Die Fortbildungsveranstaltung für Jagdschutzorgane gemäß § 33a TJG 2004 findet ganztägig statt (ca. 08.00 bis 15.00 Uhr, 6 Stunden). Die Anmeldung ist jeweils bis 1 Woche vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung möglich (Achtung Teilnehmerbeschränkung!).
Diese Fortbildungsveranstaltungen werden vom Tiroler Jägerverband aus den Mitteln der Tiroler Jagdkarte finanziert.