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www.tjv.at | Foto: E. Rudigier

Schwaz: Bezirksversammlung

22. November 2024 | 19:00

Details

Datum:
22. November 2024
Zeit:
19:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Café Zillertal, Strass im Zillertal
Hof 69
6261 Strass im Zillertal, Österreich
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Bezirksversammlung 2024

Die diesjährige Bezirksversammlung findet am Freitag, den 22. November 2024 um 19.00 Uhr im Gasthof Café Zillertal in Strass im Zillertal statt.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Bezirksjägermeisters
4. Bericht der Kassierin
5. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung der Kassierin und des Vorstandes
6. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025
7. Bericht des Leiters der Nachsuchestation Schwaz, Martin Wechselberger
8. Bekanntgabe der eingelangten Wahlvorschläge der Kandidaten zur BJM-Wahl sowie des Stellvertreters und anschließend Wahl des Bezirksjägermeisters und dessen Stellvertreters
9. Bekanntgabe der eingelangten Wahlvorschläge der Kandidaten zur/zum Kassierin und der beiden Rechnungsprüfer und anschließend Wahl des/der Kassierin und der beiden Rechnungsprüfer
10. Bericht des Vertreters der Bezirksverwaltungsbehörde zu jagdrechtlichen Angelegenheiten
11. Allfälliges

Gemäß den Satzungen des Tiroler Jägerverbandes ist die Bezirksversammlung nach§ 14 Abs. 3 bei Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist die Beschlussfähigkeit zum Versammlungsbeginn nicht gegeben, so ist nach § 14 Abs. 5 derselben Satzungen die Versammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Wahlvorschläge für die Wahl des Bezirksjägermeisters und dessen Stellvertreters müssen gern. § 20 Abs. 1 der obigen Satzungen schriftlich von Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens 2 Wochen vor dem Tag der anberaumten Versammlung bei der Bezirksstelle Schwaz (Otto Weindl Feldweg 14 6273 Ried i. Z.) eingereicht werden. Der Wahlvorschlag ist gültig, wenn er den Vor- und Zunamen des Kandidaten, seinen ausgeübten Beruf und die Anschrift seines Hauptwohnsitzes aufweist. Wird der Wahlvorschlag von mehreren Mitgliedern eingebracht, so hat er auch einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Bitte die Jagdkarte zur Bezirksversammlung mitbringen.

Otto Weindl, Bezirksjägermeister