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SUMMARY:Exkursion Birkwildbalz - ABGESAGT!
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Exkursion Birkwildbalz \nDie Balz ist beim Birkwild ein eindrucksvolles Schauspiel. Von April bis Ende Mai finden sich mehrere Hahnen bei Tagesanbruch auf dem Balzplatz ein\, um dort um die Gunst der Hennen zu buhlen. Dabei kommt es unter anderem zum Imponieren\, Werben sowie akrobatischen Sprüngen. Auch verschiedene Lautäußerungen\, wie beispielsweise das Kullern\, setzen sie gekonnt ein. Dieses Schauspiel aus nächster Nähe zu beobachten\, ist jedoch nicht einfach\, eine kleine Störung und die Balz ist vorbei. Bei dieser Exkursion erhalten die Teilnehmer die einmalige Möglichkeit mit einem Berufsjäger der Balz beizuwohnen. Gemeinsam mit ihm begibt man sich in den frühen Morgenstunden zum sogenannten Schirm\, um von dort aus die Birkhahnbalz hautnah erleben zu können. \nAchtung: Je nach Schneelage ist der Aufstieg (ca. 1 bis 1\,5 h Gehzeit) nur mit Schneeschuhen möglich. \nDas genaue Datum (Anfang Mai) sowie die Uhrzeit können auf Grund der Schneelage erst kurzfristig bekanntgegeben werden.[/vc_column_text][vc_single_image image=“25962″ img_size=“159×213″ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row]
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LOCATION:Landesjagd Pitztal\, Gemeinde St. Leonhard im Pitztal\, 6481\, Mandarfen
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SUMMARY:Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am Freitag\, den 25. April 2025 ab 17.00 bzw. 18.00\nUhr im Tiroler Jägerheim\, Ing.-Etzel-Straße 63\, 6020 Innsbruck\, recht herzlich ein. \nPROGRAMM\n»17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau\n»18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr) \nTAGESORDNUNG\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Bericht des Bezirksjägermeisters\n4. Bericht des stv. Bezirksjägermeisters in seiner Funktion als interimistischer Kassier\n5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse\n2023 und 2024 der Bezirksstelle\n6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2025 der Bezirksstelle\n7. Wahl eines Kassiers gemäß § 14 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes\n8. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14 und § 18 der\nSatzungen des Tiroler Jägerverbandes\n9. Aktuelle jagdliche Themen in der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol\n10. Grußworte der Ehrengäste\n11. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5 DER SATZUNGEN DES TJV\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch\nÜbermittlung des einen Hinweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes (Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung\nist auch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband\nzu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet\nist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines\nHauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen\nStimmen gefasst. Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht\nabgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6). \nHINWEIS ZU WAHLEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) den Vor- und Zunamen des Kandidaten\,\nseinen ausgeübten Beruf und die Anschrift\nseines Hauptwohnsitzes aufweist;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle\n(§ 24 lit. b Satzungen TJV)\neingebracht wird. \nBitte gültige Jagdkarte mitnehmen! \nWICHTIGER HINWEIS\nUm das Wahlrecht ausüben zu können\, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!\nDie Tiroler Jagdhornbläser sorgen für den festlichen musikalischen Rahmen. Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu Gerstlsuppe und Getränken einladen. Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen! Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt \nFranz Xaver Gruber\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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LOCATION:Tiroler Jägerheim\, Ing.-Etzel-Straße 63\, Innsbruck\, 6020\, Österreich
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