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SUMMARY:Unterinntaler Jagdtage
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text] \n \n  \nINFOS ZUR TROPHÄENANLIEFERUNG\nFREITAG\, 21. MÄRZ 2025\n» 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr: Brandenberg bis Thiersee\n» 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr: Inntal – nördl. Teil\, Münster bis Thierberg; Inntal – südl. Teil\, Alpbach\, Reith\, Brixlegg bis Kundl\, Wildschönau \nSAMSTAG\, 22. MÄRZ 2025\n» 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr: Inntal – südl. Teil\, Wörgl\,\nKirchbichl bis Staatsgrenze\, Söll\, Scheffau\, Ellmau\nTrophäenabnahme ausnahmslos Sonntag\, 23. März 2025 ab 12.00 Uhr!\nParkmöglichkeit: Sappl-Parkplätze sowie Sparkassen-Parkplatz (gegenüber Hotel Andreas Hofer)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
URL:https://www.tjv.at/veranstaltung/unterinntaler-jagdtage/
LOCATION:Hotel Andreas Hofer\, Georg-Pirmoser-Straße 8\, Kufstein\, 6330\, Österreich
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SUMMARY:Osttiroler Jägertag & Trophäenschau
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksversammlung zum Osttiroler Jägertag findet am Samstag\, den 22. März 2025 mit Beginn um 09.00 Uhr (09.30 Uhr) in der RGO-Arena in Lienz statt. Die Bezirksversammlung wird umrahmt von der Jagdhornbläsergruppe\nLavant. \nTAGESORDNUNG\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Grußworte der Ehrengäste\n4. Berichte des Kassiers und der Rechnungsprüfer sowie Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 und Jahresvoranschlag 2025\n5. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Osttirol\n6. Bericht des Bezirksjägermeisters\n7. Bestellung eines Wahlleiters und Wahl von drei Stimmzählern\n8. Bekanntgabe der eingelangten\nWahlvorschläge der Kandidaten zur\nBJM-Wahl sowie des Stellvertreters\nund anschließend Wahl des Bezirksjägermeisters\nund seines Stellvertreters\n9. Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Kassiers und der zwei Rechnungsprüfer\nsowie Wahl eines Kassiers und von zwei Rechnungsprüfern\n10. Bekanntgabe der Wahlvorschläge für die Delegierten und Wahl der 21\nDelegierten zur Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes\n11. Ehrungen\n12. Ansprache von LJM Anton Larcher\n13. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5 DER SATZUNGEN DES TJV\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem\nZeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen\nvier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis\nauf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenden Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen\nBezirk zugeordnet ist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband\nvon einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes\nin Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben\nStunde (9.30 Uhr) die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der\nanwesenden Mitglieder beschlussfähig\, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf\nhingewiesen wurde. \nHINWEIS ZUR WAHL DER DELEGIERTEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge.\nDer Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) mindestens jene Zahl von Namen enthält\,\ndie der Anzahl der zu wählenden\nDelegierten entspricht\, wobei die Bereitschaft\nsämtlicher Wahlwerber vorweg\nschriftlich nachgewiesen werden muss;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der\nBezirksgeschäftsstelle\, Roter-Turm-\nWeg 9\, 9991 Dölsach\, (§ 24 lit. b Satzungen\nTJV) eingebracht wird. \nHINWEIS ZUR WAHL\nWahlvorschläge für die Wahl des Bezirksjägermeisters und dessen Stellvertreters\nmüssen gem. § 20 Abs. 1 der Satzungen schriftlich von Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens zwei Wochen vor dem Tag der anberaumten Versammlung bei der Bezirksstelle Lienz\, Roter-Turm-Weg 9\, 9991 Dölsach\, eingereicht werden. Der Wahlvorschlag ist gültig\, wenn er den Vor- und Zunamen des Kandidaten\, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist. Wird der Wahlvorschlag von mehreren Mitgliedern eingebracht\, so hat er auch einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. \nBitte die Jagdkarte inklusive Zahlungsbeleg zur Bezirksversammlung mitbringen. \nTROPHÄENSCHAU\nDie Trophäenschau ist am Samstag\, den 22. März von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zugänglich sowie am Sonntag\, den 23. März von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Veranstaltung endet um 20.00 Uhr. \nAnlieferung der Trophäen in einwandfreiem Zustand\, versehen mit Trophäenanhänger und mit Aufhängevorrichtung und der Abschussliste\n(2024) am Mittwoch\, 19. März von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr\, in die RGO-Arena Lienz. Nachgebrachte geschliffene Unterkiefer vom Rotwild zur Altersbestimmung\nwerden von der Bewertungskommission nicht berücksichtigt. Die Abholung\nkann ausnahmslos am Sonntag\, 23. März von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr erfolgen. \nDie Bezirksstelle Lienz des Tiroler Jägerverbandes lädt recht herzlich zum Besuchder Bezirksversammlung und zum Jägertag mit Trophäenschau in die RGO-Arena in\nLienz ein. \nHans Winkler\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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