abgestimmte Strategien der einzelnen Nutzungsgruppen\, um die an uns gestellten Herausforderungen zu meistern. \nIn einer halbtägigen Exkursion werden die Themen klimafitter Bergwald\, Wildeinfluss\, Verjüngungsdynamik und die Notwendigkeit der Jagd gemeinsam diskutiert und in der Praxis anschaulich gemacht. \n[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Praxiskurs: Rehkitzrettung mit der Drohne (§ 33a) - TERMINVERSCHIEBUNG
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Rehkitzrettung mit der Drohne zählt zu den effektivsten Maßnahmen zur Verhinderung von Mähtod. Im Praxiskurs wird im ersten Teil Fokus auf die Voraussetzungen\, Grundlagen und Vorbereitungen für einen erfolgreichen Drohneneinsatz gelegt. Im nächsten Teil werden die technischen Voraussetzungen und Funktionen von Drohnen erklärt. Welches Zubehör macht Sinn und welche Einstellungen können die Rehkitzsuche erleichtern? Danach geht es auch darum die Flugpraxis für den Einsatz zu üben\, mit verschiedenen Modellen zu testen und sich auszutauschen. \nTreffpunkt: Parkplatz Locherboden\, 6414 Mieming[/vc_column_text][vc_single_image image=“26182″ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Jagdrechtlich Relevantes auf Bundesebene (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Auch wenn in Österreich die jeweiligen Jagdgesetze auf Landesebene beschlossen werden\, so gibt es genauso Bundesgesetze\, wie etwa Waffengesetz und Tierschutzgesetz\, die die Jagd beeinflussen. Auch internationale und EU-Richtlinien wirken sich wesentlich auf die Jagd aus. So beispielsweise die FFH-Richtlinien für die Österreich jährlich Bestandsberichte zu den gelisteten Arten abgeben muss. Mag. Jörg Binder\, Jurist und Generalsekretär von JAGD ÖSTERREICH\, berichtet über aktuelle Gesetze\, Änderungen und wie sich diese auf die Jagd auswirken (können). \nJAGD ÖSTERREICH vertritt die Interessen der rund 132.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich auf nationaler und internationaler Ebene. Die Landesjagdverbände sind über JAGD ÖSTERREICH Mitglieder im Umweltdachverband\, des CIC (Int. Jagdrat zur Erhaltung des Wildes) und der FACE (Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der Europäischen Union).[/vc_column_text][vc_column_text]ANMELDUNG: \nAchtung! Neuer Termin am 27.03.2025 statt 20.03.2025 (bereits angemeldete Personen werden automatisch umgemeldet). \nDieses Webinar kann für Jagdschutzorgane als § 33a Fortbildung (1 Stunde) angerechnet werden! Dazu ist es unbedingt erforderlich\, sich mit seinen VOLLSTÄNDIGEN UND RICHTIGEN DATEN anzumelden. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nur online möglich! \nHIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG[/vc_column_text][vc_single_image image=“22090″ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Osttiroler Jägertag & Trophäenschau
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksversammlung zum Osttiroler Jägertag findet am Samstag\, den 22. März 2025 mit Beginn um 09.00 Uhr (09.30 Uhr) in der RGO-Arena in Lienz statt. Die Bezirksversammlung wird umrahmt von der Jagdhornbläsergruppe\nLavant. \nTAGESORDNUNG\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Grußworte der Ehrengäste\n4. Berichte des Kassiers und der Rechnungsprüfer sowie Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 und Jahresvoranschlag 2025\n5. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Osttirol\n6. Bericht des Bezirksjägermeisters\n7. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl von drei Stimmzählern\n8. Bekanntgabe der eingelangten\nWahlvorschläge der Kandidaten zur\nBJM-Wahl sowie des Stellvertreters\nund anschließend Wahl des Bezirksjägermeisters\nund seines Stellvertreters\n9. Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Kassiers und der zwei Rechnungsprüfer\nsowie Wahl eines Kassiers und von zwei Rechnungsprüfern\n10. Bekanntgabe der Wahlvorschläge für die Delegierten und Wahl der 21\nDelegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes\n11. Ehrungen\n12. Ansprache von LJM Anton Larcher\n13. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5 DER SATZUNGEN DES TJV\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem\nZeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen\nvier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis\nauf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen\nBezirk zugeordnet ist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband\nvon einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes\nin Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben\nStunde (9.30 Uhr) die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der\nanwesenden Mitglieder beschlussfähig\, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf\nhingewiesen wurde. \nHINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.\nDer Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) mindestens jene Zahl von Namen enthält\,\ndie der Anzahl der zu wählenden\nDelegierten entspricht\, wobei die Bereitschaft\nsämtlicher Wahlwerber vorweg\nschriftlich nachgewiesen werden muss;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der\nBezirksgeschäftsstelle\, Roter-Turm-\nWeg 9\, 9991 Dölsach\, (§ 24 lit. b Satzungen\nTJV) eingebracht wird. \nHINWEIS ZUR WAHL\nWahlvorschläge für die Wahl des Bezirksjägermeisters und dessen Stellvertreters\nmüssen gem. § 20 Abs. 1 der Satzungen schriftlich von Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens zwei Wochen vor dem Tag der anberaumten Versammlung bei der Bezirksstelle Lienz\, Roter-Turm-Weg 9\, 9991 Dölsach\, eingereicht werden. Der Wahlvorschlag ist gültig\, wenn er den Vor- und Zunamen des Kandidaten\, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist. Wird der Wahlvorschlag von mehreren Mitgliedern eingebracht\, so hat er auch einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. \nBitte die Jagdkarte inklusive Zahlungsbeleg zur Bezirksversammlung mitbringen. \nTROPHÄENSCHAU\nDie Trophäenschau ist am Samstag\, den 22. März von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zugänglich sowie am Sonntag\, den 23. März von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Veranstaltung endet um 20.00 Uhr. \nAnlieferung der Trophäen in einwandfreiem Zustand\, versehen mit Trophäenanhänger und mit Aufhängevorrichtung und der Abschussliste\n(2024) am Mittwoch\, 19. März von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr\, in die RGO-Arena Lienz. Nachgebrachte geschliffene Unterkiefer vom Rotwild zur Altersbestimmung\nwerden von der Bewertungskommission nicht berücksichtigt. Die Abholung\nkann ausnahmslos am Sonntag\, 23. März von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr erfolgen. \nDie Bezirksstelle Lienz des Tiroler Jägerverbandes lädt recht herzlich zum Besuchder Bezirksversammlung und zum Jägertag mit Trophäenschau in die RGO-Arena in\nLienz ein. \nHans Winkler\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Praxiskurs: Rehkitzrettung mit der Drohne - Fortgeschrittene (§ 33a)
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Rehkitzrettung mit der Drohne zählt zu den effektivsten Maßnahmen zur Verhinderung von Mähtod. In diesem Vertiefungskurs werden technischen Voraussetzungen und Funktionen von Drohnen im Detail erklärt. Welches Zubehör macht Sinn und welche Einstellungen können die Rehkitzsuche erleichtern? Wie funktioniert das Vorprogrammieren von Feldern. \nErfahrene Drohnenpiloten und Techniker geben wertvolle Einblicke in die Technik\, Programmierung und praktische Anwendung. Ein zentraler Bestandteil des Kurses ist der Erfahrungsaustausch – voneinander und miteinander lernen lautet das Motto! \nDazu sind die Teilnehmer/innen eingeladen\, ihre eigene Drohne und den Controller mitzubringen\, um das gezeigte auch mit dem eigenen Material zu testen und eventuelle Fehlerquellen gleich beheben zu können.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
URL:https://www.tjv.at/veranstaltung/praxiskurs-rehkitzrettung-mit-der-drohne-fortgeschrittene-33a/
LOCATION:LLA Rotholz\, Rotholz 46\, Strass im Zillertal\, 6220\, Österreich
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