Ausbildung zum Revierjäger

Zur Ablegung der Revierjägerprüfung werden nach § 18 Abs. 2 der 4. DVO des TJG 2004 nur jene Berufsjäger zugelassen, die eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit als Berufsjäger nachweisen können.

Berufsjäger, welche die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Revierjäger-Ausbildung im Frühjahr 2024 haben, werden ersucht, sich bis spätestens 31. Jänner 2024 schriftlich beim TJV anzumelden. Anmeldungen senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an: Tiroler Jägerverband, Meinhardstraße 9, 6020 Innsbruck, E-Mail: info@tjv.at.