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SUMMARY:Pflichttrophäenschau & Bezirksversammlung Kitzbühel
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Pflichttrophäenschau und Bezirksversammlung 2026 Bezirk Kitzbühel \nDie gemäß § 58 Abs. 2 lit. b) des TJG 2004\, LGBl. 41/2004 durch den Tiroler Jägerverband abzuhaltende Pflichttrophäenschau für das Jagdjahr 2025/26 findet am Sonntag\, den 15. März 2026\, in der ARENA365 in Kirchberg in Tirol statt (Saalöffnung 7.30 Uhr). \nBeginn der Bezirksversammlung um 9.00 Uhr                                       \nTagesordnung: \n\nEröffnung\, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\nReferat von BJM Raphael Gressl – Bezirk Hermagor – „Herausforderung (Rotwild) Jagd“\nTotengedenken\nGrußworte der Ehrengäste\nBericht der Kassierin und der Rechnungsprüfer sowie Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2025\, sowie Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2026\nBericht des Bezirksjägermeisters\nEhrungen\nAnsprache von TJV-Präsidiumsmitglied Hermann Haider\nAllfälliges\n\nHinweis nach § 14 Abs. 3\, 4\, 5 der Satzungen des TJV: \nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hinweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. \nDie Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet ist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. g Satzungen TJV). \nIst zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig\, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. \nBeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthalten und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6 Satzungen TJV) \nAm Samstag\, 14. März 2026 ist die Trophäenschau von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr allgemein zugänglich. \nUm zahlreiche Teilnahme wird ersucht. \nIng. Hans Embacher\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:31. Kitzbüheler Jägerschießen
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text] \nEinladung zum 31. Kitzbüheler Jägerschießen\nDie Bezirksstelle Kitzbühel des Tiroler Jägerverbandes veranstaltet am Samstag\, 10. Mai 2025 das 31. Kitzbüheler Jägerschießen am Schießstand Weng in Kirchdorf in Tirol (Wengerstraße 64\, in 6382 Kirchdorf – Tirol) \n1. Einlage: € 25.–\n2. Das Schießen findet bei jeder Witterung statt!\n3. Schießzeiten: von 8.00 bis 16.00 Uhr\n4. Nennungsschluss: 15.00 Uhr\n5. Bei der Preisverteilung werden unter den anwesenden Teilnehmern zusätzlich wertvolle Sachpreise und Abschüsse verlost. Als Losnummer gilt die Schützennummer auf dem Schießzettel.\n6. Erlaubt sind alle auf Schalenwild zugelassenen Kaliber sowie Zielfernrohre bis zu 8-facher Vergrößerung.\n7. Es sind nur Jagdwaffen zugelassen. Schalldämpfer sind erlaubt.\n(keine Benchrestgewehre\, keine Match- oder Varmint-Läufe).\n8. Über die Zuordnung der Waffe entscheidet die Schießleitung!\n9. Leihwaffe: gegen Gebühr von € 20.– inkl. Munition\n10. Es darf nur Teilmantelmunition verwendet werden!\n11. 1 Probeschuss frei!\n12. Bewerb: Anatomische Wildscheibe (Änderung vorbehalten)\n13. 4 Schuss – 100 m sitzend aufgelegt.\n(Auflage nur unter Vorderschaft – es darf nur die auf dem Stand befindliche\nAuflage verwendet werden – unter dem Hinterschaft ist außer der Hand\nkeine Auflage erlaubt).\n14. Der Bewerb ist nicht wiederholbar!\n15. Teilnahmeberechtigt sind Schützen\, die eine im Bezirk Kitzbühel ausgestellte\, gültige Jagdkarte besitzen oder im Bezirk Kitzbühel jagdausübungsberechtigt sind.\nACHTUNG: Bei der Anmeldung ist die gültige Jagdkarte vorzulegen.\n16. Jeder Schütze erhält seinen eigenen Scheibenspiegel bei der Preisverteilung!\n17. Nur auf dem Scheibenspiegel aufscheinende Treffer werden gewertet!\n18. Bei Ringgleichheit entscheidet:\n1. Das Ergebnis des besten Schusses.\n2. Bei weiterer Ring-Gleichheit entscheidet das Lebensalter.\n19. Als Zähler wird der eindeutig durchbrochene Ring gewertet!\n20. Waffen: Auf dem Schießstandgelände sind Kipplaufwaffen gebrochen bzw. Repetiergewehre mit offenem Verschluss zu führen und abzulegen! Bei Nichtbeachtung wird eine Pönale von € 50\,– eingehoben!\n21. Den Anordnungen der Standaufsicht und der Schießstandorgane ist Folge zu leisten!\n22. Die Entscheidung der Schießleitung ist endgültig! Schießleitung: Mag. Matthias Seiwald\, HM. Harald Massinger\, BJM-Stv. Hermann Portenkirchner\,.\n23. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!\n24. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung!\n25. Die Preisverteilung samt Verlosung findet anschließend um ca. 19.00 Uhr\, im Dorfsaal der Gemeinde Kirchdorf\, statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.\n26. Preise müssen persönlich abgeholt werden. \nProgrammänderungen und Satzfehler vorbehalten! \nJagdaufseher Ehrenscheibe\nDie Jagdaufseher des Bezirkes Kitzbühel beschießen im Rahmen des Kitzbüheler Jägerschießens eine Ehrenscheibe.\n1 Schuss bei separater Wertung.\nTeilnehmende Jagdaufseher bitte bei der Einschreibung bekanntgeben.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:30. Kitzbüheler Jägerschießen
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksstelle Kitzbühel des Tiroler Jägerverbandes veranstaltet am \nSamstag\, 18. Mai 2024  \ndas 30. Kitzbüheler Jägerschießen \nam Schießstand Weng in Kirchdorf in Tirol (Wengerstraße 64\, in 6382 Kirchdorf – Tirol) \n\nEinlage: € 25.–\nDas Schießen findet bei jeder Witterung statt!\nSchießzeiten: von 8.00 bis 16.00 Uhr\nNennungsschluss: 00 Uhr\nBei der Preisverteilung werden unter den anwesenden Teilnehmern zusätzlich wertvolle Sachpreise und Abschüsse verlost. Als Losnummer gilt die Schützennummer auf dem Schießzettel.\nErlaubt sind alle auf Schalenwild zugelassenen Kaliber sowie Zielfernrohre bis zu 8-facher Vergrößerung.\nEs sind nur Jagdwaffen zugelassen. Schalldämpfer sind erlaubt. (keine Benchrestgewehre\, keine Match- oder Varmint-Läufe). Über die Zuordnung der Waffe entscheidet die Schießleitung!\nLeihwaffe: gegen Gebühr von € 20.– inkl. Munition.\nEs darf nur Teilmantelmunition verwendet werden!\n1 Probeschuss frei!\nBewerb: Anatomische Wildscheibe (Änderung vorbehalten)\n4 Schuss – 100 m sitzend aufgelegt. (Auflage nur unter Vorderschaft – es darf nur die auf dem Stand befindliche Auflage verwendet werden – unter dem Hinterschaft ist außer der Hand keine Auflage erlaubt).\nDer Bewerb ist nicht wiederholbar!\nTeilnahmeberechtigt sind Schützen\, die eine im Bezirk Kitzbühel ausgestellte\, gültige Jagdkarte besitzen oder im Bezirk Kitzbühel jagdausübungsberechtigt sind.\n\nACHTUNG: Bei der Anmeldung ist die gültige Jagdkarte vorzulegen. \n\nJeder Schütze erhält seinen eigenen Scheibenspiegel bei der Preisverteilung!\nNur auf dem Scheibenspiegel aufscheinende Treffer werden gewertet!\nBei Ringgleichheit entscheidet:\n\n\nDas Ergebnis des besten Schusses.\nBei weiterer Ring-Gleichheit entscheidet das Lebensalter.\n\nAls Zähler wird der eindeutig durchbrochene Ring gewertet!\nWaffen: Auf dem Schießstandgelände sind Kipplaufwaffen gebrochen bzw. Repetiergewehre mit offenem Verschluss zu führen und abzulegen! Bei Nichtbeachtung wird eine Pönale von € 50\,– eingehoben!\nDen Anordnungen der Standaufsicht und der Schießstand-organe ist Folge zu leisten!\nDie Entscheidung der Schießleitung ist endgültig!\nSchießleitung: Harald Massinger\, BJM-Stv. Hermann Portenkirchner\, Mag. Matthias Seiwald.\nDer Rechtsweg ist ausgeschlossen!\nDer Veranstalter übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung!\nDie Preisverteilung samt Verlosung findet anschließend um ca. 19.00 Uhr\, im Dorfsaal der Gemeinde Kirchdorf\, statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.\nPreise müssen persönlich abgeholt werden.\n\n\n\nProgrammänderungen vorbehalten! \nJagdaufseher Ehrenscheibe \nDie Jagdaufseher des Bezirkes Kitzbühel beschießen im Rahmen des Kitzbüheler Jägerschießens\, eine Ehrenscheibe. 1 Schuss bei separater Wertung. \nTeilnehmende Jagdaufseher bitte bei der Einschreibung bekanntgeben.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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