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SUMMARY:Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Einladung zur Trophäenschau und Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt 2026 \nSehr geehrte Innsbrucker Weidkameradinnen und Weidkameraden\,\ndie Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am \nFreitag\, den 24. April 2026 \nab 17:00 bzw. 18:00 Uhr  \nim Tiroler Jägerheim\, lng.-Etzel-Straße 63\, 6020 Innsbruck\,  \nrecht herzlich ein. \n  \nProgramm: \n17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau \n18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr) \n  \nTagesordnung: \n\nEröffnung\, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\nTotengedenken\nBericht des Bezirksjägermeisters\nBericht des Kassiers\nBericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse 2025 der Bezirksstelle\nBericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2026 der Bezirksstelle\nJagdgesetznovelle 2026 – Änderungen und Ausblicke\nVortrag eines Gastreferenten zu einem Thema aus der Jagdpraxis (Ankündigung folgt in weiterer Einladung) \nAktuelle jagdliche Themen und Herausforderungen im Zusammenwirken mit den Vertretern/innen der Stadt Innsbruck. \nTag des Wildes und Hubertusfeier 2026 \nGrußworte der Ehrengäste \nAllfälliges \n\n  \nDie Tiroler Jagdhornbläser sorgen wie immer für den festlichen musikalischen Rahmen.  Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu einer Jause und Getränken einladen. \n  \nWir freuen uns auf Ihr und dein Kommen! \nMit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt\, \nFranz Xaver Gruber\, Bezirksjägermeister \n  \n  \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5 \nDER SATZUNGEN DES TJV: \nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Per- \nsonen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, späte- \nstens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der \nSitzung persönlich oder durch Übermittlung des einen Hin- \nweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung \nenthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes \n(Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wur- \nden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend \nist. Die Einladung zur Bezirksversammlung ist auch dann \nordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jäger- \nverband zu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem \nfalschen Bezirk zugeordnet ist\, weil das Mitglied es unterlas- \nsen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines \nHauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes in \nTirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd \nregelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit. \ng Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn \nfestgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern \nvertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde \ndie Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der \nanwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden \nmit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. \nStimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als \nnicht abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6). \n  \nFranz Xaver Gruber\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Hubertusfeier Innsbruck-Stadt
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes und die Jägerschaft der EJ Amras-Pradl laden herzlich ein zur: \nBezirkshubertusfeier 2025  \nam Freitag\, den 7. November um 18.00 Uhr \nim Schloss Ambras \nAblauf der Innsbrucker Hubertusfeierlichkeiten:  \nBegrüßung feierliche Hubertusandacht und Segnung durch Pfarrer Johannes Hohenwarter (OPraem) Grußworte der Ehrengäste musikalische Umrahmung durch die Tiroler Jagdhornbläser \nIm Anschluss laden wir zu einem geselligen jagdlichen Ausklang im Hotel Charlotte in Amras. \nÜber Ihre und Deine Teilnahme freuen sich die Jägerschaft der JG Amras-Pradl und die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes. \nChristoph Busse\, Pächter JG Amras-Pradl \nFranz X. Gruber\, Bezirksjägermeister Innsbruck-Stadt[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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SUMMARY:Bezirksversammlung & Trophäenschau IBK-STADT
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Bezirksstelle Innsbruck-Stadt des Tiroler Jägerverbandes lädt alle Jägerinnen und Jäger der Landeshauptstadt zur Trophäenschau und Bezirksversammlung am Freitag\, den 25. April 2025 ab 17.00 bzw. 18.00\nUhr im Tiroler Jägerheim\, Ing.-Etzel-Straße 63\, 6020 Innsbruck\, recht herzlich ein. \nPROGRAMM\n»17.00 Uhr: Saaleinlass und Start der Trophäenschau\n»18.00 Uhr: Beginn der Bezirksversammlung Innsbruck-Stadt (18.30 Uhr) \nTAGESORDNUNG\n1. Eröffnung\, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit\n2. Totengedenken\n3. Bericht des Bezirksjägermeisters\n4. Bericht des stv. Bezirksjägermeisters in seiner Funktion als interimistischer Kassier\n5. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse\n2023 und 2024 der Bezirksstelle\n6. Bericht und Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2025 der Bezirksstelle\n7. Wahl eines Kassiers gemäß § 14 der Satzungen des Tiroler Jägerverbandes\n8. Wahl der Delegierten zur Vollversammlung des TJV gemäß § 14 und § 18 der\nSatzungen des Tiroler Jägerverbandes\n9. Aktuelle jagdliche Themen in der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol\n10. Grußworte der Ehrengäste\n11. Allfälliges \nHINWEIS NACH § 14 ABS. 3\, 4\, 5 DER SATZUNGEN DES TJV\nDie Bezirksversammlung ist beschlussfähig\, wenn alle Personen\, die zu diesem Zeitpunkt deren Mitglieder waren\, spätestens zwei Wochen\, im Falle von Wahlen vier Wochen\, vor der Sitzung persönlich oder durch\nÜbermittlung des einen Hinweis auf Zeit\, Ort und Tagesordnung der Bezirksversammlung enthaltenen Mitteilungsblattes des Tiroler Jägerverbandes (Zeitschrift „Jagd in Tirol“) ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens ein Drittel dieser Personen anwesend ist. Die Einladung zur Bezirksversammlung\nist auch dann ordnungsgemäß\, wenn ein Mitglied in dem vom Tiroler Jägerverband\nzu führenden Mitgliederverzeichnis nur deshalb dem falschen Bezirk zugeordnet\nist\, weil das Mitglied es unterlassen hat\, den Tiroler Jägerverband von einer Änderung seines Hauptwohnsitzes\, in Ermangelung eines\nHauptwohnsitzes in Tirol vom Wechsel des Bezirkes\, in dem das Mitglied die Jagd regelmäßig ausübt\, schriftlich zu verständigen (§ 4 Abs. 2 lit.g Satzungen TJV). Ist zu der für den Versammlungsbeginn festgesetzten Zeit nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vertreten\, so ist nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Bezirksversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen\nStimmen gefasst. Stimmenthaltung und ungültige Stimmabgabe gelten als nicht\nabgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 6). \nHINWEIS ZU WAHLEN\nDie Wahl erfolgt auf Grund eines oder mehrerer schriftlicher Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag hat\, wenn er nicht nur von einem Mitglied eingebracht wird\, einen Zustellbevollmächtigten zu enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig\, wenn er\na) den Vor- und Zunamen des Kandidaten\,\nseinen ausgeübten Beruf und die Anschrift\nseines Hauptwohnsitzes aufweist;\nb) spätestens zwei Wochen vor der Bezirksversammlung\nschriftlich bei der Bezirksgeschäftsstelle\n(§ 24 lit. b Satzungen TJV)\neingebracht wird. \nBitte gültige Jagdkarte mitnehmen! \nWICHTIGER HINWEIS\nUm das Wahlrecht ausüben zu können\, muss die Tiroler Jagdkarte 2025/26 bis spätestens 19.4.2025 gültig verlängert sein!\nDie Tiroler Jagdhornbläser sorgen für den festlichen musikalischen Rahmen. Im Anschluss an die Bezirksversammlung dürfen wir Sie und euch traditionell zu Gerstlsuppe und Getränken einladen. Wir freuen uns auf Ihr und dein Kommen! Mit Dank und einem kräftigen Weidmannsheil verbleibt \nFranz Xaver Gruber\, Bezirksjägermeister[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]
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